Bern
Der Kampf gegen die Verstädterung des Alpenraums
Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 13.07.2011
Lukas Bühlmann
Bühlmann ist Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP), eines von Bund, Kantonen, Gemeinden und Experten getragenen Fachverbands für Raumplanung.
Stichworte
Im Schweizer Alpenraum gibt es rund 450'000 Zweitwohnungen, und es werden immer noch mehr gebaut. Macht Ihnen als Raumplaner diese Entwicklung Sorgen?
Die Entwicklung ist schon lange besorgniserregend. Dabei gibt es Hotspots, in denen das Problem verstärkt auftritt: im Oberengadin, in Zermatt und Crans-Montana, Saanen und Grindelwald . . .
Haben die Zweitwohnungen denn nicht einen touristischen Wert?
Es kommt darauf an, wie gut sie belegt sind, aber wenn sie wenig belegt sind, ist dieser Wert beschränkt. Die meisten dieser Wohnungen stehen fast das ganze Jahr leer, es sind «kalte Betten». So profitiert vor allem das Baugewerbe. Die anderen Tourismuszweige – Seilbahnen, Hotellerie, Gastronomie – profitieren wenig.
Was bedeutet der Zweitwohnungsboom für die Gemeinden?
Die Gemeinden müssen die Infrastruktur (Strassen, Wasser, Abwasser, Strom) auf Spitzenzeiten ausrichten, beispielsweise Weihnachten/Neujahr. Das verursacht erhebliche Kosten. Und die grosse Nachfrage nach Zweitwohnungen erhöht die Bodenpreise – und darunter leiden die Einheimischen, die die Preise nicht zahlen können.
Gibt es die oft kritisierten Retortenstädte in den Schweizer Bergen?
Retortenstädte wie beispielsweise in den französischen Alpen gibt es bei uns weniger. Es wird jedoch auch bei uns immer mehr geklotzt, und zwar grossflächig. Im Oberengadin, aber auch in den Prestigeorten des Wallis sieht man diese Entwicklung. Geld spielt keine Rolle.
Und im Berner Oberland?
Die Situation ist gesamthaft gesehen vielleicht nicht ganz so schlimm – aber in Gstaad oder Grindelwald sieht man dieselbe Entwicklung auch. In Grindelwald hatte man zudem den Vollzug der Vorschriften über den Erstwohnungsanteil nicht im Griff – und dies in einem Ausmass, wie es mir aus anderen Orten nicht bekannt ist. Wenn man in Grindelwald nichts unternimmt, dann haben wir dort einen Siedlungsbrei, der die schöne Landschaft und damit das touristische Kapital zerstört.
Seit vielen Jahren probiert man in etlichen Gemeinden mit unterschiedlichen Massnahmen, den Zweitwohnungsbau etwas einzudämmen – mit Vorschriften über Erstwohnungsanteile, mit Kontingenten, mit Abgaben. Haben diese Massnahmen etwas bewirkt?
Ja, auf jeden Fall. Erstwohnungsanteile für gewisse Zonen (von 35, 40, 50 oder mehr Prozent) gibt es in allen Regionen. In vielen Fällen hat man dank diesen Vorschriften erschwinglichen Wohnraum für die einheimische Bevölkerung schaffen können. Ich halte die Erstwohnungsanteile für ein gutes Instrument. Sie haben zwar einen gewissen Kontrollaufwand zur Folge. Aber sie sind wirkungsvoll. Sinnvoll ist es auch – und dies wird immer mehr gemacht –, Erstwohnungsanteile mit anderen Massnahmen zu kombinieren: etwa mit Kontingenten oder Lenkungsabgaben.
Was halten Sie von der Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus?
An gewissen Orten hat man keine anderen Möglichkeiten mehr. So etwa im Oberengadin. Die Nachfrage ist so gross, und die Leute haben keine Hemmungen, irgendwelche Preise zu zahlen, da reichen Erstwohnungsanteile nicht mehr aus, da braucht es Kontingente. Das haben ja auch die Stimmbürger gemerkt.
Silvaplana hat kürzlich eine Lenkungsabgabe beschlossen: eine jährliche Zweitwohnungssteuer von 2 Promille des Wohnungswerts.
Solche Abgaben haben zu wenig Lenkungswirkung. Bei einem Wohnungswert von einer Million Franken macht diese Abgabe jährlich 2000 Franken aus, das sind Peanuts für gewisse Leute, gerade in Silvaplana. Arosa will eine Steuer auf nicht belegten Betten einführen, quasi eine negative Kurtaxe, aber auch dies wirkt nicht bei Leuten, für die Geld keine Rolle spielt. Was ich aber sagen muss: Solche Massnahmen geben den Gemeinden finanzielle Mittel, die sie für raumplanerische Massnahmen oder eine aktive Bodenpolitik einsetzen können.
Sehen Sie andere Massnahmen, um den Zweitwohnungsbau in den Griff zu bekommen?
Eine Vermietungspflicht etwa halte ich für prüfenswert, wobei noch nicht ganz klar ist, wie man sie durchsetzen will. Immer mehr aber komme ich zur Überzeugung, dass die Gemeinden eine aktive Baulandpolitik betreiben müssten. Mit eigenem Land kann man die Entwicklung besser steuern, man kann es im Baurecht abgeben oder einem gemeinnützigen Wohnbauträger verkaufen. Damit kann man das Land der Spekulation entziehen. Dies gilt für das Land wie die Stadt. Denn auch hier gibt es das Problem steigender Bodenpreise; unter anderem auch aufgrund von Zweitwohnungen mit «kalten Betten».
Welchen Einfluss hat die «Lex Koller» noch, die den Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland einschränkt?
Sie ist stark durchlöchert, hat aber durchaus noch eine Bremswirkung. Ferienwohnungen in einem attraktiven Tourismusort in der Schweiz sind eine spannende Kapitalanlage. Ich bin eigentlich kein Anhänger der Lex Koller, sie ist nicht mehr zeitgemäss. Auf der anderen Seite fürchte ich, dass der Nachfragedruck noch viel grösser wird, wenn sie aufgehoben wird, wie es geplant ist.
Die Franz-Weber-Initiative, über die wir abstimmen werden, will die Zahl der Zweitwohnungen in allen Gemeinden auf 20 Prozent beschränken. Ein taugliches Rezept?
Nein. Heute haben wir in den Tourismusorten Anteile von 40 bis über 70 Prozent, dort wäre jeder neue Zweitwohnungsbau verboten. Der Druck auf Tourismusorte, die diese Schwelle noch nicht erreicht haben, würde zunehmen. Das kann nicht das Rezept sein.
Der Bund hat 2010 das Raumplanungsgesetz geändert, die Kantone müssen Problemgemeinden zu Massnahmen anhalten. Der Kanton Bern hat 13 Gemeinden benannt: Sie sollen dafür sorgen, dass unbewirtschaftete Zweitwohnungen künftig höchstens 40 Prozent des Wohnungsbaus ausmachen. Der richtige Weg oder zu viel Föderalismus?
Es braucht beim Zweitwohnungsbau massgeschneiderte Lösungen. Man kann nicht für einen ganzen Kanton einheitliche Regeln treffen. So gesehen finde ich es richtig, dass man die Sache an die Gemeinden delegiert, sie sollen für ihren Ort die richtige Lösung finden können. Wichtig aber ist, dass der Kanton einschreitet, wenn eine Gemeinde keine wirksamen Massnahmen trifft. (Der Bund)
Erstellt: 13.07.2011, 11:47 Uhr
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