Lumengo will in die Berner Politik zurückkehren
Von Philipp Schori. Aktualisiert am 11.02.2012 9 Kommentare
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Der frühere Berner Nationalrat Ricardo Lumengo hat keine Wahlfälschung begangen, als er Wahlzettel für Immigranten ausfüllte: Das Bundesgericht hat den Freispruch des bernischen Obergerichts bestätigt; die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen.
Vor den Grossratswahlen 2006 hatte Lumengo 44 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt. Er beteuerte stets, dass er staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten helfen wollte. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist der Tatbestand der Wahlfälschung nicht erfüllt, wie aus dem gestern bekannt gegebenen Urteil hervorgeht. Das blosse Ausfüllen eines Wahlzettels habe ja noch keine Konsequenzen zur Folge. Die von Lumengo beratenen Personen seien frei gewesen, die Wahlzettel tatsächlich so abzuschicken oder aber durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die «beratenen» Wählerinnen und Wähler selbst erfolgt, beschied das Bundesgericht im Einklang mit der Vorinstanz.
«Grenzwertiger Fall»
Der Bundesgerichtsentscheid sei eine Genugtuung, sagt Alt-Nationalrat Ricardo Lumengo auf Anfrage. Überraschend käme der Entscheid allerdings nicht. Er, Lumengo, habe von Anfang an gewusst, dass er freigesprochen werde. Es sei für ihn erst gar nicht nachvollziehbar gewesen, dass der Staatsanwalt den Freispruch des Obergerichts nicht akzeptiert und das Urteil an die höchste Instanz weitergezogen habe. Der Alt-Nationalrat vermutet dahinter «die Fortsetzung des politischen Manövers» gegen seine Person. Man habe ihn als Politiker destabilisieren wollen.
Von einem «gezielten Komplott» gegen Lumengo – wie dieser es nennt – will der Informationsbeauftragte der bernischen Staatsanwaltschaft nichts wissen: «Um eine Retourkutsche ging es hier sicher nicht», so Christof Scheurer. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, das Bundesgericht klären zu lassen, wann der Tatbestand der Wahlfälschung erfüllt sei. Es gebe hierzu noch keinen Grundsatzentscheid.
Konkret erhoffte sich die bernische Staatsanwaltschaft eine klare Abgrenzung zwischen dem Tatbestand des Stimmenfangs und jenem der Wahlfälschung. Bei Stimmenfang droht als Strafe lediglich eine Busse – anders bei Wahlfälschung: Ist der Tatbestand der Wahlfälschung erfüllt, hat der Schuldige mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen zu rechnen.
Dank dem Bundesgerichtsentscheid herrsche hier nun Klarheit, sagt Scheurer. Der Entscheid sei auch für die künftige Rechtsprechung wegweisend. Die Bedeutung des Urteils werde nicht zuletzt dadurch ersichtlich, dass das Bundesgericht nicht in Dreier-, sondern in Fünferbesetzung geurteilt hat; des Weiteren soll der Entscheid veröffentlicht werden. In diesem Sinne ist Scheurer mit dem Urteil zufrieden.
Allerdings handelt es sich für Scheurer um einen «grenzwertigen Fall»: Der Tatbestand des Stimmenfangs sei nach Auffassung des Obergerichts nämlich erfüllt gewesen. Lumengo sei bloss deshalb nicht verurteilt worden, weil das Vergehen zu lange zurückliege. Zudem habe Ricardo Lumengo ja einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen.
Tatsächlich musste der Alt-Nationalrat unter anderem die gesamten Kosten des erstinstanzlichen Urteils von rund 15 000 Franken übernehmen. Überdies lehnte das Obergericht auch Lumengos Forderung nach einer finanziellen Genugtuung ab. Bei «vollumfänglichen Freisprüchen» jedoch, so Scheurer, trage der Staat die gesamten Kosten.
«Glaubwürdigkeit verspielt»
Der politische Aufstieg Ricardo Lumengos verlief steil und rasant: 1982 kommt der heute 49-Jährige als Asylsuchender aus dem Bürgerkriegsland Angola in die Schweiz, bald studiert er Recht an der Universität Freiburg; 1997 wird Lumengo eingebürgert, und 2006 wird er in den Grossen Rat gewählt, ein Jahr später ist er bereits Nationalrat.
Viele Leute seien nicht froh darüber gewesen, dass er 2007 als erster Dunkelhäutiger ein Nationalratsmandat errungen habe, sagt Lumengo heute. Zu seinen Gegnern hätten auch Mitglieder seiner früheren Partei, der SP, gehört. Diese habe 2010 nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen Wahlfälschung zu schnell seinen Rücktritt aus dem Nationalrat gefordert. Dieser Forderung kam Lumengo nicht nach, stattdessen kehrte er der Partei aus eigenen Stücken den Rücken.
«Wir würden auch heute noch so handeln und Ricardo Lumengo zum Rücktritt auffordern», sagt Ursula Zybach, Vizepräsidentin der bernischen SP, gestern auf Anfrage. Die juristische Beurteilung sei für die SP von Anfang an irrelevant gewesen; vielmehr sei es um die politische Glaubwürdigkeit Lumengos gegangen, sagt Zybach. Und diese habe der Bieler Jurist mit seinem Verhalten verspielt.
Keine Kandidatur für Stadtrat
Das sieht Lumengo anders: Der nun definitive Freispruch sei eine gute Ausgangslage für seine weitere politische Karriere. «Der mediale Druck auf meine Person wegen angeblicher Wahlfälschung ist nun weg», sagt der Alt-Nationalrat, «meine Glaubwürdigkeit ist wiederhergestellt».
Zuletzt politisch in Erscheinung getreten ist Lumengo bei den Nationalratswahlen 2011, als er die Wiederwahl deutlich verpasste. Er kandidierte damals auf der Liste der Sozial-Liberalen Bewegung. Er strebe nun mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Rückkehr in die Politik an, sagt Lumengo nun nach dem Bundesgerichtsentscheid. Für den Bieler Stadtrat Ende Jahr kandidiere er jedoch nicht, möglicherweise trete aber seine Sozial-Liberale Bewegung zu den Wahlen an. Was ihn reizen würde, wäre ein Sitz im bernischen grossen Rat oder im Nationalrat – auch wenn ein Wiedereinzug in die Grosse Kammer natürlich schwierig sei. Falls er antrete, dann mit Sicherheit auf der Liste der Sozial-Liberalen Bewegung. Obwohl er keinen Ärger mehr verspüre, wenn er an die SP denke, komme eine Rückkehr zu seiner früheren Partei nicht infrage. Inhaltlich aber habe er mit der SP nach wie vor viel gemein: «Ich war und bleibe links», sagt Lumengo. (Der Bund)
Erstellt: 11.02.2012, 09:50 Uhr
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9 Kommentare
Einmal mehr wird klar, wie unfähig unsere Richter sind. Die Behauptung, die Wahlzettel seien nicht von ihm abgeschickt worden, kann gar nicht überprüft werden. Unsere sind unfähig eine Person zu verurteilen die nicht geständig ist. Aber auch so, es kann und darf nicht sein, dass die anschliessend gewählte Person ihre Zettel selber ausfüllt. Antworten
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