Bern

«Wir sind zum Erfolg verdammt»

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 02.04.2012

In den Pensionskassen der bernischen Staatsangestellten klafft ein Loch von bis zu 5,5 Milliarden Franken. Es dürften keine Versprechungen mehr gemacht werden, die nicht finanziert seien, sagt Regierungsrat Bernhard Pulver.

Bernhard Pulver ist im Regierungsrat für das heikle Pensionskassendossier verantwortlich.

Bernhard Pulver ist im Regierungsrat für das heikle Pensionskassendossier verantwortlich.
Bild: Alessandro della Valle/Keystone

Pensionskassen: Wachsende Probleme

Im Jahr 2004 erschütterte die Krise der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) den Kanton Bern. Der Vorsorgeeinrichtung der Lehrkräfte fehlten damals rund 1,1 Milliarden Franken.

Heute sind die Schlagzeilen seltener geworden, das Problem hat sich aber massiv verschärft. Die BLVK hat die Finanz- und Währungskrise zwar relativ gut überstanden. Trotz Sanierungsbeiträgen ist die Deckungslücke jedoch auf 1,4 Milliarden angewachsen. Erwischt hat es unterdessen aber auch die Bernische Pensionskasse (BPK), in der das übrige Staatspersonal versichert ist. Anfang Jahr fehlten ihr ebenfalls 1,4 Milliarden Franken.

Die Berechnungen gehen jedoch von zu optimistischen Ertragserwartungen aus. Am Freitag haben die beiden Kassen daher bekannt gegeben, dass sie den technischen Zinssatz von 3,5 auf 2,5 Prozent senken wollen. Wenn mit weniger Zinsertrag kalkuliert wird, vergrössert sich die Deckungslücke. Bei einem technischen Zins von 2,5 Prozent fehlten den beiden öffentlich-rechtlichen Kassen zusammen 5,5 Milliarden Franken. Allerdings wird angezweifelt, ob 2,5 Prozent nicht etwas gar pessimistisch sind.

Unter Druck kommt der Kanton durch das neue Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Es verlangt, dass öffentlich-rechtliche Pensionskassen innerhalb von zehn Jahren saniert werden oder eine Absicherung durch eine Staatsgarantie erhalten.

Der vom Grossen Rat geforderte und von Personalverbänden heftig bekämpfte Wechsel der beiden Kassen vom Leistungs- zum Beitragsprimat hat angesichts der neuen Probleme an Bedeutung verloren.

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Herr Pulver, der Kanton Bern hat Probleme mit seinen Pensionskassen. In der Öffentlichkeit wird das aber kaum wahrgenommen. Wie gravierend ist die Situation? Die Unterdeckung der beiden staatlichen Pensionskassen ist sicher eines der grossen Probleme des Kantons Bern.
Konkret ist das Problem je nach Berechnung 2,8 bis 5,5 Milliarden gross. Jeder Berner und jede Bernerin müsste bis zu 5500 Franken in die Pensionskassen der Beamten einzahlen, damit es gelöst wäre. Das Problem muss aber nicht von heute auf morgen gelöst werden. Pensionskassen sind etwas sehr Dauerhaftes. Wir reden von einem Zeithorizont von 40 Jahren, um das Problem zu lösen.

Wo liegen die Knackpunkte?
Als ich das Dossier übernommen habe, ging es «nur» um den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dieser bringt zwar eine Verschiebung des Risikos vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. Ich bin aber überzeugt, dass er fair vollzogen werden kann.

Was bewirkte die Finanzkrise?
Die Unterdeckung der Kassen ist dadurch stark gewachsen. Ausserdem hat der Bund seine Regeln bezüglich Sanierung der öffentlich-rechtlichen Kassen verschärft. Letzte Woche haben die Pensionskassen nun noch angekündigt, dass sie ihre Renditeerwartungen und damit den technischen Zinssatz massiv senken wollen. Damit wird die Unterdeckung nochmals viel grösser.

