Bärenpark: Definitives Geländer wird montiert
Aktualisiert am 28.06.2011 5 Kommentare
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Das Geländer kommt am Übergang vom Uferweg zu den Sitzstufen am Aareufer zu stehen, wie die Stadtbauten Bern am Dienstag mitteilten. An den Enden des zirka 60 Meter langen Geländers beim sogenannten Bärenbad werden die Sitzstufen an der Aare aber frei zugänglich sein.
Damit niemand von dort in den Fluss fällt, werden Tafeln und mehrsprachige Hinweisschilder montiert. Besonders mit Blick auf die zahlreichen auswärtigen Besucher des Bärenparks habe sich dies als notwendig erwiesen, schreiben die Stadtbauten Bern.
Zu einem solchen Vorfall kam es im August 2010 als ein Mädchen aus dem Kanton Tessin von den Steinstufen beim Bärenpark in die Aare fiel und hilflos den Fluss hinuntertrieb. Das Mädchen, das nicht schwimmen konnte, konnte glücklicherweise gerettet werden.
Der Berner Bärenpark befindet sich an einem Hang, der sich zur Aare hin neigt. Zwischen Bärenpark und Fluss verläuft ein Uferweg.
Zugang zu Bärenbad kann reguliert werden
Im Rahmen der Bauarbeiten werden am Aareuferweg auch neu zwei Tore montiert. Sie werden es den Betreibern des Bärenparks erlauben, bei grossem Besucherandrang aus Sicherheitsgründen den Zugang zum Bärenbad zu kontrollieren. Auch bei Hochwasser könnten die Tore zum Einsatz kommen. Im Normalfall sind sie offen.
Schliesslich wird auch das heutige Stacheldrahtprovisorium auf der Mauerkrone entlang der Treppe unterhalb der Nydeggbrücke durch eine besser aussehende Glasbrüstung ersetzt. Der Stacheldraht war montiert worden, nachdem im November 2009 von der Mauer aus ein geistig behinderter Mann ins Bärengehege gesprungen war.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang August. Während dieser Zeit müssen Besucher mit Behinderungen rechnen. Die Kosten für die Bauarbeiten betragen rund 115'000 Franken. Das provisorische Geländer, das abgebrochen wird, kommt neu bei der Bärenanlage im Tierpark Dählhölzli zum Einsatz. (bs/sda)
Erstellt: 28.06.2011, 09:52 Uhr
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5 Kommentare
Ich finde diesen Sicherheitswahn auch hirnverbrannt. Aber immerhin wird nun im Definitvum der Zugang zu den untersten Stufen wieder möglich werden, dies im Gegensatz zum jetzigen Provisorium. Man muss das Überwinden der Abschrankung also absichtlich wollen (und darf das auch können). Aber so "fällt" niemand mehr zufällig in die Aare, und wenn wieder mal ein Kind schwimmt, sind die Eltern schuld. Antworten
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