Bern
Das neue Berner Prostitutionsgesetz ist im Kern «progressiv»
Von Anita Bachmann. Aktualisiert am 08.06.2012 1 Kommentar
Zu den Personen
Die Professorinnen Maritza Le Breton und Eva Büschi lehren und forschen an der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz. Publikationen: Le Breton, Sexarbeit als transnationale Zone der Prekarität, Wiesbaden 2011. Büschi, Sexarbeit und Gewalt Marburg, 2011.
Nicht sittenwidrig
Im Kanton Bern soll die Prostitution nicht mehr sittenwidrig sein. So steht es im neuen Prostitutionsgesetz, das der Grosse Rat gestern in zweiter Lesung mit 117 zu 17 Stimmen verabschiedet hat. Ob es Bestand haben wird, ist eine andere Frage: Mit der eigenmächtigen Aufhebung der Sittenwidrigkeit überschreitet der Kanton gemäss Regierungsrat seine gesetzgeberische Kompetenz. Die Ratsmehrheit hielt aus inhaltlicher Überzeugung trotzdem daran fest.
Nach geltender Praxis des Bundesgerichts sind Verträge im Prostitutionsgewerbe nach wie vor sittenwidrig. Prostituierte können also den ihnen zustehenden Lohn vom Freier nicht gerichtlich einfordern. Der Bund halte an einem «alten Zopf» fest, betonten mehrere Votanten und sprachen von einer unerträglichen Doppelmoral. Prostituierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt und dürften beispielsweise Steuern zahlen, doch zugleich enthalte man ihnen elementare Rechte vor.
Um ein «politisches Signal» Richtung Bundeshaus zu senden, hielt der Grosse Rat an seinem Gesetzestext fest. Den heiklen Artikel erst einmal auf Eis zu legen, wie es die SVP vorschlug, lehnte das Parlament ab. Zugleich sprach sich der Grosse Rat mit 120 zu 10 Stimmen für eine Standesinitiative aus. Sie soll dafür sorgen, dass die Sittenwidrigkeit auf Bundesebene gestrichen wird. Bis diese Standesinitiative behandelt werde, dürften aber Jahre vergehen, sagte Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP).
Der Rat klärte gestern noch einen weiteren offenen Punkt. Das neue Gesetz ermöglicht demnach die unselbstständige Sexarbeit. So lasse sich unter anderem der sozialversicherungsrechtliche Schutz von Prostituierten verbessern, betonten mehrere Votanten.(sda)
Der Grosse Rat hat gestern ein Prostitutionsgesetz verabschiedet. Ist das sinnvoll?
Eva Büschi: Solange der Schutz der Sexarbeiterinnen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen, macht es auf jeden Fall Sinn. Wenn man das Gewerbe ernst nimmt, sehe ich nicht ein, warum man nicht, wie etwa im Gastronomiebereich, ein Gesetz auf kantonaler Ebene macht.
Der Kern des Gesetzes ist die Bewilligungspflicht für die Betreiber von Salons, Kontaktbars und Bordellen. Ist das der richtige Ansatz?
Büschi: Ausgangspunkt ist das Modellprojekt im Schloss Nidau vom Bieler Statthalter Werner Könitzer. Die Behörden versuchen mittels genauen Regelungen, Klarheit zu schaffen. Das Einhalten der Regeln wird überprüft, und es werden nötigenfalls Konsequenzen gezogen. Kürzlich hat Könitzer einen Betrieb in Lengnau geschlossen, weil gegen geltende Regeln verstossen wurde. Das ist für mich ein Beweis dafür, dass es funktionieren kann.
Maritza Le Breton: Andererseits sind Cabarets bereits bewilligungspflichtig. Zwar arbeiten die Frauen als Kurzaufenthalterinnen legal dort, aber trotzdem müssen sie Unmengen von Alkohol konsumieren und sexuelle Dienstleistungen anbieten, obwohl das nicht zulässig ist.
Ist es möglich, ein Modell auf einen ganzen Kanton auszuweiten?
