Bern

«Ich werde diskriminiert von A bis Z»

Von Anita Bachmann. Aktualisiert am 10.07.2012 10 Kommentare

Häftling Faton X. leidet seit einem Eingriff im Inselspital an Schmerzen im Bein. Niemand trägt Schuld daran – dennoch fühlt er sich im Strafvollzug ungerecht behandelt. Faton X. ist wegen Mord an René Keller zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.

Hinter Schloss und Riegel – hier im Thorberg – gibt es keine freie Arztwahl, aber zumindest im Prinzip ein Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung.

Hinter Schloss und Riegel – hier im Thorberg – gibt es keine freie Arztwahl, aber zumindest im Prinzip ein Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung.
Bild: Adrian Moser

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Der Mordfall Keller

Faton X., der im Mordfall Keller vermittelt hat, beteuert seine Unschuld.

Faton X. hat die Journalistin nicht gerufen, um über «seinen Fall» zu sprechen. Er habe 18 Jahre bekommen «für nichts». Er büsse für etwas, wovon er nicht einmal geträumt habe. Wegen seiner Gesundheit habe er das aber fast vergessen, sagt er.

Am 5. Mai 1998 wird der vermögende 54-jährige Patentanwalt René Keller bei einem nächtlichen Spaziergang mit seiner 27-jährigen Frau an der Aare erschossen. Bald werden die Witwe Damaris Keller und drei Kosovaren verhaftet, darunter Faton X. und sein jüngerer Bruder. Sie hat den Mord in Auftrag gegeben, die beiden Brüder haben vermittelt und der Vierte im Bunde die Bluttat ausgeführt – so sah es das Kreisgericht und verurteilte Damaris Keller und den Todesschützen wegen Mord.

Faton X.’ Bruder brachte sich vor Ende des Prozesses in seiner Zelle um. Faton X. selber stand nicht vor Gericht, weil das Verfahren gegen ihn abgetrennt und später eingestellt worden war. Mit der Leiche seines Bruders reiste Faton X. in den Kosovo und tauchte unter. Obwohl er nicht vor Gericht gestanden hatte, bezeichnete dieses ihn als Drahtzieher des Verbrechens. Deshalb wurden die Ermittlungen gegen ihn bald wieder aufgenommen und er schliesslich international gesucht.

2002 wurde er in England verhaftet und 2004 wegen Mord zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach dem Tod seines Bruders habe ein Polizist im Leichenhaus zu ihm gesagt, er solle die Leiche in den Kosovo mitnehmen und dort bleiben, sonst ergehe es ihm gleich, sagt Faton X. In England habe er eine Schwester besucht. Er glaubt, das Blatt habe sich gegen ihn gewendet, nachdem er die Todesumstände seines Bruders hinterfragt habe. Dass er damals in diesem Zusammenhang auch Drohungen ausgesprochen hatte, verschweigt er allerdings.

Alle Instanzen haben die Urteile bestätigt, Keller ging bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wo jetzt auch Faton X.’ Fall hängig ist. «Ich sehe viele Menschenrechte verletzt», sagt er. Offenbar keine Chancen räumt ihm sein Anwalt ein, der ihn bis vor Bundesgericht vertrat, aber nicht weiter. Ein juristisches Glanzstück ist der Mordfall Keller wohl nicht.

Faton X. wurde beim Prozess der anderen Angeklagten aufgrund von Zeugenaussagen vorverurteilt, und dem Ruf nach Wiedervereinigung der getrennten Fälle wurde nicht gefolgt.

Auf einem Korpus in der Ecke liegen Kinderspielsachen, der Boden des kleinen Besucherzimmers der Anstalten Thorberg ist mit einem Flickenteppich ausgelegt. Faton X. kommt an Krücken herein, sein Atem geht schwer. Auf dem Tisch breitet er Unterlagen aus, und der Wärter schliesst hinter sich die Türe. «Die mischen meinen Fall mit meiner Gesundheit», sagt er. Faton X. ist wegen Mordes an Patentanwalt René Keller verurteilt und seit 18 Monaten auf dem Thorberg (siehe Infobox).

