Bern
«Ich bin doch kein Mörder»
Von Martin Zimmermann. Aktualisiert am 05.10.2012 2 Kommentare
«Schlitzer-Kosovare», «Schlitzer von Interlaken» – der Fall eines Kosovaren, der vor einem Jahr in Interlaken im Restaurant Waldrand beinahe einen Schweizer umbrachte, sorgte in der Presse für teils reisserische Schlagzeilen. Und er schlug im damals laufenden Wahlkampf hohe Wellen: In unschöner Erinnerung bleibt insbesondere das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf».
Mehrere Verlage weigerten sich, es zu publizieren, weil es von Kosovaren in der Mehrzahl sprach – obwohl es sich nur um einen Täter handelte. Seit April läuft in Zürich gegen das Initiativkomitee der Ausschaffungsinitiative nun auch ein Strafverfahren wegen Verletzung des Antirassismusgesetzes. Das Komitee hatte die Anzeigen geschaltet.
«Scheiss Schweizer»
Der Protagonist der Inserate, ein 32-jähriger Familienvater aus dem Kosovo, stand gestern seinerseits in Thun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft des Regionalgerichts Berner Oberland wirft ihm versuchte vorsätzliche Tötung vor. Der Mann ist wegen tätlicher Angriffe, darunter gegen seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, vorbestraft. Nicht mitangeklagt wurde der Bruder des Beschuldigten, der letzten Sommer ebenfalls in die Geschehnisse involviert war.
Die beiden waren am Abend des 15. August in eine Bar eingekehrt. Auf der Terrasse sassen das spätere Opfer, der 45-jährige Bauer und ehemalige SVP-Grossratskandidat Karl Zingrich. Es kam zu einem Streit zwischen dem Bruder des Kosovaren und dem Landwirt, weil ersterer auf der Terrasse statt im Fumoir rauchte. Laut der Aussage einer Kellnerin schimpfte der Bruder Zingrich einen «scheiss Schweizer». Dieser stand auf und schüttete Bier über sein T-Shirt.
Zu viel getrunken
Der Beschuldigte, der bislang abseitsgestanden hatte, zückte nun ein Messer und zog es von hinten über die Kehle des Landwirten. «Ich dachte, der wolle meinem Bruder eins mit dem Bierglas über den Schädel ziehen», sagte der Kosovare. Da sei er «dazwischengegangen».
Trotz mehrmaligen Nachfragens von Gerichtspräsident Peter Moser gab der Angeklagte immer wieder an, er könne sich nicht an den genauen Tathergang erinnern. Er habe zu viel getrunken und erst Tage später realisiert, was genau passiert sei. Die Tat tue ihm «wirklich leid». «Ich wollte niemanden umbringen, ich bin doch kein Mörder!» Nie habe er bewusst auf Zingrichs Hals gezielt.
«Strafe» fürs Bier ausschütten
Staatsanwältin Carol Bützer bezeichnete diese Aussagen hingegen als «reine Schutzbehauptungen», die sich der Angeklagte erst Monate nach der Tat zurechtgelegt habe. «Der Angriff war stark und gezielt. Und er war direkt gegen die am schlechtesten geschützte Körperstelle des Opfers gerichtet: den Hals.» Es sei nicht darum gegangen, den Bruder vor einer angeblichen Bedrohung zu beschützen, sondern darum, eine mögliche Schlägerei zu verhindern und Zingrich für das Ausschütten des Biers zu «bestrafen». «
Der Angeklagte nahm dabei den Tod seines Opfers nicht nur in Kauf, er handelte sogar vorsätzlich.» Nur dank rasche Hilfe habe verhindert werden können, dass dieser verblutete, so Bützer. Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Urteil am Freitag erwartet
Selbst Verteidiger Krishna Müller ging von einer versuchten vorsätzlichen Tötung aus. Er argumentierte indes, sein Mandant habe aufgrund des Bierkonsums die Situation falsch eingeschätzt und sei angesichts der Grösse und kräftigen Statur Zingrichs tatsächlich von einer Bedrohung für seinen Bruder ausgegangen. Die vermeintliche Verteidigung sei dann allerdings «exzessiv» erfolgt.
Müller hält eine Freiheitsstrafe von «maximal drei Jahren» für gerechtfertigt, wobei die Hälfte davon beding auszusprechen sei. Das Urteil wird heute im Verlaufe des Tages erwartet. (Der Bund)
Erstellt: 05.10.2012, 06:44 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
2 Kommentare
Zu dumm um eine sinnvolle Story zu erfinden! Wieso sollte ein Mann aus dem nichts heraus, darauf hinweisen, dass ein anderer im Inneren eines Gebäudes etwas tun kann was er ja draussen auch tun könnte... Natürlich kenn ich die Details nicht, aber das ist schlichtweg unlogisch und nicht nachvollziehbar... egal, gibt 2 Jahre auf Bewährung, Psychotherapie und finanzielle Unterstützung vom Soz. Antworten
Bern
- 06:16Reitschule hat «Tanz dich frei» subventioniert
- 17:26«Heubüni«-Areal darf zur Kulturzone werden
- 16:52«Tanz dich frei»: Acht Verdächtige identifiziert
- 16:17Lonely Planet listet Bern als Top-Destination
- 14:53Einheitspolizei: Gemeinden vermissen eigene Steuerung
- 13:23Nicht weiter als 50 Kilometer ins Spital
Online-Wettbewerb
Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.
Jetzt wechseln und sparen
Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.

Bitte warten




























