Indiskretion im Fall Bielersee – keine Spuren, aber eine Analogie
Von Christian Brönnimann. Aktualisiert am 18.04.2011
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Mehr als neun Monate nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Bielersee ist das Beweisverfahren der Berner Kantonspolizei nach wie vor im Gang. Gemäss einem Bericht des «SonntagsBlicks» hat das Forensische Institut Zürich keine belastenden Partikel am Bootsantrieb des 74-jährigen Hauptverdächtigten gefunden. Die Zeitung zitiert aus einem Gutachten vom 22. Februar, das der Redaktion offenbar zugespielt worden ist. Demnach gibt es «keine Hinweise auf Fremdpartikel ab der Schiffsschraube, ab der Antrittswelle und ab der Kronenmutter, welche mit den Kunststoffen ab dem Paddel oder mit knochenähnlichen Materialien übereinstimmen». Helle Fremdpartikel seien zwar in einer Kerbe der Bootsschraube festgestellt worden, jedoch sei die «eindeutige Identifizierung aufgrund der geringen Menge» nicht geglückt.
Betreffend den DNA-Spuren, die laut Medienberichten vom letzten Dezember festgestellt worden sein sollen, ist in dem Gutachten nichts erwähnt. Der verdächtigte Unternehmer, gegen den eine Voruntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung läuft, liess sich nun aber damit zitieren, dass die DNA-Spuren von ihm selber stammten. Er habe die Schraube abgetastet, um eine Delle festzustellen, welche die Polizei gefunden habe.
Polizei rechnet mit einer Anklage
In einer schriftlichen Stellungnahme teilte die Kantonspolizei gestern mit, man habe «mit Erstaunen» von der Indiskretion Kenntnis genommen. Das erwähnte Gutachten sei «eines von mehreren Dokumenten, welche nicht isoliert betrachtet» werden könnten. Weitere Gutachten seien bereits erstellt worden oder noch in Arbeit. Die Polizei scheint davon auszugehen, dass es nach Abschluss des Beweisverfahrens zu einer Anklage kommen wird. Die Beurteilung des Unfalls werde «Sache des Gerichts sein, wenn sich dieses nach der Anklage – welche voraussichtlich im kommenden Herbst erfolgen soll – mit dem Fall befassen wird», schreibt sie.
Boot ist mögliche «Tatwaffe»
Gemäss dem Gutachten gibt es ein Indiz, das das fragliche Boot als «Tatwaffe» nicht ausschliesst. In einem Analogieverfahren haben die Gutachter die Schiffsschraube mit derjenigen des mutmasslichen Unfallboots eines tödlichen Unglücks auf dem Zürichsee 1993 verglichen. Damals wurde ebenfalls eine junge Frau getötet. Die Gutachter kommen laut «SonntagsBlick» zum Schluss: «Die Merkmale der Beschädigungen der Schiffsschraube vom Bielersee weisen ähnliche Merkmale auf, wie diese bei den Beschädigungen der Schiffsschraube vom Zürichsee auftraten.» In beiden Fällen sei eines der drei Schraubenblätter am stärksten beschädigt, eines mittelschwer und eines gar nicht. Die Beschädigungen des Boots vom Bielersee seien insgesamt aber weitaus kleiner. Das Fazit der Gutachter: «Weder ein eindeutiges Merkmal noch ein fehlendes eindeutiges Merkmal (...) ist feststellbar, welches den Ausschluss der Schiffsschraube als ‹Tatwaffe› zur Folge hätte. Somit kommt die Schiffsschraube vom Bielersee als ‹Tatwaffe› infrage.»
Der Hauptverdächtige hat bislang stets erklärt, nichts mit dem Unglück zu tun zu haben. Via Anwalt liess er nach dem Unfall vom 11. Juli ausrichten, er sei zwar zur fraglichen Zeit tatsächlich auf dem Bielersee unterwegs gewesen, jedoch habe weder er noch die zwei weiteren Personen auf dem Boot «etwas Aussergewöhnliches» festgestellt. (Der Bund)
Erstellt: 18.04.2011, 07:16 Uhr
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