«Gefühllosigkeit im linken Bein»

2003, als er noch im Regionalgefängnis war, musste er sich im Inselspital einer Nierensteinzertrümmerung unterziehen. Dabei sei ein Fehler passiert, sagt er. Bei der Regionalanästhesie im Rücken kam es offenbar zu einer Nervenverletzung. Seither leide er an Gefühllosigkeit im linken Bein. Bei einem Strafprozess wurden die verantwortlichen Ärzte zwar freigesprochen, aber Faton X. versuchte von der Stiftung Inselspital eine unentgeltliche Prozessführung um Schadensatz und Genugtuung zu erwirken. Das Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde kürzlich ab, die er gegen den negativen Entscheid der Stiftung eingereicht hatte.

Nachdem der «Bund» über das Verwaltungsgerichtsurteil berichtet hatte, schrieb Faton X. einen Brief an die Redaktion und bat um einen Gesprächstermin. «Ich habe eine wahre Geschichte», schrieb er.

«Nur Herr X.»

Seit einigen Tagen sei seine linke Gesichtshälfte geschwollen. «Sehen Sie es?», fragt er mehrmals. Aber egal was er sage, man denke ja bloss, er sei nur Herr X. Auch damals im Inselspital hätten sie nur vom X. gesprochen. Und er glaubt, der Assistenzarzt, der bei ihm die Anästhesie durchgeführt hatte, sei zur Belohnung ein paar Monate später zum Oberarzt befördert worden. «In meinen Augen sieht es so aus», sagt er.

Faton X. gab im Prozess gegen die beiden Ärzte zu Protokoll, dass während des Eingriffs niemand mit ihm gesprochen habe, die Leute hätten sich nicht einmal bei ihm vorgestellt, und er habe nicht gewusst, wie ihm geschehe. Er zweifelt daran, dass der Anästhesist unvoreingenommen war.

«Bekannte, wenn auch seltene Komplikation bei Anästhesien»

Aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Prozesses gegen die beiden Ärzte vom Inselspital geht hervor, dass zwei Spritzen für eine Spinalanästhesie nicht gewirkt hätten. Nachdem der Assistenzarzt mit der Oberärztin telefonisch Rücksprache genommen habe, habe er zwei weitere Spritzen für eine Periduralanästhesie gespritzt. Am Inselspital sei es damals noch nicht flächendeckend Vorschrift gewesen, ein mündliches Aufklärungsgespräch zur Narkose mit Unterschrift zu machen.

Aber der Assistenzarzt glaubte, den Patienten über die möglichen Risiken aufgeklärt zu haben. Das Gericht hielt das für glaubwürdig und sprach die beiden Ärzte frei. Ihnen sei bezüglich der Wahl und der Durchführung der Narkose kein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen, seien doch Verletzungen von Nervenwurzeln im Rahmen von rückenmarksnahen Anästhesie eine bekannte, wenn auch seltene Komplikation, die im vorliegenden Fall aber höchstwahrscheinlich eingetreten sei.

«Die vorgeworfenen Straftaten sind mittlerweile verjährt»

Dass eine Nervenschädigung die Ursache der Schmerzen im linken Bein ist, hätten Gutachter objektiv nachgewiesen. Der Anstaltsarzt von Pöschwies, wo Faton X. vor dem Wechsel nach Thorberg einsass, schrieb allerdings 2010 in einem Bericht: Die objektiv feststellbaren Verletzungsfolgen erklärten die vom Patienten subjektiv erlebte Behinderung und die demonstrierte Gehbehinderung nicht vollumfänglich. Nach dem Freispruch der beiden Ärzte wollte Faton X. das Urteil ans Obergericht weiterziehen.

Zum Prozess kam es aber nicht mehr, weil die vorgeworfenen Straftaten mittlerweile verjährt waren. Aber auch an dieser Verjährungsfrist zweifelt er. «Ich werde diskriminiert von A bis Z», sagt er. Dass das Verwaltungsgericht ihm nun keine unentgeltliche Prozessführung für Schadensatz- und Genugtuungsforderungen zugesteht, bestärkt ihn in seiner Auffassung.

Das Verwaltungsgericht begründet seinen Entscheid unter anderem damit, dass es für einen solchen Prozess keine Aussicht auf Erfolg gibt. Da eben ein Strafgericht bereits zum Schluss gekommen sei, dass die beiden Ärzte unschuldig seien, sei es wenig wahrscheinlich, dass das Verwaltungsgericht mehrere Jahre später bei einer Prüfung des Vorliegens einer strafbaren Handlung zu einem anderen Ergebnis gelangen würde.

