Bern
«Man kann mir nicht vorwerfen, ich sei ein Feind des Wettbewerbs»
Von Marcello Odermatt, Matthias Raaflaub. Aktualisiert am 15.09.2012
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Herr Regierungsrat, am Mittwoch erlitten Sie im Grossen Rat mit der Spitalplanung den grössten Schiffbruch Ihrer Amtszeit. Ihr Urteil?
Es ist das schwierigste Dossier dieser Legislatur. Allerdings gilt es, ein Missverständnis zu klären.
Welches?
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz (KVG) des Bundes, auf das sich das kantonale Spitalversorgungsgesetz stützt, will kein total liberales Gesundheitswesen. Die Idee der KVG-Revision war zwar, ein wettbewerbsorientiertes Gesetz zu machen. Doch das Endprodukt beinhaltet auch die Möglichkeit zur Planung und Steuerung durch die Kantone. Offenbar habe ich diesen Widerspruch zu wenig klar kommuniziert.
Experten und Bürgerliche sehen allerdings das KVG klar verletzt.
Das stimmt nicht. Es gibt inzwischen ein Bundesgerichtsurteil zum selben Gesetzgebungsprozess im Kanton Tessin. Dort wird eine Mengenbeschränkung vorgesehen. Das Gericht hielt fest, eine Mengensteuerung sei zulässig.
Es gibt aber auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni, das zur Spitalliste festhielt, eine kapazitätsorientierte Planung sei «nicht mehr zulässig».
Spitallistenentscheid und Spitalgesetzentscheid sind zwei Paar Schuhe. Damals ging es um eine Mengenbegrenzung bei der Spitalliste. Jetzt sprechen wir im Gesetz nicht mehr davon. Wir sprechen neu von einer Volumensteuerung. Diese sieht der Bundesrat für die ersten zwei Jahre auch in der Krankenversicherungsverordnung vor.
Klärten Sie ab, ob das Spitalversorgungsgesetz dem KVG entspricht?
Ja. Wir liessen interne und externe Gutachten erstellen, beispielsweise auch zum Ausgleichsfonds, den wir nun vorschlagen. Das Gutachten stellte fest, dass mit einem Ausgleichsfonds Wettbewerbsverzerrungen zwischen Spitälern mit vielen Privatversicherten und Spitälern mit wenigen Privatversicherten korrigiert werden. Man kann mir also nicht vorwerfen, ich sei ein Feind des Wettbewerbs zwischen den Spitälern.
Sie schlagen eine Holdingstruktur für die Spitäler im Kanton Bern vor. Ein solches Gebilde wirkt doch eher strukturerhaltend. Der nationale Gesetzgeber will, dass schlechte Spitäler aus dem Markt fallen.
In Deutschland gibt es auch Holdingstrukturen für Spitäler – und der Wettbewerb funktioniert. Auch dort ist es zu Spitalfusionen gekommen. Ich bin überzeugt, dass die Holdingstruktur für Spitäler ein Zukunftsmodell ist.
Mit den Höchstkontingenten pro Spital wiederum wird die Wahlfreiheit der Patienten, die diese gemäss KVG in der ganzen Schweiz haben müssen, im Kanton Bern bereits eingeschränkt, weil die Leistungen quasi einen Deckel bekommen.
Dieses Argument erstaunt mich immer wieder. Es stimmt nicht. Es geht um eine Volumensteuerung für den ganzen Kanton und nicht um eine Mengensteuerung für jedes Spital. Das KVG verlangt von den Kantonen eben auch Planung: Wir müssen messen, wie viele medizinische Leistungen angeboten werden müssen. Sogar der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin sagte während der KVG-Debatte, er glaube nicht, dass die Leute die Spitalfreiheit wirklich nutzen würden. Denn sie gingen dorthin, wo das nächste Spital liege.
Couchepin sagte aber auch, es müssten mehr Spitäler geschlossen werden. Wird der Wettbewerb gemäss Ihrer Vorlage nun spielen? Wird es zu Spitalschliessungen kommen?
Diese Diskussion ist veraltet. Damals sprach man noch von Bettenkapazität. Nun orientieren wir uns an den Leistungen. Dies ist Neuland. Die Spitäler müssen sich in den nächsten Jahren spezialisieren. Der Wettbewerb wird sich automatisch einstellen. Bis es so weit ist, wollen wir eine gewisse Kontrolle behalten. Ab einer bestimmten Menge von Leistungen müssen degressive Tarife eingeführt werden. Damit wollen wir verhindern, dass gewisse medizinische Eingriffe, die oft vorgenommen werden, pro Spital nicht zu viel gemacht werden. Das ist ein regulierter Wettbewerb.
