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Mühleberg-Gegner nehmen erneut Uvek und BKW ins Visier
Aktualisiert am 20.06.2012 4 Kommentare
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In einer Stellungnahme ans Bundesgericht nehmen Atomkraft-Gegner das Energiedepartement Uvek und die BKW ins Visier. Beide hatten den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom März angefochten, wonach ein Betrieb von Mühleberg über Juni 2013 hinaus nur dann möglich sein soll, wenn die BKW beim Uvek ein umfassendes Instandstellungskonzept einreicht.
Die AKW-Gegner stören sich unter anderem am Argument der Uvek, für Sicherheitsfragen sei die Aufsichtsbehörde ENSI zuständig. Es dürfe nicht sein, dass das Uvek eine «Durchwinkbehörde» ohne eigene Beurteilung und Verantwortung sei, schreiben die AKW-Gegner in ihrer am Mittwoch publizierten Stellungnahme. Eine solche «Durchwinkbehörde» sei dem schweizerischen Rechtsstaat fremd. Die Sicherheitsfrage sei schliesslich das einzige Kriterium, das vom Uvek für die Erteilung und Befristung einer Betriebsbewilligung überhaupt beurteilt werden müsse.
Gleich lange Spiesse
Die AKW-Gegner weisen auch das Argument der BKW zurück, wonach die verschiedenen Schweizer AKW-Betreiber gleich lange Spiesse haben müssten und alle anderen AKWs unbefristete Betriebsbewilligung besässen. Kein schweizerisches AKW weise so viele bekannte Mängel auf wie Mühleberg, machen die Gegner geltend.
Zudem sei nicht mit Versorgungsproblemen zu rechnen, wenn Mühleberg abgeschaltet würde: Die aktuelle europäische Stromschwemme mit permanent sinkenden Preisen dürfte noch während Jahren anhalten. Der Strompreis auf dem freien Markt sei tiefer als der Gestehungspreis des AKW-Mühleberg-Stroms. Mühleberg rentiere nur, weil die BKW ihr Monopol mit überrissenen Preisen ausnützen könne. (rym/sda)
Erstellt: 20.06.2012, 12:09 Uhr
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4 Kommentare
Wer wenn nicht das ENSI sollte den eigentlich zuständig sein für die Sicherheit der AKWs ? Etwa irgendwelche Juristen ? Warum sollten in Zukunft eigentlich nicht Physiker als Anwälte angestellt werden ? Unsere Anwälte scheinen ja inzwischen auch genug von Physik und Energietechnick zu verstehen um die Sicherheit von AKWs zu beurteilen. Antworten
Das ganze Verfahren ist doch eigentlich absurd. Es wird festgestellt, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist (sonst müsste ja nicht nachgerüstet werden). Und trotzdem darf das Werk noch jahrelang in dem offenbar unsicheren Zustand in Betrieb bleiben. So viel Zeit für Reparaturen kriegt nicht mal ein vegleichsweise harmloser Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug bei der MFK durchgefallen ist. Antworten
Bern
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