Florapark: Das Monster im Mädchen
Von Simon Jäggi. Aktualisiert am 08.09.2010
Es ist, als spräche sie über jemand anderen. Im Gerichtssaal 220 des Kreisgerichts Bern-Laupen sitzt eine 24-jährige junge Frau, ein liebliches Wesen. Die Aussagen, welche die Angeklagte macht, passen überhaupt nicht zu ihrer optischen Erscheinung: Laufe im Fernsehen ein Krimi, schalte sie inzwischen um, wenn ein Messer zu sehen sei, erzählt sie. Ein Messer ist für die junge Frau etwas, was sie einen «Fantasie auslösenden Reiz» nennt.
Die Angeklagte leide unter einer schweren Persönlichkeitsstörung, hat die Forensikerin und Psychiaterin Karen Fürstenau festgestellt. Quälende Selbstzweifel wechselten sich mit Gewalt- und Allmachtsfantasien ab. In dieser Intensität sei das Störungsbild ausserordentlich selten, so die Einschätzung von Volker Dittmann, der ein Gutachten für die Untersuchung schrieb, die der Kanton drei Tage nach der Tat eingeleitet hatte. Einem solchen Fall sei er in den 30 Jahren, in denen er als Rechtsmediziner und forensischer Psychiater tätig sei, nur wenige Male begegnet, schreibt er. In der Schweiz dürfte rein statistisch gesehen ein derartiger Fall höchstens alle zehn bis zwanzig Jahre vorkommen.
Fast hundertmal zugestochen
Geschehen war es am 18. November 2008. Zwischen der Angeklagten, die gelegentlich auf den Strich ging, und einem 52-jährigen Freier kam es im Berner Florapark zu Oralverkehr. Die Angeklagte ging mit einem Messer auf den Mann los – und stach fest und in rascher Abfolge auf den Tamilen ein. Dies dokumentieren die Aufnahmen aus dem Computertomografen, die am Morgen der Verhandlung auf die Wand des Gerichtssaals projiziert werden: Rund 100 Schnitt- und Stichwunden wies das Opfer auf, die Grosszahl im Brustbereich. Das Rüstmesser, das sich während der Tat verbog, durchbohrte teils sogar die Rippen. Todesursache waren die Lungenverletzungen und ein sehr hoher Blutverlust. Zunächst konnte der alkoholisierte Mann flüchten, doch die Täterin verfolgte ihn. Als die Polizei eintraf, sass sie noch immer auf dem Opfer.
Sie bereue die Tat, sagt die junge Frau. Wenn eine Fee käme und sie einen Wunsch frei hätte, würde sie das Rad der Zeit zurückdrehen – vor den 18. November. Aber sie räumt auch ein, dass sie während der Tat positive Gefühle empfand. Ein Gefühl von Macht, den Eindruck, etwas unter Kontrolle zu haben. «Das habe ich im Leben selten gehabt.»
Und als der Staatsanwalt wissen will, ob sie die Tat im Kopf oder im Herzen bereue, sagt sie: «Ehrlich gesagt im Kopf. Ich weiss nicht genau, wie es sich im Herzen anfühlen muss. Vielleicht hat sich das bei mir nie so entwickelt.»
Darauf, wie die junge Frau aufgewachsen ist, die schon als 15-Jährige ihren Bruder mit einem Messer angegriffen hat und danach eine siebenjährige Psychiatrie- und Gefängniskarriere durchlief, ist gestern bei der Verhandlung wenig bekannt geworden. Einzig dies: Ihr Vater sei ständig der Mittelpunkt der Familie gewesen, für sie habe man kaum Zeit gehabt. «Ich habe immer das Gefühl gehabt, ich sei unsichtbar, man sehe mich nicht.»
Die Angst, unsichtbar zu sein
Ein Gefühl, das zur Phobie wurde: Die Angeklagte hat panische Angst, unsichtbar zu sein. In den Monaten vor der Tat wurde die Frau 17-mal von der Polizei aufgegriffen, 11-mal davon hatte sie ein Messer dabei. Sie habe die Polizisten gemocht, sagt die Angeklagte: «Sie haben mich wahrgenommen.»
In den Tagen vor der Tat wurde die Angeklagte auch wieder von «dieser Panik» ergriffen. Sie hatte Angst, die Weihnachtszeit alleine verbringen zu müssen. Die Therapeutin war weg, die Mitbewohnerin in den Ferien. Mit dem 22. Geburtstag fielen auch die jugendstrafrechtlichen Massnahmen weg – der Aufenthalt in der Klinik Neuhaus der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) Waldau war fortan freiwillig. Die Methode, welche die junge Frau stets anwandte, um Aufmerksamkeit zu ergattern, griff nicht mehr: Wäre sie weggelaufen, hätte es niemand bemerkt, sagt sie vor Gericht.
Sie selbst habe einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) gewünscht, sagt die Angeklagte. Doch zu einem FFE kam es nie – auch weil die Sozialbehörde des Herkunftsortes Mönchaltorf (ZH) nicht reagierte und der zuständige Betreuer die Angeklagte als nicht gefährlich einstufte, wie der kantonale Untersuchungsbericht festhielt. Aber den Verantwortlichen fehlte es auch an der rechtlichen Handhabung, um die Frau in einer geschlossenen Institution unterzubringen – der Kanton verzichtete daher auf ein Verfahren.
Ständig Messer gekauft
Am Tag der Tat sei sie nach Zürich gefahren. Zugfahrten hätten ihr in Momenten der Verzweiflung gutgetan. Doch dort habe sie gemerkt, dass sie eine vereinbarte Sitzung nicht einhalten könne – ohnehin fürchtete sie, den Platz in einer Jugendwohnung zu verlieren, da sie sich hin und wieder prostituierte. Und am selben Tag wurde ihr Gesuch, einen Hund halten zu dürfen, abgelehnt: «Das brachte das Fass zum Überlaufen», sagt die Frau, die zurzeit im Hochsicherheitstrakt in Hindelbank untergebracht ist. Es sei ohnehin alles verloren, habe sie gedacht. Sie kaufte sich ein Messer – etwas, was sie öfters tat. Aber an diesem Tag beruhigte sie sich nicht nur mit der Möglichkeit, jemanden zu töten.
Es sind erschütternde Sätze, welche die Angeklagte über ihre psychische Not formuliert. Es sind Sätze, die auch davon zeugen, dass die junge Frau nicht allzu sehr zu beschönigen versucht. Sie gibt selber zu, dass sie zurzeit eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle – ein hoffnungsloser Fall sei sie aber nicht. Auf der Anklagebank sitzt kein Monster, da sitzt jemand, der mit einem Monster ringt.
Das Urteil wird am Freitag eröffnet. (Der Bund)
Erstellt: 08.09.2010, 07:41 Uhr
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