Autist in der Psychiatrie: Eltern erheben Vorwürfe gegen Gesundheitsdirektion
Von Matthias Raaflaub. Aktualisiert am 22.01.2012 2 Kommentare
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Alice Zaugg ist aufgewühlt. «Es ist eine Katastrophe», sagt die Mutter auf die Frage, wie es ihrem Sohn Bernd gehe. Der 33-Jährige ist Autist. Weil sich im Kanton Bern kein Heimplatz für ihn finden lässt, lebt er seit einem Jahr im Psychiatriezentrum Münsingen. Alice Zaugg greift zu harten Worten, wenn sie davon erzählt: «Er ist in der Psychi eingesperrt und wird völlig vernachlässigt.»
«Der Bund» berichtete bereits Ende 2010 über den Fall. Damals endete ein von einer privaten Mäzenin unterstütztes intensives Betreuungsprogramm für Bernd Zaugg. Mehrere Betreuungspersonen hatten sich Tag und Nacht um ihn gekümmert. Der Kanton Bern beteiligte sich zu einem Teil daran. Als sich die Gönnerin zurückzog, war die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) aber nicht bereit, dieses teure «Assistenzprojekt» weiterzufinanzieren. Heime erhalten für pflegeintensive Fälle maximal 800 Franken pro Tag. Für die Betreuung Bernd Zauggs fehlte laut GEF aber eine anerkannte Trägerschaft. Die Folge: Er musste in die Psychiatrie. Das hatten die Eltern unbedingt verhindern wollen. Wegen eines Traumas leide Bernd dort, sagt die Mutter. Er bekomme dort nicht die nötige pädagogische und fachliche Hilfe. Sogar die Pflege sei mangelhaft. «Er geht komplett kaputt.»
«Bräuchte ein anderes Angebot»
Bernd Zaugg ist nicht der einzige Autist, für den es im Kanton Bern offenbar nahezu unmöglich zu sein scheint, einen auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Platz in einem Heim oder einer Institution zu finden. Um für solch pflegeintensive Fälle Plätze zu schaffen, will die GEF eine neue Fachstelle aufbauen (siehe Kasten). Auf Nachfrage sagt auch Claus Detreköy, Leiter der Abteilung Erwachsene beim Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, dass für Zaugg die Psychiatrie nicht der passende Ort sei: «Klar ist, dass Bernd Zaugg ein anderes Angebot bräuchte.» Der Fall beschäftige die GEF schon seit mehreren Jahren. Es sei «eine schwierige Geschichte», sagt Detreköy, und es sei nicht gelungen, «eine Lösung zu finden, die den Erwartungen der Eltern entspricht».
Mario Renz, der Ärztliche Direktor des Psychiatriezentrums Münsingen, wollte sich gestern am Telefon nicht detailliert zu den Vorwürfen äussern. «Würde man sich einmal genau anschauen, wo Herr Zaugg heute steht, und wo er vor einem Jahr stand, sähe man, dass er klar Fortschritte gemacht hat», meinte er aber. Dennoch sei ihm klar, dass Zaugg «nicht auf Dauer» in die Psychiatrie gehöre. Finde sich ein Platz in einem Heim, «sind wir die Ersten, die ihn gerne dorthin begleiten werden».
Gesuch der Eltern hängig
Bisher sind im Kanton die Angehörigen dafür verantwortlich, einen passenden Platz zu finden. Erst wenn diese Suche erfolglos bleibt, greift eine Platzierungskommission unterstützend ein. Im Falle Bernd Zauggs brachte aber auch sie keinen Erfolg. Mutter Alice fühlt sich von der GEF nicht ernst genommen. Die Direktion weise jegliche Verantwortung von sich, meint sie.
Weil es nicht länger so weitergehen dürfe, wollen die Eltern Zaugg nun den Rechtsweg beschreiten. Sie haben ein Gesuch bei der GEF eingereicht. «Wir sind der Ansicht, dass Bernd Zaugg Anspruch auf eine Unterbringung und auf Betreuung hat, welche seinen Bedürfnissen entsprechen», sagt ihr Rechtsanwalt Christian Jaeggi von der Anwaltskanzlei Schadenanwaelte.ch in Bern. Dafür führt er unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung an. Sollte der Fall einmal vor Gericht landen, wird dieses in einem delikaten gesellschaftlichen Bereich zu urteilen haben. Nämlich ob der Kanton Bern verpflichtet werden kann, für Zaugg einen Platz zu finden. Letztlich bleibe die Frage: «Was ist die Gesellschaft bereit zu bezahlen, damit jeder die Betreuung bekommt, die er benötigt?», so ihr Anwalt. Auch den Eltern ist bewusst, dass die Betreuung Bernds zeitaufwendig und teuer ist. Doch es könne nicht sein, dass ihn darum jedes Heim ablehne, meinen sie.
Im eingereichten Gesuch fordern sie, Bernd sei schnellstmöglich in einer angemessenen Institution unterzubringen und zu betreuen – inner- oder ausserkantonal. Die Antwort der GEF darauf steht noch aus. (Der Bund)
Erstellt: 21.01.2012, 12:08 Uhr
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2 Kommentare
ich muss schon sagen wieder einmal mehr eine sehr einseitige berichterstatung. es wäre an der zeit einmal genauer hin zu schauen warum bernd kein platz bekommt in einer institution (überigens war bernd über jahre in einem heim plaziert) vielleicht wäre die frage von interesse warum er nicht mehr dort ist. das problem ist nicht bernd! Antworten
Lesen Sie das Buch von Cathleen Lewis. Mein Wunderkind." Eine Mutter, ihr autistischer Sohn und die Musik, die alles veränderte". Ich staunte wieviel Mrs. Lewis für ihren Sohn Rex unternahm, wie der Staat Kalifornien, sich für Kinder mit Behinderungen spezifisch, gezielt und kostenlos einsetzt. Antworten
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