Arbeitslos, ausgesteuert, behindert – aber «vollständig arbeitsfähig»
Von Matthias Raaflaub. Aktualisiert am 24.05.2011 1 Kommentar
«Härtefallregelung gibt es nicht»
Als die Schweizer Stimmbevölkerung am 26. September 2010 mit 54 Prozent Ja-Anteil der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALV) zustimmte, sagte sie auch Ja zu Leistungskürzungen für Jugendliche und junge Erwachsene. Die Maxime des Gesetzgebers lautete: Junge verkraften eine Arbeitslosigkeit eher, da sie schneller wieder Arbeit finden. Darum wurden die Beiträge an Arbeitslose bis 25 Jahre auf maximal 200 Taggelder gekürzt. An eine Ausnahme wie den Fall von Karin Spring, deren Behinderung die Arbeitssuche erschwert, wurde nicht gedacht. Der Fall ist so gelagert, dass weder die Arbeitslosen- noch die Invalidenversicherung oder das Sozialamt auf Anhieb weiterhelfen können.
Eine Härtefallregelung gebe es im revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht, sagt Valentin Lagger vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). «Das ist ein Fall, bei dem wohl sowohl von der Arbeitslosenversicherung wie auch von der Invalidenversicherung eine Zuständigkeit vorliegen könnte», sagt er. Erweise sich die Behinderung als einschränkender Faktor bei der Stellensuche, so liege das Problem «wohl eher im IV-Bereich». Lagger stellt aber klar: «Wir werden uns nicht in Zuständigkeiten einer anderen Behörde einmischen.» Bei der IV-Stelle Kanton Bern hält man sich aber an den gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag: Dass sich Äusserliches als Einschränkung bei den Chancen auf dem Arbeitsmarkt erweise, sei kein Grund für eine Neubeurteilung durch die IV, heisst es dort. «Für eine Neubeurteilung müsste die Klientin glaubhaft machen, dass sich ihre gesundheitliche Situation wesentlich verschlechtert hat. Dann würde der Fall durch die IV neu abgeklärt», sagt Mediensprecherin Franziska Gallati.
Keinen Anspruch hat Spring auf Sozialhilfe. «Erst wenn es nicht gelingt, die junge Frau zu vermitteln, und sie in Existenznot gerät, kommt diese ins Spiel», sagt Regula Unteregger, Leiterin des Sozialamts des Kantons Bern.
Auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben jedoch auch Ausgesteuerte Anrecht auf Beratung. Dazu raten Sozialamt und Seco.
Karin Spring wäre gerne frei und unabhängig. Noch lebt die 22-Jährige aber bei ihren Eltern in Muri. Sie ist derzeit auch besonders froh darum: Ihre Eltern seien die grösste Stütze, sagt Spring. «Würden sie mich jetzt rauswerfen, hätte ich gar nichts mehr.»
Springs Aussichten waren auch schon vor dem März nicht gerade rosig. Seit dem Abschluss ihrer Berufsmatura im Juli ist sie auf Stellensuche. Sie hatte sich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet und 250 Bewerbungen versandt – ohne Erfolg. Bei der Invalidenversicherung konnte sie ein Praktikum absolvieren. Dann aber kam es plötzlich noch schlimmer: Von einem Tag auf den anderen wurde sie von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert – eine direkte Folge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Rückwirkend auf die bisher bezogenen Leistungen hatte Spring ihre Bezugstage ausgeschöpft. Jetzt wird sie weder von der Arbeitslosen- noch von der Invalidenversicherung unterstützt, beim Sozialdienst ist sie nicht angemeldet, da sie noch von ihrem Ersparten zehren kann. Und immer noch wartet sie darauf, dass sie einen Arbeitgeber findet. «Mit dem Ausziehen von zu Hause wird es so schnell nichts», sagt Spring.
Spring ist leicht behindert. Ginge es nach ihr, spielte das überhaupt keine Rolle. «Ich sehe mich als normalen Menschen.» Die Invalidenversicherung hat ihr 100-prozentige Arbeitsfähigkeit attestiert. Will heissen: Die junge Frau hat keine Einschränkungen, welche sich auf ihre Arbeitsleistung auswirken. Das sieht nicht nur die Amtsstelle so, sondern auch Spring selbst.
