Bern

Die Stadt Bern versteht sich nicht als Bank für private Vereine

Von Marc Lettau. Aktualisiert am 10.11.2011

Die Stadt gewährt privaten Vereinen nur äussert selten und nur in «politisch begründeten Fällen» Darlehen. Am aktuellen, mutmasslichen Veruntreuungsfall ändert dies aber nichts.

Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP). (Bild: zvg)

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Dem ehemaligen FDP-Stadtrat M. K. wird vorgeworfen, er habe ein Darlehen veruntreut, das die Stadt Bern dem Stadtberner Kleintierzüchterverein gewährt habe. Der Vorfall wirft unter anderem die Frage auf, ob es überhaupt zu den Aufgabe einer Gemeinde gehört, Vereine und andere private Institutionen mit Darlehen zu unterstützen. Wie Gemeinderätin und Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) gegenüber der «Berner Zeitung» sagte, komme es immer wieder vor, dass die Stadt Darlehen gewähre.

Einziges nennenswertes Darlehen

Die vertiefende Recherche zeigt nun, dass längst nicht jeder Vereinskassier beim Gemeinderat anklopfen kann. Im aktuellen Verzeichnis der Wertschriften und Beteiligungen der Stadt Bern sind nur gerade zwei Darlehen an private Institutionen auszumachen: das fragliche Darlehen an den Kleintierzüchterverein (KTZV) und ein sehr kleines Darlehen an eine weitere Institution.

Daneben hat die Stadt bei weiteren privaten Institutionen Anteilscheine oder Aktien gezeichnet, vornehmlich bei sozialen oder kulturellen Institutionen, an deren Existenz das Interesse der Stadt offensichtlich ist. Finanzverwalter Daniel Schaffner unterstrich gestern mit Verweis auf das Wertschriftenverzeichnis der Stadt Bern: «Die Gewährung von Darlehen an Vereine ist alles andere als alltäglich und immer an einen klaren politischen Hintergrund beziehungsweise ein öffentliches Interesse geknüpft.» Im Falle des KTZV war der politische Hintergrund, dass das EWB das angestammte Gelände der Kleintierzüchter beanspruchte und der Verein deshalb umsiedeln und neue Stallungen bauen musste.

Darlehen gelten als «Investitionen»

Die Gewährung von Darlehen an private Institutionen oder gar an Privatpersonen wird übrigens durch gesetzliche Schranken erschwert. Gewähren Gemeinden Darlehen, dann gilt dies nicht als blosse Geldanlage, sondern wird gleichbehandelt wie eine Ausgabe. So will es die kantonale Gemeindeverordnung. Das heisst konkret, dass sich der Gemeinderat der Stadt Bern an die festgelegten Finanzkompetenzen zu halten hat. Darlehen bis zu 300'000 Franken kann er in eigener Kompetenz gewähren. Höhere Beträge müssen vom Stadtrat abgesegnet werden.

Stadt-Hypothek an Hausbesitzer

Der grösste gewährte Betrag «an private Institutionen» ist übrigens eine Hypothek über 1,7 Millionen Franken an einen privaten Liegenschaftsbesitzer. Mit Verlaub: Ist es Aufgabe der Gemeinde, für Hausbesitzer Bank zu spielen? Schaffner stellt sich allen keimenden, ungerechtfertigten Mutmassungen entgegen: In der betreffenden Liegenschaft sei die Schulzahnklinik eingemietet. Dank der Gewährung der Hypothek profitiere die Stadt doppelt: von einer angemessen tiefen Miete und von überdurchschnittlich hohen Hypothekarzinseinnahmen.

Die mutmassliche Veruntreuung des städtischen Darlehens ist nicht das einzige Delikt, das M. K. vorgeworfen wird. Gestern machte der «Bund» publik, dass der ehemalige Stadtrat auch im Verdacht steht, als Beistand eine von ihm betreute Seniorin betrogen zu haben. (Der Bund)

Erstellt: 10.11.2011, 07:07 Uhr

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