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Bern

BKW und Mühleberg-Gegner kreuzen vor Gericht die Klingen

Von Simon Thönen. Aktualisiert am 14.12.2011 4 Kommentare

Die unbefristete AKW-Bewilligung ist für die BKW eine Formsache, für die Gegner ein Fehlentscheid.

Mit Anti-AKW-Fahnen markierten die Demonstranten den Auftakt zur Gerichtsanhörung am Bundesverwaltungsgericht in Bern.

Mit Anti-AKW-Fahnen markierten die Demonstranten den Auftakt zur Gerichtsanhörung am Bundesverwaltungsgericht in Bern.
Bild: Franziska Scheidegger

Fukushima spielt nur indirekt hinein

Der Prozess basiert auf Akten von vor Fukushima. Indirekt spielt das AKW-Unglück aber doch eine Rolle.

Das AKW Mühleberg ist baugleich mit den Fukushima-Reaktoren, wenn auch teilweise anders nachgerüstet. Dennoch spielt die AKW-Katastrophe im Gerichtsverfahren im Prinzip keine Rolle. Denn entschieden wird aufgrund dessen, was die BKW und die Behörden 2009 wussten, als der Bund für Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilte.

Dennoch könnten auch Erkenntnisse aus Japan eine Rolle spielen – falls sie auf Sicherheitsversäumnisse vor 2009 hinweisen. Der Anwalt der Beschwerdeführer, Rainer Weibel, verwies auf das Problem, dass die Notkühlung des Reaktors versagen könnte. Nach Fukushima hat auch die Atomaufsicht Ensi dies erkannt – und angeordnet, dass in Mühleberg eine Notkühlung gebaut werden muss, die ohne Wasser aus der Aare funktioniert. Allerdings will das Ensi der BKW dafür rund vier Jahre Zeit geben. Auf diesen Mangel hätten AKW-Gegner die Behörden aber schon anfangs der 1990er-Jahre aufmerksam gemacht, betonte Weibel – also lange vor 2009.

Die BKW argumentiert gerade umgekehrt. Die Betreiberin sei bereit, die nach Fukushima aufgetauchten Sicherheitsprobleme zu beseitigen, betonte ihr Anwalt Walter Streit. Damit die BKW in umfangreiche Nachrüstungen investieren könne, brauche sie jedoch die Gewissheit, dass das Werk über den 31. Dezember 2012 hinaus in Betrieb sei.

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Erstmals traten gestern die Anwälte der BKW und der AKW-Gegner im Verfahren um die unbefristete Betriebsbewilligung für Mühleberg vor Gericht direkt gegeneinander an. Die Anhörung vor Bundesverwaltungsgericht verlief aber ausgesprochen sachlich. Rund drei Dutzend AKW-Gegner demonstrierten zum Auftakt vor dem Gerichtsgebäude an der Speichergasse in Bern unter Anti-AKW-Fahnen. Ungefähr ein Drittel der über hundert Anwohner, die 2010 dagegen geklagt haben, dass Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhält, verfolgten die Plädoyers im Saal.

Spannendes Gerichtsduell

Das Gericht will sein Urteil allerdings erst im nächsten Jahr fällen. Falls es dann die Beschwerde der AKW-Gegner gutheissen sollte, dann läuft die Betriebsbewilligung von Mühleberg am 31. Dezember 2012 aus. Auch wesentliche Verfahrensfragen sind noch offen, wie Instruktionsrichter Christoph Bandli erklärte: So etwa, ob das Gericht Obergutachten einholen, Experten anhören und eine öffentliche Urteilsberatung durchführen wird.

Die drei Richter und zwei Richterinnen verfolgten das Duell der Anwälte aufmerksam. Zwar brachten ihnen die Plädoyers keine grundlegend neuen Erkenntnisse, da sie die Argumentation der Prozessparteien bereits aus den Gerichtsakten kennen. Doch im Kern drehte sich das Duell um zwei Grundsatzfragen, die für das Urteil entscheidend sein dürften.