Den zu hohen technischen Zinssatz beizubehalten, würde bedeuten, das Problem auf spätere Generationen zu verschieben.
Das ist richtig. Es weiss aber heute niemand, wie sich der Finanzmarkt in der Zukunft entwickeln wird. Auch mir ist es ein Anliegen, die Probleme nicht zu verschieben, trotzdem können wir heute nicht alle Probleme der Zukunft lösen.

Wie will der Kanton das Loch in den Pensionskassen stopfen?
Es ist politisch nicht denkbar, dass der Kanton den Kassen die fehlenden Milliarden einfach so überweist. Der Kanton kann aber zum Beispiel den fehlenden Betrag als Schuld anerkennen und damit dem Bundesrecht nachkommen.

Die Schuld müsste der Kanton aber verzinsen.
Ja, das ist tatsächlich so.

Was würde das den Kanton kosten?
Einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr, dessen Höhe je nach Modell stark variieren kann.

Vor gut zehn Jahren hat der Kanton die beiden Kassen schon einmal saniert und sie mit einem Zustupf von 1,5 Milliarden Franken in die Selbstständigkeit entlassen. Wie lässt sich rechtfertigen, dass nun schon wieder sehr viel Geld fliesst?
Wir haben gar keine andere Wahl. Der Bund macht klare Vorgaben: Entweder wir bleiben bei der Vollkapitalisierung, oder wir wechseln zur Teilkapitalisierung mit Staatsgarantie. Beides ist nicht einfach. Wir sind aber sozusagen zum Erfolg verdammt: Scheitert eine Lösung etwa am Referendum, so müssten wir die Kassen innert zehn Jahren auf 100 Prozent sanieren, was gigantische Summen kosten würde.

Auch die Lösung mit einer Teilkapitalisierung und einer Staatsgarantie ist aber nicht gratis zu haben.
Ja, die Staatsgarantie gälte auch für die angeschlossenen Organisationen wie Privatschulen oder Spitäler. Wenn eine solche die staatliche Pensionskasse verlässt, müsste man ihr 100 Prozent des Kapitals mitgeben, obschon der Deckungsgrad vielleicht nur bei 80 Prozent liegt. Dasselbe gilt bei Rentnern. Wer in Pension geht, dem muss die Kasse die volle Rente zahlen und das entsprechende Kapital zu 100 Prozent auf die Seite legen.

Mit einem Wechsel zum Beitragsprimat wären künftig keine Sanierungsmassnahmen mehr nötig. Je nach Zinserträgen wären die Renten aber höher oder tiefer.
Das Beitragsprimat ist auch keine Garantie, dass wir künftig Ruhe haben. Bei der heutigen Situation auf dem Finanzmarkt kann man aber auf Dauer keine Leistungen versprechen, die am Ende nicht finanziert sind, wie dies im heutigen Leistungsprimat teilweise passiert.

Der Kanton bietet seinem Personal heute eine sehr gute – aber auch eine sehr teure – Altersvorsorge. Ist diese noch finanzierbar?
Diese Frage muss man sich tatsächlich stellen. Man wird sicher auch über die Leistungen diskutieren müssen, wenn die Kassen den technischen Zins jetzt derart senken wollen. Ist es beispielsweise noch vertretbar, dass sich bei der Bernischen Pensionskasse die Mitglieder mit 63 zur Ruhe setzen können?

Die Altersvorsorge wird oft als Wettbewerbsvorteil des Kantons auf dem Arbeitsmarkt genannt. Wird dieser Aspekte nicht überschätzt?
Sie ist ein wichtiger Aspekt. Trotzdem muss man sich überlegen, ob die Leistungen zu jedem Preis beibehalten werden müssen.

Die Altersvorsorge für Lehrkräfte und das übrige Staatspersonal ist sehr unterschiedlich. Lässt sich das noch rechtfertigen?
Die Lehrkräfte zahlen heute mehr für weniger Leistungen. Es gibt beim Staatspersonal tatsächlich ein Ungleichgewicht, das sich eigentlich nicht überzeugend rechtfertigen lässt. (Der Bund)

Erstellt: 02.04.2012, 07:18 Uhr

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