Bern

Spektakulärer Selbstunfall

Von Dölf Barben. Aktualisiert am 12.05.2012

Die Autosteuerabstimmung darf wiederholt werden: Die SVP Kanton Bern ist mit ihrem Hauptanliegen am Bundesgericht an die Wand gefahren. Ein Kommentar.

Die SVP Kanton Bern ist mit ihrem Hauptanliegen in Lausanne an die Wand gefahren. Mit Wucht. Und das war absehbar. Sie hat etwas gefordert, das die rechtsstaatlichen Mechanismen ausgehebelt hätte. Nachdem das Verwaltungsgericht zwei Beschwerden gegen das knappe Ergebnis vom 13. Februar 2011 gutgeheissen hatte und dieses Urteil rechtskräftig wurde, konnte das Rad der Zeit nicht mehr zurückgedreht werden. Als bekannt wurde, dass Stimmzettel fehlten und die Nachzählung nicht möglich war, blieb dem Regierungsrat deshalb nichts anderes übrig, als die Wiederholung der Abstimmung zu beschliessen. Das haben alle eingesehen – ausser der SVP. Das Bundesgericht hat jetzt in aller Deutlichkeit bestätigt, dass es unmöglich ist, auf das erste Resultat abzustellen.

Dass die SVP das Urteil als dürftig bezeichnet und behauptet, es öffne der Willkür Tür und Tor, passt ins Drehbuch. Dieses sieht allem Anschein nach vor, möglichst viel Verwirrung zu stiften und möglichst viel politisches Kapital aus dem Fall zu ziehen. In Tat und Wahrheit sorgt das Urteil für klare Verhältnisse und Klarheit – in diesem einen Fall. Nun kann die Abstimmung wiederholt werden, und eine unerträglich lange Geschichte wird ihren Abschluss finden.

Verwirrung stiftet die SVP deshalb, weil sie die Frage, ob knappe Abstimmungsergebnisse nachgezählt werden sollen, nur weil sie knapp sind, hartnäckig und ohne loszulassen an diesen konkreten Fall knüpft. Sie verkennt, dass das Verwaltungsgericht nach den jetzt gültigen Spielregeln handelte, die erst vor drei Jahren vom Bundesgericht geändert wurden – vorher war Knappheit allein kein ausreichender Grund für eine Nachzählung.

Würde die SVP losgelöst von der Autosteuerabstimmung darauf hinarbeiten, dass die alte Praxis wieder eingeführt wird, wonach nur nachgezählt wird, wenn Hinweise auf Unregelmässigkeiten vorliegen, erhielte sie an dieser Stelle lang anhaltenden Applaus. In diesem Punkt hat sie nämlich recht. Verglichen mit der neuen Praxis besticht die alte durch Schlichtheit und Eleganz. (Der Bund)

Erstellt: 12.05.2012, 09:07 Uhr

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