Bern

Neues Kulturförderungsgesetz ist reif für den Grossen Rat

Aktualisiert am 08.12.2011

Das neue bernische Kulturförderungsgesetz ist laut dem Regierungsrat in der Vernehmlassung vorwiegend positiv aufgenommen worden. Deshalb hat es die Kantonsregierung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Wäre neu ein ein von nationaler Bedeutung: Das Zentrum Paul Klee.

Wäre neu ein ein von nationaler Bedeutung: Das Zentrum Paul Klee.
Bild: Franziska Scheidegger

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Das neue Gesetz bringt zwei zentrale Änderungen: Künftig müssen sämtliche Gemeinden Kulturinstitutionen regionaler Bedeutung mittragen, nicht mehr nur jene, die zur Agglomeration einer Zentrumsgemeinde gehören. Zudem übernimmt der Kanton die Finanzierung gewisser Institutionen allein.

Dabei handelt es sich um Institutionen, denen die Regierung nationale Bedeutung zuspricht. Nach dieser Philosophie will der Kanton Bern künftig das Zentrum Paul Klee in Bern, das Kunstmuseum Bern und das Freilichtmuseum Ballenberg allein finanzieren.

Für die Subventionierung der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung schickte die Regierung zwei Varianten in die Vernehmlassung: Eine, bei der Kanton und die Standortgemeinden einen gleich hohen Anteil von je 42,5 bis 45 Prozent tragen, die übrigen Gemeinden der Region einen Anteil von 10 bis 15 Prozent.

Bei der anderen übernimmt der Kanton einen Anteil von 40 Prozent, die Standortgemeinde höchstens 50 Prozent und die übrigen Gemeinden mindestens 10 Prozent. In der Vernehmlassung hat die zweitgenannte Variante besser abgeschnitten, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Der Grosse Rat wird das revidierte Gesetz in der Märzsession 2012 beraten.

Auf Anfrage sagte der bernische Erziehungs- und Kulturdirektor Bernhard Pulver, derzeit seien 187 der 381 bernischen Gemeinden Mitglied einer regionalen Kulturkonferenz. Die übrigen 194 Gemeinden müssen sich also darauf gefasst machen, beitragspflichtig zu werden.

Referendum möglich

Überarbeitet hat die Erziehungsdirektion nach Kritik in der Vernehmlassung einige Punkte. So ist in der nun an den Grossen Rat geschickten Vorlage der dem Berner Jura zustehende Anteil an kantonalen Kulturfördergeldern präzisiert worden.

Die Vorlage erlaubt es nun dem Bernjurassischen Rat auch, bei regional bedeutenden Kulturinstitutionen von der geltenden Kostenverteilung abzuweichen.

Neu ist zudem die Möglichkeit geschaffen worden, das Gebiet einer Regionalkonferenz bei der Kulturförderung in Teilregionen aufzuteilen. Dies sollte ursprünglich nur in der Region Biel/Seeland und im Berner Jura zulässig sein. Aus dem Oberland sei dieser Wunsch gekommen, sagt Pulver.

Schliesslich ist neu ein Referendum gegen Beschlüsse der Regionalversammlung oder - wo nicht vorhanden - gegen Beschlüsse von Gemeindeverbänden möglich. (bs/sda)

Erstellt: 08.12.2011, 15:31 Uhr

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