Das Drama um die Motorfahrzeugsteuern
Von Dölf Barben. Aktualisiert am 24.09.2011 2 Kommentare
Was bisher geschah
• 13. Februar 2011: Das Berner Stimmvolk stimmt über neue Motorfahrzeugsteuern ab. Zur Auswahl stehen zwei Varianten: Die Ecotax-Vorlage will Anreize schaffen, verbrauchsarme Fahrzeuge zu kaufen und Spritschlucker nicht zu kaufen. Generell würden die Autosteuern um etwas über
5 Prozent gesenkt (das entspricht minus 20 Millionen Franken pro Jahr). Der Volksvorschlag will die Autosteuern generell um ein Drittel senken, für den Kauf von verbrauchsarmen Autos ebenfalls Anreize schaffen (dem Kanton entgingen pro Jahr rund 120 Millionen Franken). Beide Vorlagen werden angenommen. In der Stichfrage gewinnt der Volksvorschlag. Die Differenz beträgt bloss 134 Stimmen (0,04 Prozent).
• 21. Februar: Aline Trede von den Jungen Grünen führt Beschwerde gegen die Abstimmung und verlangt aufgrund der Knappheit des Resultats eine Nachzählung. Anfang März
erhebt eine weitere Person in gleicher Sache Beschwerde.
• 23. Februar: Der Regierungsrat «erwahrt» das Resultat vom 13. Februar – so, wie alle Resultate erwahrt werden. Dabei werden die Protokolle (nicht alle Stimmzettel) der Gemeinden routinemässig überprüft. Es ergibt sich, wie in den allermeisten anderen Fällen auch, eine kleine Di erenz. Der Vorsprung des Volksvorschlags erhöht sich auf 363 Stimmen (0,1 Prozent).
• 22. Juni: Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerden gut und ordnet eine Nachzählung an. In seinem Urteil stützt es sich auf die neuste Rechtsprechung des Bundesgerichts ab: Dieses anerkennt neu einen Anspruch auf Nachzählung bei sehr knappen Resultaten auch dann, wenn keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten vorliegen. Bisher mussten solche Hinweise vorliegen, damit eine Nachzählung angeordnet werden konnte.
• 7. Juli: Der Regierungsrat ordnet die Nachzählung an. Die Stimmzettel sollen am 26. und 27. August dezentral in den Gemeinden nachgezählt werden.
• 5. August: Der Regierungsrat teilt mit, dass in mehreren Gemeinden die Stimmzettel für die Nachzählung fehlen.
• 17. August: Der Regierungsrat entscheidet, die Abstimmung müsse am 11. März 2012 wiederholt werden. Weil in
30 Gemeinden insgesamt 18'095 Stimmzettel fehlten, könne die Nachzählung «nicht mehr nach den Grundsätzen der Bundesverfassung» durchgeführt werden (in einer
Gemeinde tauchen sie später wieder auf). Fast alle Parteien begrüssen den Entscheid - die SVP will ihn nicht hinnehmen. Wann die neuen Autosteuern in Kraft treten werden, ist
noch nicht klar. Der Regierungsrat schliesst nicht aus, dass dies – entsprechend dem Abstimmungsergebnis am 11. März – rückwirkend auf Anfang 2012 geschehen könnte.
• 19. August: Die SVP kündigt an, beim Bundesgericht Beschwerde zu führen. Auf die Wiederholung der Abstimmung sei zu verzichten. Es dürfe nicht sein, dass ein Ergebnis nur deshalb nachgezählt werde, weil es knapp ist.
• 22. September: Der Regierungsrat teilt mit, die neuen Autosteuern könnten erst Anfang 2013 in Kraft treten. Der Eingriff in die informationstechnischen Abläufe des
Strassenverkehrsamts wären zu riskant.
• 23. September: Die SVP kündigt ein Revisionsgesuch an das Verwaltungsgericht an. Diesem soll «Gelegenheit»
gegeben werden, sein Urteil vom 22. Juni zu überdenken: Statt nachzuzählen oder neu abzustimmen, sei – aufgrund der erst nachträglich entdeckten, verfrühten Vernichtung von
Stimmzetteln – das Resultat vom 13. Februar zu bestätigen. Gleichzeitig bestätigt die SVP ihre Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Auf die Wiederholung der Abstimmung
sei zu verzichten (falls das Verwaltungsgericht im Sinne der SVP entscheidet, wird die Beschwerde hinfällig).
Stichworte
«Die Haltung der SVP ist klar: Sie kämpft dafür, dass Abstimmungsresultate, die korrekt und ohne Unregelmässigkeiten zustande gekommen sind, akzeptiert und respektiert werden.» Dies sagte Rudolf Joder, Präsident der SVP Kanton Bern, gestern vor den Medien. Die Partei will, dass die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern vom 13. Februar 2011 nicht wiederholt wird. Das Resultat, das äussert knapp (und im Sinn der SVP) ausgefallen war, sei für rechtmässig zu erklären. Mit der Wiederholung einer Abstimmung sei es niemals möglich, den Volkswillen so abzubilden, wie er bei einer ersten Abstimmung zum Ausdruck komme. Eine Abstimmung sei stets ein Stimmungsbild, eine Momentaufnahme.