Büschi: Es gibt Indoor- und Outdoorsexarbeit. In den Medien geht es meistens um den Strassenstrich, ein grosser Teil der Sexarbeit spielt sich aber in Bordellen, Studios und Kontaktbars ab. Und für diesen Bereich hat man nun eine Regelung gesucht. Ob sich das Modell auf die verschiedenen Institutionen übertragen lässt, ist offen. Aber es ist mindestens ein Versuch.
Das Kantonsparlament hat auch die unselbstständige Arbeit für Sexarbeiterinnen eingeführt, und es hat sich dafür ausgesprochen, dass Verträge mit Prostituierten nicht mehr als sittenwidrig gelten. Wie bewerten Sie diese Entscheide?
Le Breton: Dass Frauen die Möglichkeit haben, Sexarbeit unselbstständig zu leisten, ist ein wichtiger Schritt. Es kommt aber bereits heute vor, dass Frauen faktisch angestellt sind. Ein grosser Teil der Sexarbeit leisten aber Migrantinnen, und sehr viele von ihnen arbeiten ohne reguläre Aufenthaltsbewilligung. Das neue Gesetz beseitigt diese Schwierigkeiten nicht.
Es ist also eine Illusion, zu meinen, dass dann alle legal arbeiten, wenn das Gesetz in Kraft ist?
Büschi: Das ist sicher eine Illusion. Der Vorteil besteht aber darin, dass es eine Gruppe von Sexarbeiterinnen gibt, die unter geregelten Arbeitsbedingungen tätig sein kann. Das ist eine erste Errungenschaft, und das macht das Gesetz progressiv.
Le Breton: Zudem geht es um die Anerkennung der Sexarbeit als Arbeit. Insofern ist die Gesetzesvorlage respektive die politische Diskussion, die stattgefunden hat, wichtig. Denn nach wie vor herrscht diese Doppelmoral. In der Diskussion wird immer nur auf die Frauen fokussiert, selten ist die Rede von Freiern, die massgebend sind für die Nachfrage. Ohne diese würde es das Angebot nicht geben. Die Frauen hingegen müssen ein Doppelleben führen, weil sie nicht angeben können, dass sie im Sexgewerbe tätig sind. Sonst werden sie ausgegrenzt und marginalisiert.
Auch die Politiker sprechen davon, mit dem Gesetz die Doppelmoral überwinden zu wollen. Tun sie das?
Le Breton: Ganz überwinden kann man sie nicht, sie ist in den Köpfen verankert. Es heisst zwar, es ist Arbeit, aber eine andere Arbeit. Weil sie mit den Genitalien zu tun hat. Klar muss man differenzieren, es gibt Missstände, es gibt Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Aber nicht jede Frau, die Sexarbeit leistet, ist unfreiwillig in diesem Bereich tätig. Die Sexarbeiterinnen, die wir für unsere Studie interviewt haben, haben sich aus diversen Gründen dafür entschieden. Das ist zu respektieren.
Ein Problem, das Sie in Ihren Publikationen beschreiben, ist Gewalt im Sexgewerbe. Dagegen hilft ein Gesetz nur wenig.
Büschi: Mit dem Modell aus Biel integriert man die Geschäftsführenden. Man trifft mit ihnen Vereinbarungen, dass sie in ihrer Funktion eine gewisse Verantwortung für die Arbeitsbedingungen der Frauen übernehmen. Insofern geht das Gesetz recht weit.
Sie vermitteln in Ihrem Buch den Eindruck, jede Frau, die länger im Sexgewerbe arbeitet, sei von Gewalt betroffen.
Le Breton: Nebst Erniedrigungen und dem Zwang zum Alkoholkonsum gibt es die strukturelle Gewalt, die sehr viele Frauen erleiden, indem sie illegal da arbeiten. Sie können sich zum Beispiel bei Tätlichkeiten nicht bei der Polizei melden, sonst werden sie ausgewiesen. Bei der Gewaltproblematik braucht es eine grosse Kampagne analog zu Gewalt in der Ehe. Gewalt im Sexgewerbe ist bisher kaum Teil des Gewaltdiskurses, der in den letzten 30 bis 40 Jahren stattgefunden hat und zu grossen positiven Veränderungen geführt hat.
