Bern

Der Doktortitel kommt aus Bosnien

Aktualisiert am 12.10.2012 4 Kommentare

Die bernische Gesundheitsdirektion hat bei den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) Versäumnisse bei der Prüfung und Verwendung akademischer Titel festgestellt.

Regierungsrat Phillippe Perrenoud (SP) und UPD-Direktorin Regula Mader(SP).

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Bild: Franziska Scheidegger

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Im Fall der Leiterin Qualitätsmanagement werden die Titel noch vertieft geprüft. Hinweise auf Missmanagement bei den UPD gebe es indes keine. Das hätten die Abklärungen zu den kürzlich in den Medien geäusserten Vorwürfen ergeben, teilte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) mit. Die «Weltwoche» hatte geschrieben, die Leiterin des Qualitätsmanagements bei den UPD schmücke sich mit falschen akademischen Titeln.

Die Qualitätsleiterin weise einen Titel als Ärztin sowie als Professorin h.c. (honoris causa; ehrenhalber) aus Bosnien- Herzegowina aus, schreibt die GEF. Die beiden Titel wurden in der Schweiz jedoch bisher nicht formell validiert, da die Leiterin Qualitätsmanagement nie als Ärztin tätig war.

Nie operiert

Sie habe sich indes beruflich neu ausgerichtet, und zwar als spezialisierte Betriebswirtschafterin im medizinischen Bereich. Die UPD-Angestellte war somit im Kanton Bern nie ärztlich oder medizinisch tätig.

Die Frau habe - anders als kolportiert worden sei - auch nie operiert, schreibt die GEF. Daher sei die Angestellte weder im offiziellen Medizinalberufsregister noch im Verzeichnis der Schweizer Ärzte aufgeführt.

Korrekturen angebracht

Die Frau wurde jedoch bei ihrer Anstellung in den UPD als «Prof. Dr. med» gekennzeichnet, unter anderem in Publikationen der UPD. Die UPD räumten ein, dass sie es versäumt hätten, die Zulässigkeit der Verwendung dieser Titel zu überprüfen, schreibt die GEF.

Das Generalsekretariat der GEF hat die UPD-Geschäftsleitung angewiesen, alle Massnahmen zu ergreifen, um künftig eine solche nicht gerechtfertigte Verwendung eines akademischen Titels zu unterbinden. Gleichzeitig werde das Personal über das «bedauerliche Versehen» orientiert.

Die entsprechenden Publikationen bei den UPD wurden korrigiert. Denn um bei den UPD als «Prof. Dr. med» gekennzeichnet zu werden, müssen diese Titel von der Universität Bern anerkannt sein.

Ungerechtfertigte Untersuchung?

Das Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion hat zudem angeordnet, die in Bosnien-Herzegowina erworbenen Titel der Leiterin Qualitätsmanagement auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen. Damit will die Behörde allfällige Zweifel beseitigen.

Sie klärt auch mit der Universität Bern und allenfalls mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Frage der Berechtigung zum Führen dieser Titel in den UPD ab.

Die Versäumnisse im Umgang mit den akademischen Titeln der betroffenen Angestellten rechtfertigten es jedoch nicht, eine Untersuchung gegen die UPD zu eröffnen, hält die GEF fest.

Anstellungsprozedere in Ordnung

Im «Weltwoche»-Artikel hiess es ausserdem, es sei bei der Besetzung der Stelle im Qualitätsmanagement nicht mit rechten Dingen zugegangen. Die Anstellung sei aufgrund eines offenen Rekrutierungsverfahrens mit Stellenausschreibung erfolgt, schreibt dazu die GEF. Fünf Bewerbende hätten es damals in die letzte Runde geschafft.

Die heutige Qualitätsmanagerin sei die bestqualifizierte Kandidatin gewesen. Sie verfüge unter anderem über langjährige Berufserfahrung als Medizinalcontrollerin im Inselspital. Das Stellenprofil verlangt einen Hochschulabschluss, aber keine medizinische Ausbildung.

Filzvorwürfe «unbegründet und haltlos»

Im Kreuzfeuer der «Weltwoche»-Kritik stand auch UPD- Geschäftsleitungsvorsitzende Regula Mader. Die entsprechenden Filz- Vorwürfe wurden von der GEF aber entkräftet.

Zwar habe die jetzige Qualitätsmanagerin seinerzeit die Diplomarbeit von Maders Ehemann betreut, aber nicht benotet. Die in diesem Zusammenhang geäusserten Vorwürfe betrachtet die GEF als unbegründet und haltlos. (mer/sda)

Erstellt: 12.10.2012, 16:30 Uhr

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4 Kommentare

Barbara Goschenhofer

13.10.2012, 09:25 Uhr
Melden 24 Empfehlung 1

Was heißt "Titel als Ärztin"? Ärztin ist eine berufliche Qualifikation (die in diesem Fall vielleicht auch noch nachzuweisen wäre??), der Dr.med. ein akademischer Grad. Was heißt "beruflich neu ausgerichtet" als "spezialisierte Betriebswirtschaftlerin"? Welche Qualifikation ist hierfür erforderlich? Und dass die GEF das alles für in Ordnung befindet, wen wundert das? Antworten


kurt vanossi

13.10.2012, 18:55 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

Herjemine, seit wann ist ein honoris causa ein richtiges Doktorat...die Dame hat wohl schon nur wegen ihrer Migration in de Schweiz den honoris causa erhalten. Eine echte Beleidigung für alle die, die über Jahre wenn nicht Jahrzehnte in ihre medizinische Ausbildung investieren. In der Medizin sind Hochstapler lebensgefährlich. Antworten



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