Die SVP will auf drei Schienen fahren: Mit einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat will Joder erreichen, dass Knappheit allein kein Grund mehr für eine Nachzählung sein darf. Bis 2009 war dies gängige Praxis. Zudem will die SVP mit einem Revisionsgesuch ans Verwaltungsgericht und mit einer Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht gelangen.
Alles andere ist problematisch
Der rot-grünen Kantonsregierung wirft die SVP vor, sie verhalte sich «total widersprüchlich»: Zehn Tage nach der Abstimmung habe sie das Resultat «als in jeder Hinsicht korrekt zustande gekommen erwahrt». Und nun habe der gleiche Regierungsrat die Wiederholung einer «aus seiner Sicht korrekten Abstimmung» beschlossen. Dies zeige, sagte Joder, dass der Regierungsrat nicht viel von demokratisch gefällten Volksentscheiden halte und «offenbar gewillt ist, diese zu ignorieren».
Bei dieser bereits sehr langen und vertrackten Geschichte gilt es, die Abfolge der einzelnen Kapitel zu beachten und sich vor Augen zu führen, was zu welchem Zeitpunkt bekannt war. Es stimmt, dass der Regierungsrat das Resultat kurz nach der Abstimmung erwahrt hatte. Das Problem ist aber, dass Abstimmungsbeschwerden eingingen und diese vom Verwaltungsgericht gutgeheissen wurden. Wie verlangt, ordnete der Regierungsrat eine Nachzählung an. Dass diese nicht durchgeführt werden konnte, ist nicht ihm anzulasten. Schliesslich waren es 30 Gemeinden, die sich unrechtmässig verhalten hatten.
In dieser Situation die Wiederholung der Abstimmung zu beschliessen, dürfte die richtige Lösung sein. Alle anderen diskutierten Möglichkeiten erweisen sich als problematisch. Immerhin «existieren» in der Zwischenzeit Beschwerdeführer, die recht erhalten haben. Hätte der Regierungsrat nun plötzlich, wie von der SVP verlangt, das Resultat vom 13. Februar als gültig erklärt, nur weil nicht nachgezählt werden kann, geriete das System in eine Endlosschlaufe.
Das Gleiche gilt für das Verwaltungsgericht: Würde es in einem zweiten Umgang – nur weil es jetzt weiss, dass Stimmzettel fehlen und eine Nachzählung unmöglich ist – die Beschwerden abweisen, wäre dies nicht glaubwürdig. Selbstverständlich könnte es mit dem neuen Wissen nicht eine Nachzählung und damit etwas Unmögliches anordnen; auch ihm bliebe kaum etwas anderes übrig, als die Wiederholung zu verlangen. Selbst wenn der Aufwand dafür immens ist und die Initianten des Volksvorschlags sich um ihren Einsatz betrogen fühlen: Dies allein kann kein Grund dafür sein, nun plötzlich das Resultat vom 13. Februar für rechtmässig zu erklären. Denn dies hiesse letztlich auch: Es genügt, Stimmzettel wegzuschmeissen, um eine Nachzählung oder eine Wiederholung einer Abstimmung zu verhindern.
Regierung nicht sehr volksnah
Bis zu seinem Entscheid vom 17. August, die Abstimmung müsse wiederholt werden, ist dem Regierungsrat nicht viel vorzuwerfen. Die rechtsstaatlichen Spielregeln haben ihm keine andere Wahl gelassen. Anders sieht es mit den Beschlüssen aus, die seither gefallen sind. Dass es nicht möglich sein soll, die Wiederholung noch im laufenden Jahr durchzuführen, ist zumindest nicht restlos überzeugend. Vor allem aber: Mit seinem Antrag, die neuen Autosteuern erst Anfang 2013, also ein Jahr später als geplant, in Kraft setzen zu wollen, bewegt er sich vom sogenannten Volkswillen weg. Beide Vorlagen hatten schliesslich eine Mehrheit gefunden. Das Argument, es sei zu riskant, ins komplexe Datensystem des Strassenverkehrsamts einzugreifen, klingt reichlich technokratisch. Zudem handelt sich der Regierungsrat damit den Vorwurf ein, mit Blick aufs Budgetdefizit gehandelt zu haben.
Hätte der Regierungsrat von Anfang an signalisiert, ihm sei es wichtig, die Steuersenkung wie geplant Anfang 2012 in Kraft zu setzen, wäre die Aufregung jetzt nur halb so gross. Nun aber dürften sich zahlreiche Stimmbürger geprellt fühlen und alles, was von jetzt an noch passiert, mit Argwohn beobachten. Gut möglich, dass es deshalb am 11. März 2012 für die SVP – verglichen mit dem 13. Februar 2011 – ein Leichtes sein wird, mit dem Volksvorschlag nochmals zu gewinnen. (Der Bund)
Erstellt: 24.09.2011, 09:46 Uhr
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2 Kommentare
Herr Joders Aussage "[..] dass der Regierungsrat nicht viel von demokratisch gefällten Volksentscheiden halte und offenbar gewillt ist, diese zu ignorieren" könnte man auch schreiben als: "[..] dass die SVP nicht viel vom Rechtsstaat halte und offenbar gewillt ist, geltendes Recht zu ignorieren". Naja, es ist halt Wahlkampf, jemand muss ja Lärm machen. Antworten
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