Sie kam mit einem Hydrocephalus, einem «Wasserkopf», zur Welt. Die Nerven vom Hirn zum Rückenmark waren beeinträchtigt, was einerseits eine cerebrale Lähmung verursachte und andererseits nicht ausgewachsene Muskeln an den Beinen zur Folge hatte. Ihre leichte Gehbehinderung beeinträchtige sie in ihrer Arbeit nicht, sagt Spring. «Schliesslich ist das Einzige, was ich in einem Büro machen muss, vom Computer zum Drucker zu gehen», sagt sie und lacht, meint es aber im Grunde sehr ernst. Zusätzlich hat sie eine leicht beeinträchtigte Aufnahmefähigkeit. «Es geht ein bisschen länger, bis ich etwas begreife, aber ich bin ja nicht doof.» In der Schule bedeutete das dreimal so grossen Aufwand beim Lernen.
«Ich spiele mit offenen Karten»
Wenn sie ihre Bemühungen bei der Stellensuche überschaut, schliesst Spring, dass die Behinderung der Grund dafür sein muss, dass sie keine Anstellung findet. «Natürlich kann ich das nicht beweisen, und kein Unternehmen würde je sagen, dass es jemanden wegen einer Behinderung nicht angestellt hat», sagt sie. Dennoch habe sie bei Vorstellungsgesprächen irritierte Reaktionen erlebt. «Man fragt verdutzt: Ja, und was ist mit dem Bein?» Dabei spiele sie «mit offenen Karten», sagt Spring. Sie erwähne die Behinderung jeweils bei ihrer Bewerbung.
Schon ihre KV-Lehrstelle hat Spring erst nach langer Suche erhalten. Die Vermutung, dass sie nicht die gleiche Chance wie andere erhält, haben die Ausdauer und den Mut der jungen Frau auf eine harte Probe gestellt. Sie habe daran arbeiten müssen, jetzt könne sie sich mit der Situation abfinden, sagt sie. Dennoch fühle sie sich hilflos. Hilfe brauche und suche sie, «denn ohne komme ich nicht weiter.»
Um sich in der bangen Zeit der Stellensuche zu beschäftigen, hat Spring mit einer Weiterbildung zur Arztsekretärin begonnen. Die Medizin hat ihr Interesse geweckt. Könnte sie wünschen, würde sie am liebsten vollzeitlich in einem grossen Spital arbeiten. Der Blick in die Zukunft bleibt für Spring jedoch sorgenvoll. Abschalten kann sie bei ihrem Hobby, dem Kampfsport Jiu-Jitsu. «Ein Ventil für den ganzen Stress», sagt Spring. Ausserdem tanke sie dort das Selbstbewusstsein, «dass ich mich verteidigen und wehren kann». Es sei eine Kampfsportart, in der man die Kraft des Gegners auf ihn zurückwerfe. Das erschien ihr passend.
«Ich bin zu wenig behindert, um als behindert angesehen zu werden, und zu stark behindert, um als normal zu gelten. Es ist ein schmaler Grat», sagt Spring über ihre Situation. Sie weiss um ihre verzwickte Lage zwischen den Amtsstellen, welche eigentlich Unterstützung anbieten sollten. Obwohl die «Reintegration in den Arbeitsmarkt» das Ziel all jener sei, fühle sie sich im Stich gelassen. «Ich bin für die Ämter und laut Gesetz sozusagen ein Normalfall», sagt sie trocken. Ihre Erfahrung ist eine ganz andere. (Der Bund)
Erstellt: 24.05.2011, 14:40 Uhr
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1 Kommentar
Aber liebe Frau Spring, das ist doch kein Problem. Haben Sie sich noch nie bei Nationalrat Bortoluzzi, Brunner, Blocher, Stamm, Fehr, Schluer gemeldet. Diese Politiker von der $VP nehmen Sie doch mit Handkuss auf. Laut den Mitwirkungen dieser Politiker, auch kürzlich wieder in der ARENA über das neue Abrechnugssystem bei den Krankenkassen , ist das alles kein Problem. Oder ev. beim SVP Sekretariat Antworten
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