Bern
Verfahrenes Verfahren
Von Simon Jäggi. Aktualisiert am 08.02.2012 1 Kommentar
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Ist er ein hartnäckiger Held oder bloss ein sturer «Stürmi»? Es ist im Grunde diese Frage, die gestern in einem lichten Raum an der Effingerstrasse verhandelt wurde, wo die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland beheimatet ist. Der Kläger heisst André Senn und war einmal Taxi-Fahrer, einer, der hohe Umsätze gefahren hat und von seinen Chefs gut gelitten war. Heute bezieht er Arbeitslosengelder und ist geschieden. Zu Hause stapeln sich die Ordner, die vom zähen Arbeitskonflikt erzählen, den er mit seinem ehemaligen Arbeitgeber führt – dem Berner Taxi-Unternehmen Bären-Taxi. Was als Arbeitsstreit mit Präjudizcharakter begann, ist inzwischen zur Privatfehde zwischen Bären-Taxi und dem Ex-Täxeler geworden. Zu einer arg verfahrenen Situation.
Die Geschichte nahm ihren Anfang 2003: Da wurde für Arbeitgeber obligatorisch, für Nachtarbeit einen Zeitzuschlag zu bezahlen. 2007 befand das bernische Verwaltungsgericht, dass dies auch für das Taxiwesen gelte. Seit 2003 setzt sich Senn zusammen mit Arbeitskollegen dafür ein, dass Bären-Taxi diese Zuschläge bezahlt. Die Sache wurde zu einer Art Hobby, wie Senn selber einräumt. Das Taxi-Unternehmen weigerte sich – und als es doch einlenkte, wollte es die rückwirkenden Forderungen nicht zahlen. 25 unzufriedene Fahrer taten sich zusammen und klagten. Die Firma hat sich inzwischen mit fast allen in einem Vergleich einigen können. Mit Senn nicht.
Skurrilitäten im Gerichtssaal
Mitten im Verfahren hat Bären-Taxi im September 2010 ihrem unbequemen Fahrer gekündet. Begründung: Er habe sich mehrmals geweigert, Gäste zu transportieren, darunter den Verwaltungsratspräsidenten der Firma. Bis auf diesen Fall bestreitet Senn die Vorwürfe. Er wirft Bären-Taxi vor, aus Rache gehandelt zu haben, da er Rädelsführer der Aufmuckenden gewesen sei. Da die Kündigung missbräuchlich gewesen sei, fordert er 29 999 Franken.
Die Verhandlung gestern nahm teils skurrile Züge an: So wurde intensiv darüber debattiert, wie sperrig eine Filmrolle ist. Senn hatte sich geweigert, eine solche zu transportieren, weil er Rückenprobleme habe. Der Arbeitgeber hält dagegen, von Senns Beschwerden nichts gewusst zu haben. Zu einem Urteil ist es gestern nicht gekommen. Einen Vergleich hat Senn erneut abgelehnt. Wann das Urteil eröffnet wird, steht noch aus. (Der Bund)
Erstellt: 08.02.2012, 08:14 Uhr
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