Bern
Opferanwälte pochen auf Sicherheitshaft für «Heiler»
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«Für die Opfer wäre es unerträglich, wenn sich dieser Mann seiner Strafe entziehen könnte», sagte Advokat Matthias Aeberli am Montag in seinem Plädoyer. Der «Heiler» war während der achtjährigen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zumeist ein freier Mann; er befand sich nur während insgesamt 72 Tagen in Untersuchungshaft. Auch während des Prozesses konnte er sich anfänglich frei bewegen - bis er sich letzte Woche einem Vorführungsbefehl widersetzte.
Die Polizei konnte ihn fassen und brachte ihn in die Bewachungsstation des Inselspitals. Für den (heutigen) Montag ist der Transport ins Regionalgefängnis geplant - vorausgesetzt, der Mann wird als transportfähig eingestuft.
Sollte der «Heiler» Ende dieser Woche verurteilt werden, dürfte er das Urteil weiterziehen, vermutet Advokat Aeberli. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland wäre demnach vorerst nicht rechtskräftig.
Sicherheitshaft bei Fluchtgefahr
Damit der «Heiler» trotzdem hinter Gitter bleiben muss, braucht es die Anordnung einer Sicherheitshaft. Diese kann unter anderem angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass sich die beschuldigte Person der Strafe durch Flucht entziehen könnte.
Für Aeberli ist diese Gefahr gegeben: «Der Angeklagte hat nichts mehr zu verlieren.» Bei einem Schuldspruch sei er auch finanziell ruiniert; allein die Verfahrenskosten belaufen sich auf rund 200'000 Franken, dazu kommen Genugtuungsforderungen der 16 Opfer von insgesamt 1,6 Millionen Franken.
Als Doppelbürger könnte sich der «Heiler» problemlos nach Italien absetzen und sich der schweizerischen Justiz entziehen, sagte Aeberli. Das müsse unbedingt vermieden werden.
«Hinterhältiger Serientäter»
Am Prozess standen am Montagmorgen die Plädoyers von insgesamt vier Opferanwälten auf dem Programm. An der Schuld des Angeklagten liess keiner von ihnen einen Zweifel aufkommen. Fürsprecher Lorenz Hirni bezeichnete den «Heiler» als «hinterhältigen Serientäter» und «Monster». Dass der Mann so lange in Freiheit gewesen sei, stosse in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis.
Am Montagnachmittag ist die Reihe am Pflichtverteidiger. Der Staatsanwalt hatte letzten Donnerstag die Höchststrafe von 15 Jahren wegen schwerer Körperverletzung und Verbreiten menschlicher Krankheiten gefordert. Die sechs Opferanwälte verlangen ebenfalls einen Schuldspruch.
Das Urteil wird am Donnerstag oder Freitag erwartet. (gbl/sda)
Erstellt: 18.03.2013, 11:39 Uhr
Bern
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