«Gehörsverletzung»

Zu erwähnen ist aber auch, dass die Justiz in dem ganzen Fall offensichtlich viel Aufwand betrieb – vielleicht gerade, weil es sich beim Opfer um einen verurteilten Straftäter handelt. Zum Strafprozess gegen die beiden Ärzte sollte es gemäss Untersuchungsrichter gar nicht kommen. Nach einem Rekurs durch Faton X. entschied aber die Anklagekammer des Berner Obergerichts, den Fall solle doch ans zuständige Gericht überwiesen werden.

Und das Verwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil, dass die Stiftung Inselspital auf das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung hätte eintreten müssen, was diese nicht getan hatte. Dieser «Gehörsverletzung» trug das Verwaltungsgericht Rechnung, indem die Stiftung nun für die Anwaltskosten von Faton X. aufkommen muss.

11 Tabletten pro Tag

Faton X. wirkt engagiert, redet und hat immer gleich das entsprechende schriftliche Dokument zur Hand. Manchmal umspielt auch das süffisante Lächeln seinen Mund, das der «Bund» bereits bei seinen Auftritten vor Gericht beim Mordprozess beschrieb. Aber sein Teint ist blass. «Seit 2003 geht es mit meiner Gesundheit nur abwärts», sagt er. Vorher sei er gesund und durchtrainiert gewesen. Jetzt nehme er elf Tabletten pro Tag, wovon er Magenprobleme habe. Er erhalte aber keinen «Magenschutz».

Für seine Rückenprobleme würde er zudem dringend Physiotherapie benötigen, die er aber nicht bekomme. Als er gesagt habe, seine linke Gesichtshälfte sei geschwollen, habe man ihm Medikamente gegen Erkältung gegeben. Auf die Frage, was denn der Anstaltsarzt dazu meine, sagt er: «Er hat kein Vertrauen zu mir.» Und er sei jetzt auch nicht mehr sein Arzt, es gebe nun einen anderen.

Anstaltsarzt Walter Wüthrich bestätigt den Arztwechsel und bezeichnet diesen als «völlig unüblich». Die Insassen hätten grundsätzlich keine freie Arztwahl. Es sei ziemlich viel passiert, begründet er, dass nun doch ein Arztwechsel stattgefunden hat. Was genau, lässt Wüthrich aber offen und erwähnt lediglich zwei Beschwerden, die Faton X. beim Kanton gegen ihn deponiert habe, die aber ohne Folgen geblieben seien.

«Auf der Seite der Häftlinge»

Wüthrich ist aber auch überzeugt, dass man für Faton X. alles Mögliche getan hat. «Ich kenne keinen anderen Häftling, dessen Gesundheit so gut abgeklärt ist», sagt er. Und er habe der gesundheitlichen Probleme wegen «sehr anstaltsunübliche» Privilegien, die er auch ihm zu verdanken habe. «Ich bin immer auf der Seite der Häftlinge», sagt Wüthrich. Er habe viel erwirken können, was das Sicherheitspersonal zum Teil nur mit Murren durchgehen lasse.

Einer der Privilegien sei etwa ein Sitzball, und Faton X. selber gibt an, nur 50 Prozent im Anstaltsatelier zu arbeiten. Vom geplanten Anstaltswechsel – Faton X. hat ein Gesuch um Verlegung nach Pöschwies deponiert – hält Wüthrich allerdings nichts. «Wenn er wieder die Anstalt wechselt, läuft das Spiel von neuem», sagt er.

«Therapeutische Möglichkieten innerhalb der Gefängnismauern ausgeschöpft»

Auch der Gefängnisarzt von Pöschwies scheint um die Gesundheit Faton X.’ bemüht gewesen zu sein. Ein Brief von ihm an den Anwalt von Faton X. zeigt aber auch, dass die Gesundheitsbetreuung im Gefängnis Grenzen hat. Der Gefängnisarzt schrieb, dass sich der Gesundheitszustand des Häftlings wohl weiter verschlechtern würde. Und: «Nachdem die therapeutischen Möglichkeiten innerhalb unserer Gefängnismauern weitgehend ausgeschöpft sind, würde ich deshalb eine intensive stationäre Rehabilitation an einer anerkannten Klinik empfehlen, was jedoch unter den aktuellen Sicherheitsbestimmungen nicht durchführbar ist.»

