Geheimes Gutachten bringt Behörden ins Schwitzen
Aktualisiert am 17.04.2011 1 Kommentar
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Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft bezeichnen es als eines von mehreren Dokumenten, die nicht isoliert betrachtet werden könnten.
Zum Gutachten, aus dem der «SonntagsBlick» zitiert, wollten sich die Strafverfolgungsbehörden nicht äussern. Das Vorverfahren und damit sämtliche in diesem Zusammenhang erstellten Dokumente seien gemäss Strafprozessordnung geheim, schreiben sie. Dass das Gutachten offenbar an die Medien weitergegeben worden sei, nehmen die Behörden «mit Erstaunen» zur Kenntnis.
Gemäss den Angaben im «SonntagsBlick» kommt die Schiffsschraube des Boots des verdächtigen Mannes, eines 74-jährigen Rentners, zwar nach wie vor als Ursache für das Unglück in Frage. Beweise liefere das Gutachten aber nicht, schreibt das Blatt.
Wie bereits früher mitgeteilt, seien weitere Gutachten erstellt worden oder noch in Arbeit, halten die Kantonspolizei Bern und die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland in ihrer Stellungnahme vom Sonntag fest. Erst die Summe der Berichte und Gutachten werde eine Beurteilung des Unglücks erlauben.
Das werde Sache des Gerichts sein, wenn sich dieses nach der Anklage mit dem Fall befassen werde. Die Anklage solle voraussichtlich im Herbst erfolgen.
Vorverurteilung zurückgewiesen
Polizei und Staatsanwaltschaft halten in ihrer Stellungnahme vom Sonntag fest, dass sie sich vom Vorwurf einer Vorverurteilung ausdrücklich distanzieren. Selbstverständlich gelte die Unschuldsvermutung.
Ziel des laufenden Vorverfahrens sei es, Erhebungen zu tätigen und Beweise zu sammeln, um schliesslich festzustellen, ob gegen eine beschuldigte Person Anklage erhoben werde. Im Fokus der Ermittler steht nach wie vor der Rentner aus der Region Biel. Dieser betonte jedoch stets, nichts mit dem Unglück zu tun zu haben.
Am 11. Juli 2010 hatte ein Boot im Bielersee eine 24-jährige Frau überfahren. Deren Beine wurden von der Motorschraube der Jacht zerfetzt. Während die Frau verblutete, fuhr der Motorbootfahrer weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern. (cls/sda)
Erstellt: 17.04.2011, 18:02 Uhr
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1 Kommentar
Mich würde vor allem als Behörde ins Schwitzen bringen wenn ich mir die Frage stellen würde, wie solche Gutachten an die Öffentlichkeit gelangen. Da ist ja wohl von Amtsgeheimnis nichts übrig geblieben. Ich würde als Angeschuldigter ausflippen. Siehe Kneubühler. Den hat man auch fertig gemacht obschon wir gar nichts wissen von ihm selber. Oder? Schöne Justiz haben wir da. Antworten
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