Die Geschäftsführenden relativieren die prekären Arbeitsbedingungen und die Gewalt. Warum?
Büschi: Sie möchten, dass ihre Betriebe gegen aussen als gewöhnliches Gewerbe wahrgenommen werden. Die Geschäftsführenden werden selber stigmatisiert. Viele stehen daher auch nicht offen dazu, was sie machen, verschleiern ihre Tätigkeit oder führen ein Doppelleben.
Le Breton: Innerhalb des Sexgewerbes selber gibt es renommierte Lokale und andere mit weniger Anerkennung, da sind die Konkurrenzverhältnisse gross.Büschi: Es gibt aber auch Unterschiede bei den Geschäftsführenden. Die einen können Gewalt zur Kenntnis nehmen und ergreifen Präventionsmassnahmen. Dann gibt es aber diejenigen, die Gewaltvorkommnisse komplett negieren. Bei jemandem, der sagt, in seinem Betrieb gebe es keine Gewalt wie auch im Sexgewerbe nicht, kann man sich ausmalen, dass für Frauen, die dort arbeiten, das Risiko hoch ist. Wenn sie einmal von Gewalt betroffen sind, werden sie gar nicht ernst genommen, weil der Manager ja davon ausgeht, dass es das nicht gibt.
Die Stigmatisierung für die Sexarbeiterinnen selber ist aber sicher noch grösser?
Le Breton: Ja, auch im Gegensatz zu den Freiern. Der Konsum von sexuellen Dienstleistungen wird bei diesen akzeptiert. Sie müssen nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn sich herausstellt, dass sie sexuelle Dienstleistungen beansprucht haben. Von Sexarbeiterinnen weiss man, dass auch Parlamentarier Kunden sein können. Dieser Bezug wird in der öffentlichen Debatte nicht gemacht.
Zur Entstigmatisierung fordern Sie Aus- und Weiterbildung für Sexarbeiterinnen.
Büschi: Wenn man konsequent davon ausgeht, dass Sexarbeit ein Gewerbe ist wie jedes andere, dann wäre das eine logische Folgerung. In Amsterdam bieten Beratungsstellen Einsteigermodule an. Ein Aspekt der Doppelmoral ist aber, dass man so tut, als würde die Sexarbeit nicht existieren. Für diejenigen, die «reinrutschen», schafft man Angebote als Ausstiegshilfe. Mit einem Angebot für den Einstieg könnte man aber junge und unwissende Einsteigerinnen darüber informieren, was die Arbeit mit sich bringt, wo die Gefahren liegen oder wie man mit den Einnahmen sinnvoll umgeht. Neulinge sind in Bezug auf Ausbeutung und Gewalt besonders gefährdet.
Ausbildung, Anerkennung und legaler Rahmen für die Arbeit: Fördert das alles nicht das Sexgewerbe?
Büschi: Die Förderung ist bereits im Gang. Die Ausweitung des Sexgewerbes in der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren passiert. Ob das künftig weiter zu- oder abnimmt, hängt nicht von diesen Regulierungen ab. (Der Bund)
Erstellt: 08.06.2012, 13:21 Uhr
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1 Kommentar
Mag sein, dass in den "Kontaktbars/Discos" in BE eine gewisse Regelung für Damen des horizontalen Gewerbes möglich ist. Auf dem Strassenstrich hingegen herrschen nach wie vor Wild-West-Zustände, weil die Anzahl Damen immer mehr zunimmt. Hier Ordung und Kontrollen zu schaffen ist unmöglich. Offenbar besteht eine rege Nachfrage, anders kann ich mir die stetige Zunahme des Sexgewerbes nicht erklären. Antworten
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