Bern
Freispruch:«Bund»-Journalist durfte aus Protokoll zitieren
Kommentar: Gut für den «Bund», aber auch für die Stadt
Die Justiz hat schon oft Journalisten dafür bestraft, dass sie ihre Arbeit ernst nehmen. Umso mehr freuen wir uns über den Freispruch ohne Wenn und Aber für «Bund»-Lokalchef Bernhard Ott. Hartnäckig recherchierend, ging er im Sommer 2011 dem Verdacht nach, die Stadtberner Regierung habe gegen Finanzinspektor Beat Büschi ein Disziplinarverfahren eingeleitet, um sich so am unbequemen Chefbeamten zu rächen – immerhin hatte Büschi die Missstände im Sozialwesen aufgedeckt. Um Licht ins Dunkel zu bringen, zitierte Ott aus einem vertraulichen Protokoll. Damit hat er zwar den Geheimhaltungswunsch der Behörden missachtet, aber «einen wesentlichen Beitrag an die öffentliche Debatte» geleistet, wie das Gericht jetzt festhält. Ausserdem sei der Artikel «sachlich» verfasst gewesen. Genau so versteht der «Bund» seine Aufgabe: Wir wollen den Mächtigen auf die Finger schauen, dabei aber stets fair bleiben.
In einer Stadt, die seit 20 Jahren vom gleichen Parteienbündnis regiert wird, ist die Kontrollfunktion der Medien umso wichtiger. Das hat nichts mit links oder rechts zu tun, sondern mit der menschlichen Natur: Wer so lange an der Macht ist und auch keine Angst haben muss, dass sich das bald ändern könnte, neigt zu Selbstgerechtigkeit. Kritiker sind dann nur noch Störenfriede und Miesmacher, die nichts von der Sache verstehen. Selbstkritik wird in einem solchen Klima rar, dafür ist Dünnhäutigkeit umso verbreiteter.Dieser Gefahr müsste der Gemeinderat entgegenwirken, indem er früher transparent macht, was hinter den Sandsteinfassaden der Stadtverwaltung läuft. Hätte er das Disziplinarverfahren gegen Finanzinspektor Büschi damals nicht verschwiegen und sich stattdessen rechtzeitig der Diskussion gestellt, wäre es nicht nötig gewesen, aus einem vertraulichen Protokoll zu zitieren.
Anders gesagt: Es ist Zeit, dass der Gemeinderat der Stadt Bern die Medien weniger häufig nur als lästig empfindet – und stattdessen öfter fragt, ob es eventuell Grund gibt, sich über eigene Fehler zu ärgern.
Patrick Feuz
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Es handle sich um einen «klaren Freispruch», meinte Gerichtspräsident Daniel Gerber gestern, als er das Urteil verlas. Freigesprochen worden ist der Lokalchef dieser Zeitung: Bernhard Ott hatte in einem Artikel vom 9. Juli 2011 aus einem Protokoll der parlamentarischen Aufsichtskommission (AK) zitiert, das die Kommission als vertraulich klassifizierte.
In der Kommissionssitzung vom 16. Mai 2011 ging es um den städtischen Finanzinspektor. Beat Büschi hatte nachgewiesen, dass jedes dritte Sozialhilfe-Dossier Fehler aufwies. Später leitete er gegen sich selber ein Disziplinarverfahren ein, weil sich Mitarbeiter über seinen Führungsstil beschwert hatten – die Untersuchung entlastete den Beamten aber.
«Eine Lawine ausgelöst»
Das Regionalgericht Bern-Mittelland kam gestern zum Schluss, dass Ott aus dem Protokoll zitieren durfte. In diesem Fall sei das öffentliche Interesse «eindeutig» höher zu gewichten als das Interesse der Behörden an der Geheimhaltung, sagte Gerber. Der Fall dokumentiere die Wichtigkeit der lokalen Presse, die Behörden zu kontrollieren: «Der Journalist hat hier seine Wachhund-Funktion wahrgenommen», befand der Gerichtspräsident.
Die Relevanz des Zeitungsartikels zeige sich darin, dass dieser «eine Lawine ausgelöst» habe, so Gerber. Damit spielte der Einzelrichter auf eine Reihe von Vorstössen im Parlament und auf eine Untersuchung der Aufsichtskommission an, welche die Umstände des Disziplinarverfahrens überprüfen soll. Eingeleitet wurde diese im August 2011, die Resultate stehen aus. Zudem trat im März Stadtrat und AK-Mitglied Henri Beuchat (CVP) zurück – mit der Begründung, dass der «rot-grüne» Filz an einer sachlichen Untersuchung im Fall Büschi kein Interesse zeige.
«Das war eines meiner journalistischen Highlights»
Im Artikel würden zwei Fragen erörtert, die von öffentlichem Interesse seien, meinte Gerber: die eingeschränkte Funktionstüchtigkeit des Finanzinspektorats und der Umgang der Stadtregierung mit einem kritischen Spitzenbeamten. Im zitierten Protokoll räumt Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) gegenüber den Kommissionsmitgliedern unter anderem ein, dass der Ausfall des krankgeschriebenen Büschis dazu führe, dass das Finanzinspektorat nur noch «zwingende Aufgaben» ausführen könne.
Tschäppät wird auch zitiert, dass das Disziplinarverfahren gegen Büschi keinen Racheakt gegen einen unbequemen Beamten darstelle. Gerichtspräsident Gerber führte an, dass der Artikel nüchtern und sachlich verfasst sei: «Als neutraler Leser hat man den Eindruck, dass hier nichts aufgebauscht wird.»
In einer Stadt, die seit zwanzig Jahren vom selben Parteienbündnis regiert werde, müsse die Presse besonders genau hinschauen, sagte der Bern-Ressortleiter vor Gericht. In der Sozialhilfedebatte habe sich die Rolle der Medien in der Demokratie exemplarisch gezeigt: Ohne Druck der Medien wäre das Kontrollwesen in der Sozialhilfe nicht verschärft worden. «Bund» und «BZ» hätten auf Missstände hingewiesen, welche die regierenden Parteien nie als solche angesehen hätten. «Das war eines meiner journalistischen Highlights», sagte Ott, der für den «Bund» oft über das Thema schrieb. «Da macht man sich als Journalist nicht beliebt.»
Nachwehen der Sozialhilfedebatte
Finanzinspektor Büschi war eine wichtige Figur in der Sozialhilfedebatte: «Der Gemeinderat hielt seinen Bericht über die Missstände im Sozialamt vier Monate zurück – mit der Begründung, man müsse diesen durch einen zweiten plausibilisieren», so Ott. Die Berichte seien «just» nach den Wahlen publiziert worden – bei denen die zuständige Gemeinderätin Edith Olibet (SP) knapp die Wiederwahl schaffte: «Wäre der Büschi-Bericht bekannt gewesen, wäre es sehr eng geworden», glaubt der Journalist.
Auch das Verfahren gegen Büschi sei vom Gemeinderat nicht kommuniziert worden – zufällig habe der «Bund» davon Kenntnis erhalten. Das habe die Verdachtsmomente genährt, dass das Verfahren gegen den kritischen Beamten unter Umständen ein Racheakt sein könnte. Daher habe er die Aussagen im Protokoll als relevant erachtet. Auch sei unklar gewesen, ob das Finanzinspektorat seine Aufgabe noch erfüllen könne. Wer ihm das Protokoll zuspielte, gab Ott auch vor Gericht nicht preis. Während der Untersuchung konnte das Leck nicht eruiert werden, das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung wurde Anfang Jahr eingestellt. (Der Bund)
Erstellt: 02.05.2012, 10:41 Uhr
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