Bern
Mehr Wärme in die «kalten Betten»
Von Marc Lettau. Aktualisiert am 01.02.2012
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Zum Beispiel Saanen
Saanen handelt. Aber Saanen muss auch handeln. Legt nämlich die Gemeinde bis zum 1. Juli 2014 nicht dar, wie sie den Zweitwohnungsbau regulieren und beschränken will, darf sie keine Zweitwohnungen mehr bewilligen (siehe Haupttext). Der Gemeinderat von Saanen reagiert nun auf diesen Druck. Druck machen freilich auch die Einheimischen, die unter dem Zweitwohnungsboom leiden. Für sie wird es immer teurer, hier zu wohnen, und sie müssen eine übergrosse Infrastruktur mittragen. Das Volk hat dem Gemeinderat bereits zweimal – 2006 und 2009 – den Auftrag erteilt, auf das Problem zu reagieren. Deshalb will Saanen den Zweitwohnungsbau jetzt auch mit dem Ziel beschränken, Einheimischen wieder bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Bis die ins Auge gefassten Schritte greifen, will der Gemeinderat den übermässigen Zweitwohnungsbau mit einer Planungszone verhindern. Das Massnahmenpaket besteht erstens aus der Festlegung eines Perimeters im Zonenplan, innerhalb dessen in allen Bauzonen ein einheitlicher Erstwohnungsanteil von 70 Prozent gilt. Wo bereits ein Erstwohnungsanteil von 100 Prozent besteht, wird dieser beibehalten, dies in den vier Dörfern Gstaad, Saanen, Schönried und Saanenmöser.
Zweitens soll auch in der Landwirtschaftszone ein flächendeckender Erstwohnungsanteil von 70 Prozent eingeführt werden. Dieser Prozentsatz ermögliche es Bauern, ihre Häuser weiterhin selber zu bewohnen und leer stehenden Raum zu vermieten. Die Bestimmung verhindere aber, dass Bauernhäuser zu Zweitwohnungen würden. Drittens plant der Saaner Gemeinderat eine Lenkungsabgabe auf Zweitwohnungen. Damit will er den Anreiz für deren Bau verkleinern und mit den Einnahmen eine aktive Bodenpolitik zugunsten Einheimischer betreiben. Der Saaner Gemeinderat geht davon aus, dass es bis zu zwei Jahre dauert, bis das Massnahmenpaket vors Volk kommt.
Daniel Oberholzer, Planer beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), bezeichnet die vom Saaner Gemeinderat ins Auge gefassten Massnahmen auf Anfrage als nicht aussergewöhnlich. Vielmehr entsprächen sie den Empfehlungen des Kantons Bern. (sda/mul)
Wollen die Kantone der Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber Wind aus den Segeln nehmen, müssen sie eines tun: Sie müssen glaubwürdig darlegen, wie sie künftig konkret gegen die Vermüllung der Landschaft mit leer stehenden Wohnungen vorgehen wollen. Die Bundesbehörde diktiert, für welche Kantone dies ganz besonders gilt: «Gefordert sind in erster Linie die touristischen Kantone Bern, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis», schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek). Auch der Kanton Bern ist also ganz vordringlich in der Pflicht, dem per 1. Juli 2011 verschärften Raumplanungsgesetz nachzuleben und seine Tourismusgemeinden zu wirksamen Schritten gegen den ausufernden Bau von Zweitwohnungen zu verpflichten. Für die Bundesbehörde ist es sehr wichtig, dass Kantone wie Bern diese Hausaufgabe zügig lösen, denn sie stellt die Gesetzesverschärfung als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative hin. Die Optik des Bundesrats: Mit seinen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden reguliere künftig das verschärfte Raumplanungsgesetz den Zweitwohnungsbau in angemessener Weise.
Bern ist «zuversichtlich»
Zeit haben die vom Zweitwohnungsboom betroffenen Kantone und Gemeinden bis zum 1. Juli 2014. Gemeinden, die bis dahin die erwähnten Hausaufgaben nicht gemacht haben, dürfen keine Zweitwohnungen mehr bauen. Der Bewilligungsstopp ist ein im verschärften Raumplanungsgesetz eingebauter Automatismus. Zeitlich die Nase vorn hat der Kanton Graubünden. Er hat noch vor Inkrafttreten des verschärften Raumplanungsgesetzes seinen Richtplan revidiert. Der Kanton Bern hat letztes Jahr Zielvorgaben beschlossen und in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Zudem benannte der Regierungsrat im vergangenen Sommer jene dreizehn Berner Oberländer Tourismusgemeinden (siehe Tabelle), von denen er griffige und regional abgestützte Massnahmen zur besseren Lenkung des Zweitwohnungsbaus erwartet. Christoph Miesch, Vorsteher des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR): «Wir beobachten die Bestrebungen dieser Gemeinden aufmerksam und sind zuversichtlich, dass alle innerhalb der gesetzten Frist ans Ziel kommen.» Zusätzlich beobachte das AGR die Entwicklung in acht weiteren Berner Oberländer Gemeinden, bestehe doch die Gefahr, dass auch sie vom Zweitwohnungs-Bauboom erfasst werden könnten.
