AKW-Betreiber haften mit ihrem ganzen Vermögen
Von Hans Galli. Aktualisiert am 26.01.2011 3 Kommentare
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Der GAU, der grösste anzunehmende Unfall, ist dank umfassender Sicherheitsmassnahmen bei einem modernen Atomkraftwerk unwahrscheinlich, aber ein Restrisiko bleibt. Falls er doch eintritt, sind die Folgen für Mensch und Umwelt immens.
In der Schweiz haftet der Betreiber der Anlage unbegrenzt, versichern musste er sich bisher aber nur für 1 Milliarde Franken: Das steht im Kernenergiehaftpflichtgesetz von 1983. Die Versicherungssumme wurde im Jahr 2008 vom Parlament auf 1,8 Milliarden Franken erhöht, aber bis das revidierte Gesetz in Kraft treten kann, dauert es noch eine Weile. Voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres wird der Bundesrat den Entwurf für die Verordnung in die Vernehmlassung schicken. Die erhöhte Schweizer Haftpflichtsumme ist auf das Pariser Übereinkommen über die Kernenergiehaftpflicht abgestimmt. Das neue Gesetz kann erst in Kraft treten, wenn mindestens 13 der 15 Mitgliedstaaten das ebenfalls revidierte Pariser Übereinkommen ratifiziert haben.
Die Höhe der Haftungssumme war bei der Revision des Gesetzes umstritten. Die Professoren Peter Zweifel und Roland Umbricht von der Universität Zürich hatten in einer Studie analysiert, was die Erhöhung kosten würde. Bei einer Hinaufsetzung auf 4 Milliarden Franken wäre die Prämie um 0,01 Rappen je Kilowattstunde gestiegen, bei einer Erhöhung auf 10 Milliarden wäre sie 0,017 Rappen je kWh teurer geworden. Zum Vergleich: Die Versicherungsbelastung im Jahr 2001 betrug 0,025 Rappen je kWh. Doch das Parlament entschied sich bei der Gesetzesrevision für die tiefere Deckungssumme von 1,8 Milliarden Franken.
Nuklearversicherungspool
Die Versicherungsgesellschaften decken das AKW-Risiko gemeinsam ab. Sie haben dazu den Schweizer Pool zur Versicherung von Nuklearrisiken gegründet, an welchem die Versicherungen mit unterschiedlichen Tranchen beteiligt sind. Die Geschäftsstelle befindet sich bei Swiss Re in Zürich. Präsident ist Bruno Spicher, bis Ende 2010 Leiter Gross- und Spezialgeschäft bei der Schweizerischen Mobiliar und seither Leiter der Niederlassung Bern des Versicherungsbrokers Kessler Co. AG. Die Erhöhung der Deckungssumme von 1 auf 1,8 Milliarden Franken je Atomkraftwerk stelle auch für den Pool eine Herausforderung dar, bestätigt Spicher: Die Versicherungen müssten sich mit höheren Summen am Pool engagieren. Erste Gespräche haben laut Spicher bereits stattgefunden. Er zeigt sich deshalb zuversichtlich, dass die nötige Deckung vorhanden sein wird, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.
Risiko international verteilen
In der parlamentarischen Debatte war behauptet worden, 1,8 Milliarden Franken bedeuteten das Maximum – höhere Haftpflichtsummen könnten die Schweizer Versicherungen nicht abdecken. Spicher relativiert jedoch: Erstens könnten die inländischen Versicherungen einen Teil des Risikos an ausländische Rückversicherer weitergeben. Zweitens sei nicht die Höhe der Haftungssumme das Hauptproblem, sondern die geringe Zahl der Kunden. Eine Versicherung beruhe grundsätzlich auf einer grossen Zahl von Versicherten: Wenn bei einem von ihnen ein Schaden eintrete, werde dieser durch die Prämien der vielen andern getragen. Faktisch gebe es in der Schweiz aber nur drei Kernkraftwerkbetreiber: Alpiq, Axpo und BKW. Allfällige Schäden müssten somit durch Prämien von nur drei Firmen gedeckt sein. Eine Erhöhung der Deckungssumme müsste international koordiniert erfolgen, damit das Risiko besser gestreut werden könnte und die Spiesse gleich lang wären.