• Reine Formsache oder Sicherheitsfrage?
Aus Sicht der BKW wurde die Befristung der Bewilligung für Mühleberg deshalb aufgehoben, weil auch alle anderen AKW in der Schweiz eine unbefristete Bewilligung haben. Es handle sich also um eine juristische Formsache. Die Beschwerdeführer beharrten dagegen darauf, dass das Gericht zu prüfen habe, ob Mühleberg für einen Betrieb über 2012 hinaus sicher genug ist.

• Muss das Gericht die Beurteilung der Atomaufsicht hinterfragen?
Die BKW argumentierte, AKW dürften so lange laufen, wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) sie als sicher erachtet. Die Beschwerdeführer kritisierten dagegen zentrale Beurteilungen des Ensi als fehlerhaft und zu nachsichtig gegenüber der BKW. Sie forderten, dass das Gericht ihre Kritikpunkte inhaltlich beurteilt.

BKW fordert raschen Entscheid

Genau dies will die Betreiberin BKW vermeiden. Ihr Anwalt Walter Streit forderte gestern einen raschen Entscheid des Gerichts. Der Bundesrat habe 1998 die Betriebsbewilligung für Mühleberg nicht wegen mangelhafter Sicherheit befristet, argumentierte Streit, sondern «ausschliesslich aus politischen Gründen». Konkret: Aus Rücksicht auf das bernische Volk, das 1992 in einer Konsultativabstimmung eine unbefristete Bewilligung für Mühleberg abgelehnt hatte. Zudem prüfe das Ensi die Sicherheit laufend. Streit: «Die Beschwerdeführenden bringen denn auch keine sicherheitstechnischen Bedenken vor, die nicht bereits Gegenstand von laufenden Aufsichtsverfahren des Ensi sind.»

AKW-Gegner: Risiken überprüfen

Für die Beschwerdeführer steht dagegen fest, dass der Bund 2009 keine unbefristete Betriebsverlängerung hätte gewähren dürfen, bevor dessen Sicherheit auf Herz und Nieren geprüft war. «2009 waren die Sicherheitsnachweise nicht erbracht, und sie sind auch heute noch nicht erbracht», argumentierte ihr Anwalt Rainer Weibel. Das Ensi habe dies wider besseres Wissen zugelassen. Als ein Beispiel nannte Weibel den rissigen Kernmantel. Das berühmte TÜV-Nord-Gutachten, dessen Publikation die Beschwerdeführer im Gerichtsverfahren erkämpft haben, zeige: Die von der BKW vorgenommene Reparatur des Kernmantels mit vier Zugankern sei auch im Normalbetrieb nicht sicher. Die BKW habe es bis heute versäumt, eine taugliche Reparatur vorzuschlagen.

In der Tat hat das Ensi diesbezüglich von der BKW Nachbesserungen gefordert. Die bisher letzte Frist für neue Vorschläge läuft bis Ende Jahr. Sollte das Bundesverwaltungsgericht also, wie von den Beschwerdeführern gefordert, diese Sachthemen überprüfen, dürfte die BKW schlechte Karten haben. Beurteilt das Gericht die unbefristete Bewilligung jedoch im Sinne der BKW als Formsache, dann dürfte die BKW obsiegen. (Der Bund)

Erstellt: 14.12.2011, 07:00 Uhr

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4 Kommentare

Peter Sager

14.12.2011, 15:13 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Mühleberg ist sehr unsicher und dies ist bekannt. Bei einem Flugzeugunglück oder einem Flugzeugangriff schützt Mühleberg im Reaktorgebaude eine Wand von 30cm in der Kuppel und 60cm in der Aussenwand. Dies würde bei einem neuem Frachtflugzeug der A380 Klasse mit total 590 Tonnen und davon 300 Tonnen Kerosin nie reichen für einen Schutz vom Kernreaktor. Antworten



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