Bern
«Das Minarettverbot gilt für dieses Bauvorhaben noch nicht»
Von Dölf Barben. Aktualisiert am 22.09.2010 6 Kommentare
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Es ist ein brisanter Entscheid, den die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) gestern veröffentlichte: Sie hat die Baubewilligung für das Minarett des islamischen Kultus- und Begegnungszentrums in Langenthal bestätigt. In diesem Fall sei grundsätzlich noch das alte Recht anzuwenden, schreibt die BVE in der Begründung. Die Stadt Langenthal hat die Baubewilligung für das Minarett und eine Dachkuppel am 30. Juni 2009 erteilt – also mehrere Monate vor der eidgenössischen Abstimmung über die Minarettverbots-Initiative. Diese ist am 29. November 2009 mit 57,5 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen worden. In Langenthal lag der Ja-Anteil bei 60,4 Prozent. Fazit der BVE: «Das Minarettverbot gilt deshalb für dieses Bauvorhaben noch nicht.»
«Selbstverständlich enttäuscht»
Die in einem Aktionskomitee vereinigten Minarett-Gegner, die nach diesem Entscheid auf der Verliererseite stehen, seien «selbstverständlich enttäuscht». Dies sagte gestern Komiteesprecher Daniel Zingg. Das Ergebnis der Volksabstimmung «hätte in diesen Entscheid einfliessen müssen – den Volkswillen gilt es zu respektieren, Punkt». Die islamische Glaubensgemeinschaft ihrerseits hätte seither das Baugesuch zurückziehen sollen, sagte er und sprach von einer «moralischen Seite» der Geschichte. Sollte die Islamische Gemeinschaft das Minarett nun tatsächlich bauen wollen, «wäre dies reine Provokation – Integrationsverweigerung pur», sagte Zingg.
Die Islamische Gemeinschaft Langenthal hat das Baugesuch nicht zurückgezogen. Schon unmittelbar nach der Abstimmung hatte ihr Präsident Mutalip Karaademi verkündet, die Gemeinschaft halte am Baugesuch fest. Er habe stets einen positiven Ausgang des Verfahrens erwartet, sagte Karaademi gestern auf Anfrage. Und der Entscheid zeige nun, dass der Rechtsstaat funktioniere. Daran habe er geglaubt – «es tut mir leid für die Leute vom Komitee». Der Bau eines Minaretts dürfe nicht als Provokation verstanden werden – ein Minarett sei ein Teil ihrer Kultur, «der in eine schöne Stadt integriert wird».
Erstes Gesuch vor vier Jahren
Doch was ist Recht, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten der Schweiz klipp und klar zum Ausdruck bringt, Minarette dürfen nicht mehr gebaut werden? Die Baudirektion des Kantons Bern ist der Auffassung, in diesem Fall komme «grundsätzlich altes Recht zum Zug», weil die Rechtsänderung – also die Annahme der Minarettverbots-Initiative – erst während des Beschwerdeverfahrens eingetreten sei, heisst es in der Begründung. Die Baubewilligung der Stadt Langenthal von Mitte letzten Jahres sei «daher gestützt auf die damalige Rechtslage zu beurteilen». Und weil im vorliegenden Fall altes Recht zur Anwendung gelange, müsse die BVE auch nicht darüber befinden, ob die neue Verfassungsbestimmung – der Bau von Minaretten ist verboten – «völkerrechtskonform» sei oder nicht.
Die BVE untermauert ihre Auffassung, für die Langenthaler Minarett-Frage sei altes Recht anzuwenden, mit der «überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer» – zumal diese «kaum» der Gemeinschaft anzulasten sei. In der Tat: Das erste Baugesuch für die Sanierung und Erweiterung des Vereins- und Gebetsraums an der Bützbergstrasse 101, inklusive des rund sechs Meter hohen Minarett-Aufbaus, war bereits Mitte 2006 eingereicht worden. Eine erste Bewilligung lag Ende 2006 vor. Allerdings wurde diese vom Kanton für weitere Abklärungen an die Stadt Langenthal zurückgewiesen. Angesichts dieser langen Verfahrensdauer hätte es gegen Treu und Glauben verstossen, wenn nun plötzlich das neue Recht angewendet worden wäre, heisst es im BVE-Entscheid.
Ganz so einfach scheint die Frage trotzdem nicht zu sein: Aus juristischer Sicht sei die Bestätigung der Minarett-Bewilligung sehr gut nachvollziehbar, sagte der Langenthaler Stadtpräsident Thomas Rufener auf Anfrage. Politisch gesehen sei für ihn die Situation nach dem Verdikt des Schweizer Stimmvolks aber weniger eindeutig. Es sei zumindest ein Spannungsfeld auszumachen.
Für beide Seiten schwierig
Gebaut ist das Minarett allerdings noch lange nicht. Die Gegner haben nun 30 Tage Zeit, den Entscheid beim Verwaltungsgericht anzufechten. «Wir sind erst dann am Ziel, wenn die islamische Gemeinschaft das Baugesuch für das Minarett zurückzieht», sagte Daniel Zingg vom Aktionskomitee. Gegen die Sanierung der Vereins- und Gebetsräume habe das Komitee ausdrücklich nichts einzuwenden, sagte er. Bekämpft werde bloss die Absicht, «die islamischen Symbole sichtbar zu machen.» Deshalb werde das Komitee den Entscheid sehr wahrscheinlich anfechten.
Die Ausgangslage ist nach dem gestrigen Entscheid aber auch für die islamische Gemeinschaft nicht einfach. Dies deshalb, weil die Bewilligung für das Minarett und die Dachkuppel zwar von der Baudirektion bestätigt wurde, nicht aber die Bewilligung für die Erneuerung und Erweiterung ihres Gebäudes. Das Vorhaben sei zwar zonenkonform, weise aber andere Mängel auf, heisst es im Entscheid: So werde die Ausnützungsziffer deutlich überschritten, zudem seien zu wenig Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder vorhanden, und der Zugang zu den Publikumsräumen sei nicht rollstuhlgängig.
Der Präsident der Gemeinschaft, Mutalip Karaademi, sagt zwar, man werde «sicher Lösungen finden». Trotzdem ist der BVE-Entscheid für die Gemeinschaft problematisch, denn der Bauabschlag betrifft das eigentliche und ursprüngliche Anliegen: die Sanierung und die Erweiterung des Zentrums. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, muss die Gemeinschaft deshalb wohl selber Beschwerde führen. Sonst wird sie nichts anders tun können, als ein Minarett auf ein altes Gebäude zu stellen. (Der Bund)
Erstellt: 22.09.2010, 07:09 Uhr
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6 Kommentare
Wenn es darum geht das sie einen würdigen Ort haben, um ihre Religion auszuleben, sollen sie den haben. Das Minarett ist aber nicht wichtig dazu. Wenn sie auf das Minarett freiwillig verzichten würden, wäre das ein Zeichen der Integartion ihrerseits. Ich kann nicht in einem fremden Land leben und erwarten das alles so ist wie zu Hause. Antworten
Aber, Nicole Meier, 'sie' leben ja gar nicht in einem "fremden Land", sondern in ihrem eigenen Land. Dort wo auch Sie wohnen, Frau Meier, und dort wo eigentlich Religionsfreiheit gilt. Nochwas: das Wort heisst korrekt I-n-t-e-g-r-a-t-i-o-n. Und bezeichnet das aufeinander-zugehen. Das was Sie meinen ist Assimilation: aufgeben der eigenen Kultur. Antworten
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