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AKW Mühleberg: BKW kommt unter Zeitdruck
Von Bernhard Ott. Aktualisiert am 30.05.2012 2 Kommentare
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Die Bernischen Kraftwerke (BKW) kommen um die Erstellung eines umfassenden Instandhaltungskonzepts für den bejahrten Atomreaktor in Mühleberg nicht herum. In einer gestern publik gewordenen Verfügung vom 23. Mai stellt das Bundesgericht fest, dass es Aufgabe der BKW sei, ein solches Konzept «vorläufig wenigstens» bereitzustellen. Die AKW-Betreiberin sei nämlich «verpflichtet, sich konstant und gezielt mit den konkret existierenden Sicherheitsproblemen zu befassen», heisst es in der Verfügung weiter. Die BKW haben Mitte März Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes eingelegt, das AKW nur noch bis am 28. Juni 2013 am Netz zu lassen. Gleichzeitig haben sie das nun abgelehnte Gesuch um aufschiebende Wirkung eingereicht, damit sie den Reaktor auf diesen Zeitpunkt hin nicht abstellen müssen, falls das Bundesgericht bis dahin noch nicht über die Beschwerde entschieden hat.
BKW will Konzept bald vorlegen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte der BKW aber eine Hintertür offen gelassen, doch noch eine weitere Betriebsverlängerung für das AKW beantragen zu können. Voraussetzung dafür wäre, dass die BKW in einem «umfassenden Instandhaltungskonzept» darlegt, wie sie die Sicherheitsmängel von Mühleberg beheben will. Das Bundesverwaltungsgericht listete namentlich Probleme beim Kernmantel, der Erdbebensicherheit und der AKW-Kühlung auf, die den Ausschlag für die Befristung gegeben hatten.
Die BKW kündigte daraufhin an, den Wohlensee-Staudamm oberhalb des AKW mit zwanzig Meter langen Pfählen zu verstärken, um dessen Erdbebensicherheit zu verbessern. Zudem prüft das Unternehmen den Bau einer Leitung vom Grundwasserstrom der Saane und eines neuen Wasser-Hochreservoirs für eine Notkühlung des Reaktors. Die vier Zuganker am rissigen Kernmantel wiederum sollen durch sechs neue ersetzt werden.
«Es geht um mehr als Notkühlung»
Dem Komitee «Mühleberg Ver-fahren» geht das zu wenig weit. In der vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissenen Beschwerde seien «mehr als hundert Kritikpunkte» aufgeführt, sagt Präsident Jürg Joss. Mit der Kassierung der unbefristeten Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg habe das Bundesverwaltungsgericht diesen Bedenken recht gegeben. «In einem umfassenden Instandhaltungskonzept geht es um mehr als Notkühlung, Erdbebensicherheit und die Risse im Kernmantel», sagt Joss.
Für BKW «ändert sich nicht viel»
Bei der BKW reagiert man mit Gelassenheit auf die Verfügung aus Lausanne. «Dadurch ändert sich für uns nicht viel», sagt Konzernsprecher Antonio Sommavilla. Die Arbeiten am Instandhaltungskonzept seien ohnehin im Gang. Die BKW werde dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) «in den nächsten Monaten» konkretisierte Unterlagen für die Nachrüstarbeiten zustellen.
Aus Sicht der BKW sei entscheidend, dass das Bundesgericht «zum heutigen Zeitpunkt» noch keine Notwendigkeit sehe, die Befristung der Betriebsbewilligung über Juni 2013 hinauszuschieben. Zudem handle es sich bei der Verfügung des Bundesgerichtes bloss um eine Zwischenverfügung.
Falls der Entscheid des Bundesgerichtes über die Beschwerde der BKW nicht rechtzeitig vor Ablauf der Betriebsbewilligung vorliege, «könnte die BKW erneut ein Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung einreichen», sagt Sommavilla. (Der Bund)
Erstellt: 29.05.2012, 11:57 Uhr
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2 Kommentare
Welches Hintertürchen wird die BKW wohl jetzt wieder finden, um den Schrottreaktor dennoch länger als Ende Juni 2013 zu betreiben? Sicher wird sich ein juristischer oder einen politischen Trick finden. Und uns bleibt vorerst zu hoffen, dass es bis Mitte nächstem Jahr kein massives Hochwassser gibt und der Staudamm hält. Eigentlich ein Skandal, dass das AKW bis dann noch betrieben werden darf. Antworten
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