Bern

Gemeinderat widerspricht Lerch

Von Bernhard Ott. Aktualisiert am 10.05.2012 6 Kommentare

Der Gemeinderat lehnt es ab, dass die Reitschul-Betreiber ab 0.30 Uhr trinkende Gäste vom Vorplatz wegweisen müssen, wie dies Statthalter Christoph Lerch verlangt hatte. Trotzdem betonen Lerch und der Gemeinderat ihre Einigkeit.

Die Reitschule muss Nachtschwärmer auf dem Vorplatz doch nicht wegweisen.

Die Reitschule muss Nachtschwärmer auf dem Vorplatz doch nicht wegweisen.
Bild: Manuel Zingg

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Gegen aussen demonstrieren beide Behörden ihre Übereinstimmung: «Wir haben keine Differenz mit Regierungsstatthalter Christoph Lerch», sagt Gemeinderat Reto Nause (CVP) auf Anfrage. «Ich sehe grundsätzlich keine Divergenz zwischen meiner Haltung und derjenigen des Gemeinderates», sagt Statthalter Lerch (SP). Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache: Der Gemeinderat begrüsst zwar die von Lerch verfügten Zwangsmassnahmen, mit denen der Lärm auf dem Vorplatz der Reitschule reduziert werden soll, wie es in einer Mitteilung heisst. Gleichzeitig hält er aber auch fest, «dass der Reitschule auf dem Vorplatz keine Wegweisungspflicht zukommt».

Statthalter Lerch hatte letzte Woche unter anderem verfügt, dass die Reitschul-Betreiber Gäste, die Getränke nach 0.30 Uhr «im Freien (inkl. Innenhof) konsumieren», wegzuweisen habe. So zumindest ist es im betreffenden Abschnitt der Verfügung festgehalten, die dem «Bund» vorliegt. Lerch selber lehnte eine Einsichtnahme in die Verfügung «aus Datenschutzgründen» ab.

Vollzug Sache der Gewerbe- und der Kantonspolizei

Der Gemeinderat hält demgegenüber fest, dass er es «nicht als Aufgabe der Reitschule erachte, Personen wegzuweisen, welche selber mitgebrachte Getränke auf dem Vorplatz konsumieren», heisst es in der Mitteilung weiter. Man könne die Reitschul-Betreiber nicht verantwortlich machen für jegliche Ansammlungen auf dem Vorplatz, präzisiert Nause. «Es kann doch nicht verboten sein, auch um drei Uhr nachts auf dem Berner Bahnhofplatz etwas zu trinken», sagt der Stadtberner Sicherheitsdirektor. Der Vorplatz der Reitschule sei ein offener Raum wie jeder andere öffentliche Platz auch. Daher gälten dort auch dieselben Regeln. «Es ist sicher nicht Aufgabe der Reitschule, Leute vom Vorplatz wegzuweisen.»

Der Vollzug sei Sache der Gewerbe- und der Kantonspolizei. Bezüglich der vermeintlichen Wegweisungspflicht der Reitschul-Betreiber habe es in den letzten Tagen eine gewisse Verwirrung gegeben.

«Natürliche Beruhigung»

Volle Übereinstimmung zwischen Gemeinderat und Reitschule gibt es betreffend der Schliessung der Vorplatz-Bar und des Verkaufsverbots von Alkohol über die Gasse ab 0.30 Uhr. «Wird kein Alkohol über die Gasse mehr verkauft, führt dies zu einer natürlichen Beruhigung», sagt Nause.

Falls die Reitschule gegen diese Auflagen verstossen sollte, werde nach der üblichen Prozedur in solchen Fällen verfahren. «Wie bei anderen Clubbetreibern auch wird es eine Anzeige geben.» Die Bandbreite der Bussen liege zwischen 200 und 20?000 Franken. Nause mag nicht darüber spekulieren, was bei einer Nichtbeachtung der Bussen geschehen werde. «Wir befinden uns auf einer höheren Eskalationsstufe. Verstösse über Monate hinweg werden nicht mehr toleriert», sagt Nause.