Der bürgerlichen Ratsmehrheit ist das zu planwirtschaftlich.
Die Regierung hat sorgfältig gearbeitet und überlegt, wo aus ihrer Sicht eine Steuerung sinnvoll ist. Wenn man das nicht will, dann akzeptiere ich das. Das ist ein demokratischer Entscheid. Ich sage nicht, unsere Vorschläge seien die oberste Wahrheit. Die Idee war aber auch, dass wir zuerst einmal darüber diskutieren. Und zwar auf der Basis unseres Gesetzesentwurfs.
Aber hätten Sie nicht spüren müssen, dass aufgrund der Mechanismen im Grossen Rat der Vorschlag kaum eine Chance haben wird?
Die Regierung wollte diese Diskussion im Grossen Rat führen. Denn die Regierung hat im Gesundheitswesen eine grosse Verantwortung. Sie wird geradestehen müssen, wenn bei der Spitalplanung etwas schiefläuft oder die Kosten aus dem Ruder laufen. Anfang Woche hat der Grosse Rat beschlossen, die Erreichbarkeit der Regionalspitäler im Berner Oberland nicht einzuschränken. Ein Tag später verlangt er mehr Wettbewerb. Es wird für eine liberale Welt plädiert, die nach dem Lehrbuch funktioniert. Geht es dann aber um die Umsetzung, etwa in einer Region, in einem Spital, dann heisst es wieder, die Regierung müsse sofort intervenieren. Wenn der Grosse Rat ein liberales Gesetz will, dann darf er aber nicht für jede einzelne Region Spezialausnahmen verlangen.
Nun wollen Sie einen runden Tisch organisieren. Was wird das bringen?
Ich möchte die Situation deblockieren. Vorher will ich das Thema aber am Mittwoch im Regierungsrat diskutieren.
Aber werden Sie an den Höchstkontingenten nun festhalten oder nicht?
(überlegt) Ich will mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen. Die Regierung wird sich eine Meinung bilden. Und damit werde ich dann an den runden Tisch gehen. Wir werden uns schon finden.
Die Bürgerlichen wollen zwar mitmachen, sagen aber auch, man habe eigentlich genug diskutiert. Die Versprechen, die Sie früher gemacht hätten, seien nie erfüllt worden.
Ich kann schon Versprechen abgeben. Und ich habe den Regierungsrat auch über diese Forderungen informiert. Es ist aber die Regierung, die entscheidet. Der Regierungsrat ist bisher auf dem Standpunkt geblieben, wonach der Kanton Steuerungsmöglichkeiten behalten muss. Und ich finde das auch richtig. Wir müssen die Verantwortung, die uns von der Bevölkerung übertragen wurde, wahrnehmen.
Die Vernehmlassung läuft immer noch. Was geschieht damit? Braucht es eine zweite Runde?
Die Vernehmlassung wird ordentlich zu Ende geführt. Eine zweite Vernehmlassung ist wohl nicht nötig. Es gibt andere Möglichkeiten, um die interessierten Kreise Stellung nehmen zu lassen. Denn wir wollen am Ziel festhalten und das Spitalversorgungsgesetz im März in den Grossen Rat bringen, um es 2014 in Kraft treten zu lassen.
Und bevor Sie damit in den Grossen Rat gehen, brauchen Sie einen Minimalkonsens mit den Bürgerlichen, die ja drohen, Ihnen ansonsten das Spitalamt wegzunehmen.
Ja, ja. Das habe ich auch gehört. Wie gesagt, ich werde alles daran setzen, um eine Lösung zu finden, egal, ob ich jetzt unter Druck stehe oder nicht. Das ist im Übrigen kein links-grünes Projekt, sondern eines der Gesamtregierung. Was nie erwähnt wird: Das Gesundheitswesen ist und bleibt eine Baustelle. An vielen ähnlichen Fragen haben sich schon meine Vorgänger die Zähne ausgebissen. Denken Sie bitte nicht, dass die Ausgangslage heute anders ist.
Warum?
Im Gesundheitswesen gibt es zu viele Partikularinteressen. Es ist schwierig, alles auf einen Nenner zu bringen. Daher ist nun der runde Tisch wichtig.
Haben Sie noch Freude am Amt?
Für jeden Beruf gilt: Er muss mindestens zu 51 Prozent Freude machen. Wenn die Quote darunter fällt, wird es schwierig. Ich gebe zu, dass ich sie diese Woche nicht immer erreicht habe. Mittlerweile bin ich aber bereits wieder darüber (lacht). (Der Bund)
Erstellt: 15.09.2012, 08:23 Uhr
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