Bern

Auch Stadt Bern will für Solardächer den Denkmalschutz lockern

Von Simon Thönen. Aktualisiert am 25.06.2011 1 Kommentar

Nach Regierungsrat Bernhard Pulver wirbt auch Stadtpräsident Alexander Tschäppät für liberale Praxis.

Der Denkmalschutz verbietet die Montage von Solarpaneln auf den Häusern neben der Friedenskirche in Bern. (Archiv/Adrian Moser)

Der Denkmalschutz verbietet die Montage von Solarpaneln auf den Häusern neben der Friedenskirche in Bern. (Archiv/Adrian Moser)

Solarstrom

Dass es auf den Dächern der Bundesstadt nur sehr wenige Solarstrom-Anlagen gibt, zeigen die Zahlen von Energie Wasser Bern (EWB): Es sind total 62. Auf privaten Wohnhäusern dürften es nicht mehr als zwei Dutzend sein. Total liefern alle Fotovoltaik-Anlagen in der Stadt Bern laut EWB 2,4 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom, den Bedarf von rund 800 Haushalten. Rund die Hälfte davon produziert das Solarkraftwerk der BKW auf dem Stade de Suisse.

EWB unterstützt die Installation von Solarstromanlagen mit Förderbeiträgen. Der Abnahmetarif für Solarstrom ist bei EWB mit 19 Rappen pro kWh aber bescheiden. Es empfiehlt sich die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes. Allerdings ist die Unterstützung für Solarstrom noch plafoniert, weshalb eine lange Warteliste für die KEV existiert. Der Nationalrat hat kürzlich für die Aufhebung des Plafonds votiert.

Förderung für Solarstrom:
www.ewb.ch (Förderprogramme)

www.swissgrid.ch (KEV)

Solarwärme

Mit Sonnenkollektoren auf dem Dach wird nicht Strom erzeugt, sondern Wasser erwärmt. Während die Preise für Fotovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung zusehends sinken, aber immer noch hoch sind, sind Kollektoren eine ausgereifte, relativ wirtschaftliche Technologie. In der Regel wird damit der Bedarf an Warmwasser gedeckt.

Mit einem Sonnenkollektor kann Heizöl in erheblichem Ausmass eingespart werden – oder auch Strom, wenn das Warmwasser bisher mit einem Elektroboiler erzeugt wurde. EWB und der Kanton unterstützen die Installation von Sonnenkollektoren mit Förderbeiträgen. Werden diese und die Steuerabzüge von einigen Tausend Franken einberechnet, dann sind Sonnenkollektoren meist rentabel. Laut einem Berechnungsbeispiel von EWB lassen sich mit einem Sonnenkollektor, der inklusive Installation 12-15 000 Franken kostet, in 25 Jahren rund 12 000 Franken Heizölkosten einsparen.

Förderbeiträge:
www.bernsolar.ch

Artikel zum Thema

Wer durch die Quartiere der Stadt Bern flaniert, wird selten Solaranlagen auf den Dächern sehen. Dies könnte sich nun ändern. Vor rund einem Monat hatte Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne) öffentlich angekündigt, er wolle den Denkmalschutz zugunsten von Solaranlagen auf Hausdächern lockern. Pulver dachte eine klare Trennung an: Einzig auf den Dächern der Unesco-geschützten Berner Altstadt und auf Häusern, die unter eidgenössischem Denkmalschutz stehen, sollten keine Solaranlagen montiert werden. Bei den übrigen Gebäuden in den Denkmal-Inventaren solle die Denkmalpflege keine Beurteilung mehr abgeben.

Die Stadt Bern spielt eine Schlüsselrolle bei diesem Vorhaben. Einerseits stehen hier die meisten denkmalgeschützten Häuser im Kanton. Andererseits steht gerade die städtische Denkmalpflege immer wieder in der Kritik von Solarunternehmern. Sie sei besonders schwierig, kritisierte zum Beispiel der Solarunternehmer und EVP-Grossrat Josef Jenni unlängst im «Bund». «Wir gehen gar nicht mehr auf Anfragen von Kunden aus der Stadt ein», sagte er.