Zuerst abstimmen, dann schauen?
Für die Initianten ist dies kein befriedigendes Vorgehen. Der indirekte Gegenvorschlag sei mit zu vielen Unbekannten behaftet. Besonders unbefriedigend sei, dass erst 2014 feststehen werde, was die Stimmberechtigten bereits am 11. März 2012 wissen wollten: ob und wie die Kantone und Gemeinden konkret gegen das erkannte Problem vorgehen werden. Vera Weber, welche die Kampagne der Zweitwohnungsinitiative leitet, würdigt zwar, dass der Kanton Bern seinen Tourismusgemeinden Vorgaben mache. Aber Zielvorgaben und Richtpläne seien letztlich «Pläne, Papiere». Die entscheidende Frage bleibe doch, «ob es den Gemeinden überhaupt gelingen kann, Lösungen zu erarbeiten, die nicht von ihren eigenen Partikularinteressen geprägt sind». Es ist eine Scheinfrage: Vera Weber traut es den Gemeinden nicht zu. Gar kein Trost ist ihr zudem, dass die in die Pflicht genommenen Kantone in ihren Tourismusgemeinden unvermindert hohe Zweitwohnungsanteile zulassen wollten.
Spitzenwert von über 60 Prozent
Worauf sie hinaus will: Auch im Kanton Bern sind in Zukunft selbst bei einer Steuerung des Zweitwohnungsbaus sehr hohe Zweitwohnungsanteile möglich. Aktueller Spitzenreiter ist die Simmentaler Gemeinde Lenk mit einem Zweitwohnungsanteil von über 60 Prozent. Der Kanton Bern will nun gemäss seinen neuen Zielvorgaben zulassen, dass die Regionen in ausgewählten, touristischen Gemeinden den Anteil an unbewirtschafteten Zweitwohnungen «auf maximal 60 Prozent» des künftigen Wohnungsbaus festlegen. In den übrigen Gemeinden sollen die unbewirtschafteten Zweitwohnungen höchstens 40 Prozent ausmachen dürfen. Die Kritikerinnen und Kritiker des alpinen Baubooms reiben sich da die Augen: Wenn der Höchstwert heute bei 60 Prozent (Gemeinde Lenk) liegt und die Regierung – so beschlossen vom Regierungsrat – als neue Grenze 60 Prozent beschliesst, sei darin keine auffällige Disziplinierung des Baubooms im Sinne des verschärften Raumplanungsgesetzes zu erkennen.
AGR-Vorsteher Christoph Miesch erklärt, der Kanton Bern verfolge selbstverständlich keine Rückbaustrategie, orientiere sich am Status quo und gäbe für den künftigen Zweitwohnungsbau griffige Leitplanken vor. Platz habe es in dieser Strategie aber eben auch für Schwerpunktgebiete, in denen sich ein hoher Zweitwohnungsanteil rechtfertigen lasse. Zugelassen werde der Höchstwert von 60 Prozent aber nur für Gebiete, für welche dies in einem regionalen touristischen Entwicklungskonzept im regionalen Richtplan so vorgesehen sei. Dem latenten Vorwurf, Bern tue wenig, tritt Miesch entgegen: Der Kanton habe für die Gemeinden auch die für deren weiteres Vorgehen nötigen Grundlagen erarbeitet und dränge sehr auf einen regional koordinierten Umgang mit der Zweitwohnungsfrage. Nicht zu unterschätzen sei zudem, dass die dreizehn vom Kanton aufgelisteten «Zweitwohnungsgemeinden» bis 2014 auch aufzeigen müssen, was zu tun ist, um mehr Wärme in die kalten Betten zu bringen – sprich: wie die Zweitwohnungen besser ausgelastet werden können.
«Genug ist genug»
Für Kampagnenleiterin Vera Weber ist es eine unbefriedigende Strategie, wenn Kantone die als «zu hoch und zu problematisch» erkannten Höchstwerte «zementierten». Der Unmut über die Folgen der durch den Zweitwohnungsboom verursachten «kalten Betten» sei gross, sagt sie gestützt auf die «ermutigenden Rückmeldungen» aus den Tourismuskantonen: «Sehr viele haben erkannt, dass man Zweitwohnungen nicht mit Tourismus gleichstellen darf. Mit weniger Zweitwohnungen wird der Tourismus sogar angekurbelt. Darum ist der Tenor vielerorts ganz eindeutig ‹genug ist genug›.»
Vera Weber, die Tochter Franz Webers, fühlt sich übrigens durchaus berufen, über touristische Entwicklungsmodelle zu referieren: Sie ist unter anderem eidgenössisch diplomierte Hotelfachfrau. Anderseits habe sie keinerlei prophetische Fähigkeiten: Ob die Volksinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» von den Stimmberechtigten im Tourismuskanton Bern freundlich aufgenommen werde, könne sie nicht voraussagen: «Ich bin nicht Nostradamus.» (Der Bund)
Erstellt: 01.02.2012, 11:29 Uhr
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