«Inhaftierte haben zwar keine freie Arztwahl und keinen autonomen Zugang zur präventiven und kurativen Gesundheitsversorgung, doch sie müssen dieselbe Chance auf die bestmögliche Gesundheit und dieselbe gesundheitliche Beratung, Pflege und Betreuung bekommen wie Menschen in Freiheit. Dieses sogenannte Äquivalenzprinzip ist nicht ein moralischer, sondern auch ein rechtlicher Imperativ», schreibt Karen Klaue vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der internen Informationsschrift «Spectra».

Das im Strafgesetzbuch verankerte Prinzip besagt, dass die Rechte Inhaftierter nur so weit beschränkt werden dürfen, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung es erfordern. Klaue ist Leiterin des BAG-Projekts Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Gefängnis (BIG).

Obwohl die Gesundheitsversorgung in Schweizer Gefängnissen vergleichbar gut sei, sei das Äquivalenzprinzip noch nicht erreicht. Es gebe Unterschiede zwischen einzelnen Kantonen, und es komme immer noch vor, dass Inhaftierte nur eine zweitklassige medizinische Versorgung erhielten.

«In den letzten 30 Jahren viel erreicht»

Jean-Pierre Restellini, Rechtsmediziner und Präsident der Nationalen Kommission für die Verhütung von Folter, schreibt im «Spectra» ebenfalls zum Thema: Bis zum Beginn der 1980er-Jahre sei der Zellentrakt im Genfer Universitätsspital von Medizinstudenten im vierten Studienjahr geführt worden. Offensichtlich hätten die Behörden zu dieser Zeit tatsächlich gedacht, Arztlehrlinge reichten aus, um Strafgefangene zu pflegen.

Restellini räumt ein, dass in den letzten 30 Jahren viel erreicht worden sei. Die Missionen Strafvollzug und Gesundheit liefen sich aber immer noch zuwider, sagt Klaue. Um unter anderem dies zu verbessern, wurde im Rahmen des BIG ein Kompetenzzentrum für Gefängnisgesundheit vorgeschlagen. Das Projekt sei aber auf politischer Ebene sistiert worden. «Es traut sich niemand zu sagen, aber Inhaftierte werden noch zu oft als Menschen zweiter Klasse angesehen», sagt Klaue.

«Er hat keine Rechte mehr»

Misstrauisch ist Faton X. nicht nur den Leuten gegenüber, die etwas mit seiner Krankheitsgeschichte zu tun haben. Auch sonst, glaubt er, beschneide man seine Rechte wo immer möglich. So sei seine Anwaltspost einmal geöffnet worden oder ein Brief an den kosovarischen Botschafter in Bern erst mit zweieinhalb Wochen Verspätung angekommen.

«Ist es, weil andere besser oder hübscher sind als ich?», fragt er und antwortet: «Das Problem ist mein Name.» Während des Prozesses gegen die beiden Ärzte habe einer ihrer Anwälte betreffend Geldforderungen zu seinem Anwalt gesagt: Herr X. gehe bald nach Hause, dort habe er zwei Millionen Franken. Er brauche nichts. Auch der Anwalt von Faton X. sagt auf Anfrage, dass es manchen Leuten schwerfalle, den Fall und den Menschen auseinanderzuhalten.

So sei auch die Meinung gewisser Vertreter der Gegenseite sinngemäss folgende gewesen: «Was wollen Sie? Er ist wegen Mordes verurteilt, er hat keine Rechte mehr.» Immer wieder habe er sich für Faton X. wehren müssen, sagt der Anwalt. (Der Bund)

Erstellt: 10.07.2012, 08:34 Uhr

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10 Kommentare

Mauro Caduff

10.07.2012, 08:46 Uhr
Melden 36 Empfehlung 0

Wie es dem armen Faton wohl im Kosovo im Knast ergehen würde?
Mein Mitleid hält sich in Grenzen ..
Antworten


Hans Müller

10.07.2012, 08:59 Uhr
Melden 30 Empfehlung 0

Jö, der Mörder jammert über die Gesundheit? Da kann ich kein Mitleid haben. Die Sauerei ist dagegen das er mit seinem Jammern auch noch Priviligien herausschinden kann. Bitte alle Privilegien streichen, Strafe absitzen lassen und dann Tschüss. Antworten



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