Bern

Verwaltungsgericht sagt Nein zu Minarett

Aktualisiert am 03.04.2012 1 Kommentar

Auf dem Dach eines islamischen Kulturzentrums in Langenthal darf nach Ansicht des Verwaltungsgerichts kein Turm gebaut werden. Nicht zu beanstanden sei hingegen das Kuppeldach, teilte das Gericht am Dienstag mit.

1/7 Ausgesteckt, aber wohl nicht umgesetzt: Das Minarett auf dem Dach des islamischen Kulturzentrums in Langenthal darf nicht gebaut werden.
Bild: Valérie Chételat

   

Der Streit um den Umbau des islamischen Kultur- und Begegnungszentrums in Langenthal tobt seit Jahren. Als vertrauensbildende Massnahme verzichtete die Gemeinschaft 2006 darauf, vom Grundstück aus Gebetsrufe erschallen zu lassen.

Die Gemeinde erteilte daraufhin die Baubewilligung. In der Folge entwickelte sich ein mehrjähriger Rechtsstreit. Die Beschwerdeführer drangen aber weder bei der Gemeinde noch bei der kantonalen Baudirektion durch.

Nicht so das Verwaltungsgericht: Es hiess nun die Beschwerde der Gegner in einem wichtigen Punkt gut. Das auf dem Dach des Gebäudes geplante Minarett widerspreche dem örtlichen Baureglement, urteilte die höchste kantonale Instanz.

Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und die ebenfalls geplante Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu taxieren sind.

Während die Dachkuppel als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aufweise, sei das Minarett als reine Symbolbaute im Sinne der kommunalen Bauordnung keine zulässige Dachaufbaute, kam das Verwaltungsgericht nun zum Schluss. Dazu hätte es einer Ausnahmebewilligung bedurft. Eine solche liege aber nicht vor.

Zur Frage, wie sich das vom Volk 2009 angenommene Minarettverbot auf das Projekt auswirkt, nahm das Verwaltungsgericht nicht Stellung. Dies erübrige sich, weil sich bereits aufgrund der örtlichen Bauvorschriften ergebe, dass das Minarett nicht bewilligungsfähig sei, heisst es im Urteil

Genugtuung und Konsternation

Die islamische Glaubensgemeinschaft zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag konsterniert, dass die Langenthaler Behörden nie auf das Erfordernis einer Ausnahmebewilligung hingewiesen hätten. Zwar habe man sich danach erkundigt, aus den Antworten aber schliessen müssen, dass eine solche Ausnahmebewilligung nicht notwendig sei.

Vom Ausgang des Verfahrens ist die Gemeinschaft enttäuscht, wie sie weiter schreibt. Immerhin sei das Urteil aber kein Präjudiz für den Kanton Bern. Das Gericht beurteile nämlich nicht den Bau eines Minaretts an sich, sondern beziehe sich auf örtliche Bauvorschriften und deren Einhaltung.

Das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts hingegen «mit Genugtuung» zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht.

Darin betont das Komitee, dass abseits der Diskussion über Baureglemente die Schweizer Bevölkerung 2009 einem Minarettverbot zugestimmt habe. Das «penetrante Drängen» nach einem Minarett trotz dem Nein des Schweizervolks schade dem Ansehen der Muslime.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Die islamische Glaubensgemeinschaft will das über dreissig Seiten starke Urteil nun eingehend prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Kundgebungen und Kunstaktionen

Der Bau des sechs Meter hohen Minarett-Turms auf dem islamischen Kulturzentrum erhitzt die Langenthaler Gemüter schon lange. Immer wieder kam es zu Kundgebungen für oder gegen das Minarett - meist begleitet von einem Grossaufgebot der Polizei.

Selbst ein auf dem Kunsthaus Langenthal temporär installiertes Kunst-Minarett brachte die Minarett-Gegner auf die Palme. Sie wollten ihrerseits in einem Kreisel ein Mahnmal errichten, was der Gemeinderat aber ablehnte. (dam/sda)

Erstellt: 03.04.2012, 13:30 Uhr

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1 Kommentar

Ramon Martin

03.04.2012, 20:39 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Das Volk hat Nein gesagt: Für alle Islamisten und Helfershelfer nochmal langsam und verständlich: Das Volk hat N E I N gesagt !!! Antworten



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