Der Baarer Risikokapitalspezialist Lars Jaeger plädierte in der «Neuen Zürcher Zeitung» für eine Erhöhung der Haftpflichtsumme auf 50 Milliarden Euro je AKW. Die Prämien dafür würden die Produktionskosten für Strom nur um einige Eurocent oder Rappen je Kilowattstunde erhöhen. Finanzieren liesse sich das Geschäft laut Jaeger mittels internationaler «Katastrophen-Anleihen». Andere Extremrisiken wie Erdbeben, Hurrikane und Pandemien würden mit Anleihen am Kapitalmarkt finanziert – warum nicht auch jene von Kernkraftwerken? «Bei Anlegern erfreuen sich Katastrophen-Bonds wachsender Nachfrage», schrieb Jaeger.
Die Aussagen Jaegers sind höchst umstritten. Spezialisten der Swiss Re in Zürich und London schätzen, dass auf dem weltweiten Kapitalmarkt maximal 13 bis 14 Milliarden Franken mittels Anleihen für Naturkatastrophen aufgenommen werden können. Bei Atomkraftwerken wäre der Markt noch enger, da es weniger versicherte Risiken gebe. Zudem seien AKW-Schadenfälle selten, aber sie könnten sehr hoch ausfallen. Investoren müssten somit sehr viel Kapital zur Verfügung stellen für den äusserst unwahrscheinlichen Fall, dass es beansprucht werde. Das sei nicht attraktiv. Auch die erwähnte Studie von Zweifel und Umbricht kommt zum Schluss, dass sich die Kernhaftpflichtversicherung kaum über den Kapitalmarkt finanzieren lässt.
Nach Meinung von AKW-Kritikern würde auch eine Deckungssumme von 50 Milliarden bei einem GAU nicht genügen: Bei der Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes hatten die Grünliberalen eine Deckung von 500 Milliarden Franken gefordert.
Es sei nicht möglich, das maximale AKW-Risiko durch die Versicherungswirtschaft abzudecken, räumt Spicher ein. Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz haftet jeder AKW-Betreiber unbeschränkt. Falls die Versicherungsdeckung nicht genügt, muss er mit seinem Vermögen für den Schaden aufkommen. Sofern auch dieses nicht genügt, muss er Konkurs anmelden. Da die Stromkonzerne mehrheitlich den Kantonen gehören, wären auch sie haftbar. Wenn auch deren Finanzkraft nicht genügen sollte, müsste der Bund in die Lücke treten.
Subventionierung von Atomstrom
Die Atomkraftwerke verfügen somit faktisch über eine Staatsgarantie. Die Beschränkung der Deckungssumme auf 1,8 Milliarden Franken bedeutet eine indirekte Subventionierung des Atomstroms, welche den Wettbewerb verfälscht: Die Atomkraftwerke sparen Versicherungsprämien, was die Produktionskosten verbilligt. (Der Bund)
Erstellt: 26.01.2011, 08:16 Uhr
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3 Kommentare
Der Unfall in Three-Mile Island zeigte, dass Leichtwasserreaktoren bei einem Super-Gau mit Kernschmelze kein Risiko wie in Tschernobyl sind. Trotzdem erhöhte man nach diesem Unfall die Sicherheit. In Mühleberg wurde ein zusätzl. Notkühl-System eingebaut. Der Anschlag auf das World Trade Center führte zu einer Verdoppelung der Betonhülle. Die Sicherheit von KKW der 3. Gen. wurde nochmals verbessert Antworten
Die BKW hat wohl kaum viel Geld für ein Notkühlsystem ausgeben, nur damit die Öffentlichkeit beruhigt werden kann. Überigens ist die Betonhülle in Mühleberg I an der dünnsten Stelle 15cm dick. Diese Schrottreaktor gehört noch heute abgestellt. Alles andere ist verantwortungslos. Antworten
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