Bern
Die Grimselstaumauer wird ein Fall für die Justiz
Von Anita Bachmann. Aktualisiert am 06.09.2012 106 Kommentare
Das Projekt
Die Kraftwerke Oberhasli AG will an der Grimsel im grossen Stil in die Wasserkraft investieren. Gestern ist die Einsprachefrist für die Konzessionsgesuche abgelaufen. Das Projekt KWO plus besteht aus drei Teilen: Die Aufwertung der Kraftwerkkomplexe Handeck 2 und Innertkirchen 1 kostet 280 Millionen Franken und bringt eine Leistungssteigerung um 240 Megawatt. Das neue unterirdische Pumpspeicherwerk Grimsel 3 mit einer Leistung von 600 Megawatt kostet 600 Millionen Franken. Bei der Pumpspeicherung wird Wasser mit überschüssiger Energie in höhere Stauseen gepumpt und bei grosser Nachfrage wieder verstromt.
Umstritten bleibt vor allem die Erhöhung der Staumauer beim Grimsel-Hospiz. Damit stiege die Speicherkapazität des Sees von 95 auf 170 Millionen Kubikmeter. Überflutet würden aber eine geschützte Moorlandschaft sowie ein wertvolles Gletschervorfeld.
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Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) wollen das Volumen des Grimselsees um 75 Prozent vergrössern, indem die Staumauer um 23 Meter erhöht wird. Damit soll der See während des Sommers mehr Wasser aufnehmen können, das dann im Winter zur Energieproduktion verwendet werden kann. So kann die KWO die Stromproduktion nach Bedarf besser verlagern, aber nicht mehr Strom produzieren als bisher. Der Grosse Rat stimmte gestern einer dafür nötigen Anpassung und Ergänzung der Gesamtkonzession von 1962 deutlich mit 139 gegen 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Weil aber mit der Erhöhung der Grimsel-Staumauer Moorlandschaft, Arvenwald und ein Gletschervorfeld überflutet werden, sahen sich vor allem die Grünen in einem Dilemma. Die SP zeigte sich schon kurz nach Fukushima kompromissbereit, und die Fraktion befürwortete denn gestern auch das Konzessionsgesuch: «Lieber eine Erhöhung der Grimsel-Staumauer als eine Staumauer in einem unberührten Tal», sagte Roland Näf (SP, Muri). Die Grünen versuchten dem Dilemma zu entrinnen, indem sie folgenden Antrag stellten: Der Grimselsee soll erst um das zusätzliche Volumen aufgefüllt werden, wenn das AKW Mühleberg definitiv ausser Betrieb sei. «Die Vergrösserung des Grimselstausees ist ein wichtiges Puzzleteilchen in der Energiewende, aber eines der letzten», sagte Blaise Kropf (Grüne, Bern).
Absurd und falsch
Für den Antrag ernteten die Grünen wenig Verständnis und einige Kritik. Die Verquickung des grösseren Stauseevolumens mit dem AKW Mühleberg sei falsch, sagte die GLP-Sprecherin. Grossrat Peter Bernasconi (SP, Worb) bezeichnete den Antrag als nicht gelungen, die EDU gar als absurd. Mehrmals wurde die Befürchtung geäussert, dass kein Geld für die Staumauererhöhung fliessen werde, solange die Inbetriebnahme an Bedingungen geknüpft sei, die man nicht beeinflussen könne. Nebst der BKW, die 50 Prozent der Aktien hält, werden sich die Städte Bern, Zürich und Basel beteiligen müssen, wie Energiedirektorin Barbara Egger (SP) sagte. Für die Bauzeit wird mit sechs Jahren gerechnet.
Einig waren sich die Grossräte darin, dass es den vergrösserten Speichersee brauche, wenn die Energiewende einmal umgesetzt ist. Von einem «idealen Zusammenspiel» sprach etwa die EVP, wenn einst die erneuerbaren Energieformen gefunden seien. Die Energiewende setze eine Batterie mit erhöhter Speicherkapazität voraus, sagte auch Egger, denn Windräder und Sonnenkollektoren liefern unregelmässig viel Strom.
Ein Fall fürs Gericht
Während der Debatte war dem Grossen Rat aber auch klar, dass er nicht das letzte Wort in dieser Sache haben wird. Die Umweltverbände kündigten gestern denn auch umgehend an, dass sie den Konzessionsentscheid des Grossen Rates rechtlich überprüfen lassen wollen. «Die erste Instanz ist das kantonale Verwaltungsgericht», sagte Otto Sieber, Zentralsekretär von Pro Natura, auf Anfrage.
Schliesslich wird wohl das Bundesgericht darüber entscheiden, ob das Projekt realisiert wird. Umstritten ist, ob die Anpassung des Moorlandschaftsperimeters durch den Bundesrat im Jahr 2004 zulässig war, durch die eine Grimsel-Staumauer-Erhöhung ermöglicht wurde. «Auch den vehementesten Befürworten ist klar, dass die Chance vor Gericht 50 zu 50 ist», sagte Kropf gestern. Wie der Moorschutz zu gewichten ist, bleibt vorläufig unklar. Kropf geht davon aus, dass ein höher gewichtetes Interesse den Eingriff in die Landschaft rechtfertigen könnte. SP-Grossrat Andreas Hofmann (Bern) hingegen sagte: «Es ist keine Interessenabwägung vorgesehen.» Dies befand das Bundesgericht kürzlich in einem Fall im Zürcher Oberland, wo ein Autobahnprojekt Moorschutzobjekte berührte. (Der Bund)
Erstellt: 05.09.2012, 14:54 Uhr
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