Bern
Das Geschäft im Berner Untergrund
Von Simon Jäggi. Aktualisiert am 11.05.2012 4 Kommentare
Bandräume in der Stadt Bern sind rar. Musikgruppen suchen oft monatelang nach einem Kellerraum, wo sie ungestört laut sein dürfen. Diese Raumnot macht sich ein Jus-Student zunutze: Er hortet Kellerräume und vermietet sie an Bands weiter – dabei schlägt er einen happigen Betrag auf die Miete drauf, den er in den eigenen Sack steckt.
Ein Beispiel: Auf dem Immobilienportal Newhome.ch war kürzlich ein Inserat aufgeschaltet, eine Berner Verwaltung vermietete einen Lagerraum für 280 Franken. Denselben Raum bietet der Student nun für 450 Franken feil. Wer im Internet sucht, findet etliche Mietinserate des Studenten, etwa auf Musiklink.ch, Findabandroom.ch oder Tutti.ch.
Gemäss Inseraten, die im Netz noch zugänglich sind, vermietet der findige Student auch Bandräume in Jegenstorf, Münsingen, Liebefeld, Spiegel, Kirchberg und Herzogenbuchsee. Ist das in Ordnung? Juristisch sei alles legal, findet der Jus-Student auf Anfrage. Und auch moralisch sehe er nichts Verwerfliches an seinem «kleinen Nebenverdienst». Er vermittle Räume, welche die Bands selber nicht bekommen hätten. Zudem habe er Aufwände und gehe ein finanzielles Risiko ein.
Aufschlag von 20 bis 50 Prozent
Der Student argumentiert, dass Bandräume nicht unter das Mietrecht fielen, da es sich nicht um Wohn- oder Geschäftsräume handle. Das Obligationenrecht schreibt fest, dass bei einer Untermiete die Bedingungen nicht missbräuchlich sein dürften. Missbräuchlich wäre etwa eine Mietzinserhöhung über 35 Prozent. Der Student gibt an, dass er jeweils 20 bis 50 Prozent auf die Miete draufschlage. «Ich passe mich auch dem Markt an, sonst werde ich die Räume nicht los.»
Da Bandräume wie erwähnt nicht unters Mietrecht fallen, ist der saftige Preisaufschlag ganz legal. Auch ist der Student nicht verpflichtet, Mieter und Verwaltungen über seine «Vermittlerrolle» in Kenntnis zu setzen. Aus den Inseraten kommt nicht heraus, dass es sich um eine Untermiete handelt. Einem interessierten Musiker, der sich nach einem Bandraum erkundigt, gibt er an, dass er «so etwas wie der Verwalter» sei. «Wenn eine Band nachfragt, gebe ich bekannt, dass es sich um eine Untermiete handelt», sagt der Student. Dem Musiker gibt er an, 15 Bandräume zu verwalten. Auf Anfrage mag der Student diese Zahl aber nicht bestätigen.
«Unfaires Geschäft»
Dass sich das Bandraum-Geschäft in einem legalen Rahmen befindet, bestätigt auch Rithy Chheng, Vorstandsmitglied des Mieterverbands Kanton Bern, Jurist und Fachrichter für mietrechtliche Streitigkeiten sowie SP-Stadtrat. «Dennoch begibt sich der Herr auf juristisches Glatteis», sagt Chheng: «Es kann sehr problematisch werden, wenn es Schwierigkeiten gibt – etwa bei Mietmängeln oder Kündigungen.» Auch findet der Mietervertreter Chheng: «Sein Geschäft ist unfair gegenüber den Mietenden, da keine Transparenz herrscht.» Zudem verkleinere der Student mit seinem «Studijob» das rare Angebot an Übungsräumen weiter und treibe die Mietzinse hoch.
Warum kommt der Student an all die gefragten Bandräume? Vielleicht sei er schneller, meint er. Zudem habe er gute Beziehungen zu Verwaltungen aufbauen können, da er in einem Praktikum mit dem Immobilienbereich in Kontakt gestanden sei. «Es bestehen viele Vorurteile gegenüber Bands», sagt er. Mit ihm hätten die Verwaltungen aber gute Erfahrungen gehabt, und sie vertrauten ihm daher. «Ich habe zum Beispiel auch schon die Miete vorgestreckt, wenn eine Band nicht pünktlich bezahlt hat.»
Zwei Verwaltungen in Bern, die dem Studenten Räume vermieten, wollen sich auf Anfrage nicht äussern. Sie wollen die Machenschaften ihres Mieters nun aber genauer unter die Lupe nehmen. (Der Bund)
Erstellt: 11.05.2012, 13:49 Uhr
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