Er habe nie verlangt, dass die Reitschul-Betreiber Personen wegweisen müssten, die selber mitgebrachte Getränke auf dem Vorplatz konsumierten, sagt Statthalter Lerch. Für diese Leute könne der Betreiber eines Lokals grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden. Sehr wohl verantwortlich seien die «Reitschüler» aber für ihre Gäste, die auf dem Vorplatz Getränke aus den Gastronomiebetrieben des Kulturzentrums nach 00.30 Uhr konsumierten. «Die Reitschul-Betreiber müssen diese Personen künftig auffordern, ihr Getränk in der Reitschule zu konsumieren.»

«Es geht auch um meine Glaubwürdigkeit»

In der Aarbergergasse habe man diesbezüglich eine Vereinbarung mit den Clubbetreibern erzielt: Diese sorgten dafür, dass ihre Gäste die Getränke während der Rauchpausen beim Ausgang deponierten. Die Clubbetreiber hätten sich zudem sogar dazu verpflichtet, auch die leeren Flaschen in der Gasse in von der Stadt bereitgestellten Containern zu entsorgen. «Die Reitschule hat dieselben Rechte und Pflichten wie andere Gastrobetriebe auch», sagt Lerch. Er habe sich diesbezüglich gegenüber den Clubs in der Aarbergergasse verpflichtet. «Daran wird man mich messen. Es geht auch um meine Glaubwürdigkeit», sagt Lerch.

Im Unterschied zur Aarbergergasse sei es bei der Reitschule aber nicht gelungen, ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten zu bewerkstelligen. «Es war zu kompliziert, alle an einen Tisch zu bringen», sagt Lerch. Dies sei einerseits auf die Strukturen in der Reitschule zurückzuführen, aber auch auf die Situation im städtischen Wahljahr, wo sich niemand exponieren wolle. Schliesslich habe man sich seitens der Behörden darauf geeinigt, dass jede Instanz «gemäss ihrer Aufgabe und Rolle» handeln solle. Seine Aufgabe als Statthalter sei es, für die Einhaltung des Gastgewerbegesetzes zu sorgen. Der Gemeinderat sei im Vorfeld über die «Grössenordnung der Eingriffe» in der Verfügung informiert gewesen. Die Verfügung selber habe er ihm aber erst in der definitiven Form zugestellt, sagt Lerch.

«Genau das, was ich erreichen wollte»

Die SP Stadt Bern hat gestern bekräftigt, dass sie die Mehrzahl der von ihrem Parteimitglied verfügten Massnahmen für «unverhältnismässig und nicht sinnvoll» erachte. Die Reitschule könne nicht mit anderen Gastrobetrieben gleich behandelt werden, da sie über eine «höhere Legitimation als ein gängiges Nachtlokal» verfüge, heisst es in einer Mitteilung.

Er begrüsse es sehr, dass die Politik nun die längst fällige Debatte über Regeln und allfällige Sonderregeln im Berner Nachtleben aufgreife, sagt Lerch. «Das ist genau das, was ich erreichen wollte.» (Der Bund)

Erstellt: 09.05.2012, 15:50 Uhr

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6 Kommentare

Peter Reber

10.05.2012, 10:21 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

Wer zieht in die Innenstadt, neben eine Eisenbahnbrücke, eine 4-5 spurige Strasse, 2 Nachtclubs und die Reithalle und beschwert sich dann über den Lärm!? Muss man den Anspruch auf Nachtruhe in einer Innenstadt, neben dem Hauptbahnhof ernst nehmen!? Waren diese Leute schon mal in anderen Städten dieser Welt!? Fragen über Fragen... Frau Müllers dieser Welt, bleibt doch einfach weg von der Stadt... Antworten


Peter Müller

10.05.2012, 09:57 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

Die Sonderstellung der Reithalle wurde vom Stimmvolk fünf mal klar bestätigt. Ich empfehle Frau Gafner und der bürgerlichen Minderheit in dieser Stadt dringend, sich nun endlich mit diesen demokratischen Entscheiden abzufinden oder aber zum sechsten Mal erfolglos eine Initiative zu lancieren. Antworten



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