Der lange Weg zu neuen Windparks
Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 04.04.2011 4 Kommentare
Man sieht sie von weitem: die mächtigen weissen Windräder, die auf langen Stelzen thronend auf dem Mont Crosin im Berner Jura rotieren. Hier steht das derzeit grösste Windkraftwerk der Schweiz, und seit 1995 ist die Anlage, die der BKW-Tochter Juvent gehört, schrittweise ausgebaut worden. Mittlerweile drehen sechzehn grosse Windräder – der Windpark kann jährlich rund 40 Millionen Kilowattstunden Strom herstellen, was rund 60 Prozent der in der Schweiz produzierten Windenergie entspricht und den Strombedarf von mehr als 12 000 Haushaltungen deckt. Zum Vergleich: Das Atomkraftwerk Mühleberg produzierte im vergangenen Jahr 3109 Millionen Kilowattstunden.
Gemäss Suisse Eole, der Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, können die heutigen Windkraftwerke 74 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr produzieren, dies entspricht einem Anteil von 1,2 Promille des gesamten Schweizer Stromverbrauchs. Suisse Eole erwartet in den nächsten zehn Jahren eine Verzehnfachung der Windenergieproduktion auf 750 Millionen Kilowattstunden. Das wären dann um die 1,2 Prozent. Auch bei einem Ausbau wird die Windenergie nur einen Bruchteil des Schweizer Strombedarfs decken können.
Viele neue Pläne
In der Schweiz sind Windenergieanlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung an acht Standorten im Einsatz, dazu kommen rund 20 Kleinanlagen. Zahlreiche neue Windparks und kleinere Anlagen sind aber in Planung, neue Subventionsbestimmungen des Bundes haben zu einem kleinen Boom geführt. Viele der neuen Projekte sind aber noch vage. Und wer eine neue Windanlage bauen will, hat auch etliche rechtliche Hürden zu überwinden.
Während kleine Einzelanlagen (Windturbinen bis zu einer Höhe von 25 Metern) im Baubewilligungsverfahren bewilligt werden können, ist das Verfahren für grössere Windräder und für Windparks deutlich komplizierter: Sie müssen im Kanton Bern dem regionalen Richtplan entsprechen, sie müssen in einer Nutzungsplanung – meist: einer Überbauungsordnung – vorgesehen sein, und auch sie benötigen schliesslich noch eine Baubewilligung (wobei dieses Verfahren mit dem Verfahren der Überbauungsordnung koordiniert werden kann). Stets muss zwischen Energieversorgungsinteressen und Landschaftsschutz abgewogen werden, dies hat in seinen Stellungnahmen auch der Regierungsrat betont: Er sprach sich, explizit auch in seiner Energiestrategie, klar für den Ausbau der Windenergie aus. Zu möglichen Windturbinen auf der windreichen und exponierten Chasseralkrete aber äusserte er sich ablehnend, weil diese eine geschützte Landschaft von nationaler Bedeutung darstelle.
Kaum konkrete Projekte
Zwei Regionen verfügen derzeit über genehmigte Windenergie-Richtpläne, in den anderen Landesteilen hat sich noch nichts getan. Windenergie-Richtpläne kennen die Region Berner Jura und die Region Oberaargau/Emmental und Bern Ost. Der erste Plan nennt als mögliche Turbinenstandorte neben dem Gebiet um den Mont Crosin die Gebiete Montagne de Moutier und Montagne de Tramelan. Im zweiten wurden fünf Gebiete als Standorte für Windparks ausgeschieden (Surmettlen/Gyrsgrat, Vechigen, Schonegg, Eriswil und Wynigen-Berge-Eich). Mehr oder weniger konkrete Projekte gibt es in den jurassischen Gebieten und in Vechigen. Allerdings wurde noch für kein Projekt beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Überbauungsordnung zur Vorprüfung eingereicht, wie Erich Linder, der stellvertretende Vorsteher der Abteilung Kantonsplanung, erklärt. Zwischen der Vorprüfung und der Genehmigung der Überbauungsordnung werde bei gut vorbereiteten Projekten, wenn es keine Opposition gebe, etwa ein Jahr vergehen, sagt Linder. Das Prozedere könne aber auch länger dauern, insbesondere wenn Einsprachen eingingen.
Lärmklagen im Jura
Das möglicherweise langwierige Planungs- und Bauverfahren ist das eine Hindernis für Windenergieproduzenten, das andere ist die Opposition, die aus der lokalen Bevölkerung und aus Landschaftsschutzkreisen entsteht, die sich gegen die «Verspargelung» der Landschaft wehren: So stiess die Richtplanung im Emmental nicht auf einhellige Zustimmung – und im Berner Jura hat sich die Association régionale Jura-Bienne, eine Vereinigung von 42 Gemeinden, kürzlich öffentlich gegen die boomende Vielzahl der Windkraftwerksprojekte auf den Jura-Kreten gewehrt. Bei ungenügender Abstimmung unter den Gemeinden bestehe die Gefahr, dass die Landschaft entstellt werde, erklärte André Rothenbühler, der Geschäftsführer der Vereinigung. Ausserdem seien die Lärmemissionen der grossen Windturbinen unterschätzt worden. Ein grosses Thema sind die Lärmklagen aus der Bevölkerung im jurassischen St. Brais, wo es zu Protesten kam. Der heute verlangte Mindestabstand von 300 Metern von Grossturbinen zu bewohnten Gebäuden, sei zu gering, wird kritisiert. (Der Bund)
Erstellt: 04.04.2011, 07:18 Uhr
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4 Kommentare
750 Millionen KWH. Das wären dann um die 1,2 Prozent in 10 Jahren (ohne Berücksichtigung der Zunahme der Bevölkerung): Also da muss jedem klar werden, dass da gar nicht erst mit dem Bau begonnen werden darf. Aufwand und Ertrag stehen in keinem Zusammenhang, und die Akzeptanz scheint auch nicht gegeben. Also hört auf mit dieser Träumerei, sucht nach besseren Lösungen. Antworten
Die 16 Windturbinen auf dem Mont Crosin liefern 40 Millionen Kilowattstunden Strom. Das AKW Mühleberg 3'109 Millionen Kilowattstunden. Folglich müssten rund 1'243 Windturbinen in Betrieb genommen werden, um Mühleberg zu ersetzen. Zur Erinnerung: Mühleberg hat die gerningste Leistung aller AKW in der Schweiz. Auch wenn die Risiken einen Ausstieg wohl rechtfertigen: es wird kein Spaziergang... Antworten
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