Tschäppät zieht mit

Vielleicht wird Jenni Stadtberner Kunden demnächst wieder bedienen. Denn auch Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) unterstützt den Kurswechsel, wie er auf Anfrage des «Bund» sagt. «Von der Stadt Bern aus kann der Paradigmenwechsel schon morgen stattfinden», sagt er, «wir bieten Hand zu einer sehr grosszügigen Lösung.» Pulver habe das Thema mit ihm diskutiert, bevor er seine Absicht öffentlich bekannt gab. «Die städtische Denkmalpflege kann damit leben, dass sowohl bei schützenswerten wie auch erhaltenswerten Gebäuden kein Baubewilligungsverfahren für Solaranlagen mehr durchgeführt wird.»

Wie bei Pulvers Idee gäbe es keine Solaranlagen im Unesco-Perimeter der Altstadt sowie auf den «rund zwanzig» Gebäuden, die im Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung verzeichnet sind. So etwa auf dem Hauptgebäude der Universität oder auf dem Schloss Holligen. Dazu käme für Tschäppät allerdings eine dritte Kategorie: «Es gibt Schlösser, grosse Kirchen und Schulhäuser, die das Bild eines Quartiers prägen.» Auf deren Dächern sollen Solaranlagen zwar möglich sein, das Baubewilligungsverfahren bliebe aber bestehen – und damit das Mitspracherecht der Denkmalpflege. Laut Tschäppät handelt es sich um rund zwei Dutzend Gebäude. Die Eigentümer von Baudenkmälern könnten sich aber freiwillig von der Denkmalpflege beraten lassen.

Über 90 Prozent bewilligungsfrei

Tschäppät betont zwar auch, dass schon heute auf rund 75 Prozent der Dachflächen in der Stadt Solaranlagen ohne Bewilligung montiert werden dürfen und die Denkmalpflege auch bei den übrigen 25 Prozent eine liberale Praxis verfolge. Dies würde nun noch einmal deutlich ausgeweitet, sagt Tschäppät: «Mit der skizzierten Liberalisierung könnten auf 93 Prozent der Dachflächen Solaranlagen bewilligungsfrei errichtet werden.»

Freuen dürfte dies zum Beispiel Eva von Ballmoos: Seit 1998 hat sie mehrmals erfolglos versucht, eine Solaranlage auf ihrem schützenswerten Haus in der Nähe der Friedenskirche zu erstellen. «Ich würde die neue Praxis begrüssen», sagt sie auf Anfrage. «Das Projekt habe ich nicht aufgegeben. Ich hoffe, dass es nun klappt.» 24 Prozent der Dachflächen in der Stadt sind gegenwärtig schützens- oder erhaltenswert. Bei der Mehrzahl der Gebäude entfiele die Bewilligungspflicht. «Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht», sagt Tschäppät. Nun müsse der Kanton rasch die rechtlichen Vorschriften anpassen.

Dies allerdings könnte nun doch eine Weile dauern, wie die Rückfrage bei Erziehungsdirektor Pulver zeigt. «Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Jahr eine Lösung präsentieren können», sagt er. Die Sache sei komplizierter, als er zuerst angenommen habe. «Ich bin nicht mehr sicher, ob Solaranlagen auf allen Gebäuden unter nationalem Denkmalschutz verunmöglicht werden sollen.» Denn darunter fallen auch moderne Gebäude wie das Suva-Haus in Bern oder das Kongresszentrum in Biel. Auf diesen könne er sich Solarpanels vorstellen.

Gegenwärtig prüft eine Arbeitsgruppe von Fachleuten aus der Erziehungs-, Bau- und Justizdirektion Umsetzungsmöglichkeiten. Laut Pulver könnte man die Richtlinie für Solaranlagen anpassen, die heute weitgehend unverbindlich ist. «Da könnte man ein Kapitel für schützenswerte Bauten einfügen, das eine gewisse Verbindlichkeit hätte.» (Der Bund)

Erstellt: 25.06.2011, 10:19 Uhr

1

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

1 Kommentar

Jacqueline Gafner

27.06.2011, 13:23 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Wenn 24 % der Dachflächen in der Stadt Bern heute schützens- oder erhaltenswert sind, muss man sich nicht ausgerechnet auf diese Flächen kaprizieren, sondern könnte erst einmal die restlichen 76 % mit Solar-Anlagen bestücken, soweit sie sich dafür eignen. Das Vorhaben widerspricht jeder Vernunft, zumal der Kanton Bern nicht nur aus der Stadt Bern besteht, wo die meisten geschützten Häuser stehen. Antworten



Bern

Populär auf Facebook Privatsphäre


Abopreise vergleichen

Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.

WERBEN SIE ONLINE

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

DIE AGENDA

Informieren Sie sich über aktuelle Kulturveranstaltungen in der Stadt und Umgebung.