Bern

Lumengo wird Wahlfälschung vorgeworfen

Von Markus Dütschler. Aktualisiert am 23.02.2010 6 Kommentare

Was gegen den Bieler SP-Politiker Ricardo Lumengo vorgebracht wird, ist happiger als bisher angenommen: Wahlfälschung. Er bestreitet diesen Vorwurf klar.

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Die Sache ist brisanter als bisher bekannt: Dem 48-jährigen Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo wird nicht der Übertretungstatbestand Stimmenfang vorgeworfen, sondern der weit gravierendere der Wahlfälschung. Ein «Blick»-Artikel hat am Freitag aufgedeckt, dass gegen Lumengo ein Verfahren läuft und dass sein Anwalt gegen die Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses eine Beschwerde bei der Anklagekammer am Obergericht eingereicht hatte («Bund» vom Samstag). Auf den Politiker mit angolanischen Wurzeln prasselte danach eine Flut von Schmähungen nieder («Bund» von gestern). In einer Botschaft an ihn hiess es, «Neger» hätten in der Schweiz nichts verloren, sagte Lumengo gestern dem «Bund».

Lumengo plädiert auf Freispruch

Der einstige Asylbewerber, der in kurzer Folge ins Bieler Stadtparlament, in den Grossen Rat und dann in den Nationalrat gewählt wurde, sprach nach dem Wirbel am Wochenende in einer Erklärung auf seiner Homepage erstmals explizit davon, dass der Vorwurf der Wahlfälschung gegen ihn erhoben werde – dass er diesen aber klar bestreite. Er werde «in dieser Frage auf Freispruch plädieren». Der Politiker legte dar, wie sich das Verfahren aus seiner Sicht zugetragen hat. Die Bundesanwaltschaft habe eine Untersuchung eingeleitet, da bei den Nationalratswahlen 2007 Wahlzettel mit identischer Schrift gefunden worden waren. Die Untersuchung habe sich dann auch auf die Grossratswahlen 2006 erstreckt, bei der ebenfalls 44 Zettel mit gleicher Handschrift zum Vorschein gekommen waren. Die Bundesanwaltschaft habe das Verfahren an den Kanton abgegeben, so Lumengo, da es «unverhältnismässig gewesen wäre, den Vorwurf des Stimmenfangs auf Bundesebene weiterzuverfolgen».

Zuständig war nun der Bieler Untersuchungsrichter Peter Thoma. Laut Lumengo stellte dieser das Verfahren bezüglich der Nationalratswahlen ein, da die Handschrift auf den Zetteln eindeutig nicht von Lumengo stammte. Im Fall der Grossratswahlen habe der Untersuchungsrichter aber den härteren Vorwurf der Wahlfälschung ans Gericht überwiesen. «Das ist für mich unverständlich, denn dafür gibt es keine Indizien», beteuerte Lumengo.

Der Untersuchungsrichter hatte gegenüber den Medien betont, er dürfe keine Auskunft geben. Dies darum, weil Lumengos Anwalt gegen eine von ihm vorbereitete Medienmitteilung zum Abschluss der Untersuchung Beschwerde eingelegt hatte. Die Unschuldsvermutung wäre durch die Mitteilung stark verletzt worden, findet der Bieler SP-Politiker.

Beschwerde ist nicht hinfällig

Die Beschwerde gegen die Medienmitteilung liegt derzeit bei der Anklagekammer des Obergerichts. Wieso ist das Communiqué immer noch geheim, obwohl nun alle dessen Inhalt kennen? Lumengo selbst hatte bereits am Freitag davon gesprochen, nun könne man es eigentlich herausgeben, da ohnehin alle wüssten, was darin steht.

Stephan Stucki, der Präsident der Anklagekammer, sagte gestern, die dreiköpfige Kammer werde die Beschwerde ganz normal beraten – voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen. Er äussere sich nicht dazu, weil er den Entscheid nicht vorwegnehmen dürfe. Hinfällig würde die Beschwerde, wenn Lumengos Anwalt sie zurückzöge.

Lumengo deutete dem «Bund» gestern an, er werde die Medienmitteilung durch seinen Anwalt der Öffentlichkeit zugänglich machen. Später sah er aber davon ab, da er sich nicht in die Vorgehensweise seines Rechtsvertreters einmischen wolle.

Lumengos Immunität ist vom Verfahren nicht betroffen, da dieses mit seinem Nationalratsmandat nichts zu tun hat. Rücktrittsaufforderungen seitens der SP habe es nicht gegeben, sagt Lumengo, er denke nicht an Rücktritt. Weder Fraktionschefin Ursula Wyss noch Parteipräsident Christian Levrat waren erreichbar. Die kantonale SP-Präsidentin will über das weitere Vorgehen erst im Lichte des Urteils befinden. Die SVP Biel indes forderte Lumengo gestern auf, «unverzüglich» zurückzutreten. Er sei als Volksvertreter untragbar. (Der Bund)

Erstellt: 23.02.2010, 09:19 Uhr

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6 Kommentare

Bernhard Sonderegger

23.02.2010, 10:56 Uhr
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ich glaube herr lumengo sollte schon zurücktreten. es ist ja nicht das erste mal, dass er uns enttäuscht hat, das war doch schon so als er damals seinen unfall vertuschen wollte, damals war seine geschichte schon unglaubwürdig. er schadete seiner partei schon damals wie jetzt wieder und ist nun total unglaubwürdig geworden. Antworten


Charles Karlo

23.02.2010, 12:50 Uhr
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Hoffentlich lässt die SP den gefallenen Engel nicht fallen, denn nur so schafft sie es, endlich aus der Politik auszuscheiden. Antworten



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