Bern

Milliardenschulden kommen auf den Kanton Bern zu

Von Simon Wälti. Aktualisiert am 06.07.2012 5 Kommentare

Die Pensionskassen des Staatspersonals und der Lehrerschaft mit 78'500 Mitgliedern haben einen grossen Sanierungsbedarf. Der Kanton will Schulden von über 3 Milliarden Franken übernehmen und Leistungen kürzen. Zudem ist ein Primatwechsel geplant.

Es sei eine «austarierte Lösung», sagt Regierungsrat Bernhard Pulver.

Es sei eine «austarierte Lösung», sagt Regierungsrat Bernhard Pulver.
Bild: Valérie Chételat

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Die Probleme mit den beiden Pensionskassen des Kantons, BPK und BLVK, lassen sich mit einem Bild ausdrücken: Als der Wagen zum ersten Mal in die Garage fuhr, ging es darum, einen weniger durstigen Motor einzubauen. Keine leichte Aufgabe. Unterdessen hat das Auto im turbulenten Stossverkehr auf den Finanzmärkten Karosserieschäden und Beulen erlitten, zudem ist der Auspuff kaputt, und eigentlich sollten auch die Stossdämpfer ersetzt werden. Als «Chefmechaniker» mit den Reparaturarbeiten betraut ist Regierungsrat Bernhard Pulver (Grüne). Er hat gestern einen ersten Kostenvoranschlag veröffentlicht. Das Fazit: Nicht alle Kosten werden von der Versicherung, also den Steuerzahlern, übernommen. Den Versicherten bleibt ein hoher Selbstbehalt.

«Das schleckt keine Geiss weg»

Pulver machte gestern an einer Medienkonferenz zum neuen Pensionskassengesetz klar, wie es weitergehen soll. Der Regierungsrat will «eine austarierte und mehrheitsfähige Lösung». Das Paket sei aber nur ausgewogen, wenn es auch gelinge, auf der Lohnseite Verbesserungen vorzunehmen. Denn das Personal und die Lehrerschaft des Kantons seien wegen der Sanierungspakete in den letzten Jahren schon stark in Rückstand geraten. Dies sind zwei Kernpunkte des Gesetzes, das in die Vernehmlassung geschickt wurde:

Die BPK und die BLVK wechseln vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Die Rente ist damit nicht mehr fix und garantiert, sondern abhängig von den Beitragszahlungen. Die Leistungen müssen nicht unbedingt sinken, dieser Fall kann aber je nach Entwicklung an den Finanzmärkten eintreten. «Das Risiko verschiebt sich auf die Arbeitnehmer, das schleckt keine Geiss weg», so Pulver. Der Kanton ist bereit, einmalig 500 Millionen Franken einzuschiessen, um den Übergang abzufedern. Ohne eine solche Einlage könne der Wechsel, der auf Neujahr 2015 Gültigkeit erlangen soll, nicht fair durchgeführt werden.

Die beiden Kassen weisen zusammen eine Unterdeckung von 2,8 Milliarden Franken auf, gerechnet bei einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent. Diese Schuld will der Kanton übernehmen. Er schlägt dazu zwei Methoden vor: entweder die Voll- oder die Teilkapitalisierung (Kasten rechts). Bei einer Vollkapitalisierung muss die Unterdeckung innert zehn Jahren aufgefüllt werden. Bei einer Teilkapitalisierung müssen die Kassen innert vierzig Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen, zudem braucht es eine Staatsgarantie. «Der Regierungsrat hat keine Präferenz, ob Teil- oder Vollkapitalisierung», sagte Pulver. Der Kanton ist durch die Revision des BVG verpflichtet, das Problem der Unterdeckung zu lösen.

«Das Ende der Fahnenstange»

Derzeit ist an den Finanzmärkten nicht viel Geld zu holen, mit ihren sinkenden Deckungsgraden von 86 respektive 79 Prozent stehen BPK und BLVK nicht alleine da. Der technische Zinssatz bildet die Renditeerwartungen ab. Die BPK nimmt eine Senkung auf 2,5 Prozent vor, die BLVK reduziert auf 3,0 Prozent, wird aber eventuell mittelfristig weiter senken müssen. Würde man bei beiden Kassen mit einem reduzierten Zinssatz von 2,5 Prozent rechnen, ginge es plötzlich um 5,5 Milliarden Franken und nicht mehr um 2,8 Milliarden. Dieses zusätzliche Loch könne der Kanton nicht auch noch übernehmen, betonte Pulver. «Das ist das Ende der Fahnenstange.» Eigentlich brauchte es nach Meinung von Fachleuten auch Wertschwankungsreserven, um Turbulenzen aufzufangen; das wären noch einmal drei Milliarden. «Das ist schlicht nicht möglich», so Pulver.

«Wir sind zum Erfolg verdammt»

Die Senkung des technischen Zinssatzes soll durch Anpassungen auf der Leistungsseite finanziert werden. Damit würde sich «das Personal substanziell am Beheben der Unterdeckung beteiligen», schreibt der Regierungsrat. Am sinnvollsten sei es, wenn beim Staatspersonal das ordentliche Rentenalter von 63 auf 65 Jahre angehoben würde, dadurch liesse sich eine Reduktion auf 2,5 Prozent auffangen. Schwieriger wird es bei der Lehrerschaft, die das Rentenalter bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf 65 Jahre erhöht hat. Hier kann sich Pulver eine Abfederung vorstellen, denn übernimmt der Kanton die Schuld, so sind die derzeitigen Sanierungsbeiträge von 32 Millionen Franken für die BLVK gewissermassen verfügbar.

«Wir sind zum Erfolg verdammt», sagte Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP). Bei einem Scheitern im Grossen Rat oder bei einer Volksabstimmung seien die Konsequenzen noch gravierender. Dann würde das Gesetz eine Vollkapitalisierung innert zehn Jahren vorschreiben. Bei einem technischen Zinssatz von 2,5 Prozent geht es um rund 500 Millionen jährlich. Für Pulver beachtet die nicht «übertrieben personalfreundliche Vorlage» des Regierungsrates eine «Opfersymmetrie». Diese Symmetrie könne aber handkehrum auch «eine unheilige Allianz» auslösen. (Der Bund)

Erstellt: 06.07.2012, 06:30 Uhr

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5 Kommentare

daniel hofer

06.07.2012, 08:11 Uhr
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Dieser ahnungslose und völlig überforderte Regierungsrat, notabene mit Gehältern die höher sind als dasjenige des U.S.-Präsidenten, hat der Entwicklung jahrelang tatenlos zugeschaut. Jetzt kommt wieder mal die steuerzahlende Milchkuh "Normalverdiener" an die Kasse, wie immer... Antworten


Beat Müller

06.07.2012, 09:56 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Stadt und Kanton Bern sind doch schon lange Pleite. Tatsache ist ja, dass mit dummer und billiger Politik aller Parteien seit den 90er Jahren Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen wurden. Wirtschaftsfreundlicheres Klima, tiefere Steuern und mehr Freiheit wären längst umsetzbar gewesen, stattdessen hat man sich vorwiegend Schildbürger-Projekten hingegeben. Mayday ist's Payday! Antworten



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