Lumengo ist endgültig reingewaschen
Aktualisiert am 10.02.2012 112 Kommentare
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Der frühere Berner Nationalrat Ricardo Lumengo hat keine Wahlfälschung begangen, als er Wahlzettel für Immigranten ausfüllte: Das Bundesgericht hat den Freispruch des bernischen Obergerichts bestätigt. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgewiesen.
Das Obergericht war zum Schluss gekommen, dass Lumengos Verhalten zwar den Tatbestand des Stimmenfangs erfülle. Dieser weniger gravierende Vorwurf sei aber verjährt.
Vor den Grossratswahlen 2006 hatte Lumengo 44 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt. Er beteuerte stets, dass er staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten helfen wollte.
Nach Ansicht des Bundesgerichts beging der frühere SP-Politiker damit keine Wahlfälschung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Das blosse Ausfüllen eines Wahlzettels habe ja noch keine Konsequenzen zur Folge.
Die von Lumengo beratenen Personen seien frei gewesen, die Wahlzettel tatsächlich so abzuschicken oder aber durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt, beschied das Bundesgericht im Einklang mit der Vorinstanz.
Knick in der Polit-Karriere
Eine Bieler Einzelrichterin hatte Lumengo im Herbst 2010 wegen Wahlfälschung verurteilt. Dieses Urteil ist nun juristisch endgültig aus der Welt geschafft, hatte aber einschneidende Konsequenzen für Lumengos Polit-Karriere.
Denn seine damalige Partei, die SP, drängte ihn nach dem erstinstanzlichen Urteil zum Rücktritt als Nationalrat. Lumengo widersetzte sich der Forderung und trat stattdessen aus der SP aus. Zu den Wahlen 2011 trat er auf der Liste der Sozial-Liberalen Bewegung an, verpasste die Wiederwahl aber deutlich.
Der 49-jährige Lumengo lebt als Jurist in Biel. Er war 2007 der erste dunkelhäutige Nationalrat der Schweiz. In die Schweiz gekommen war er 1982 als Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland Angola.
Lumengo: «Opfer eines Komplotts»
Lumengo sagte am Freitag auf Anfrage, das Urteil zeige, dass er Opfer eines Komplotts seiner politischen Gegner geworden sei. Zu diesen Gegnern hätten auch Mitglieder seiner früheren Partei, der SP, gehört.
Diese habe nach der erstinstanzlichen Verurteilung von Biel auch zu schnell seinen Rücktritt aus dem Nationalrat verlangt. Das Urteil sei ja noch nicht rechtskräftig gewesen.
Auf den Einwand, dass das bernische Obergericht den Tatbestand des Stimmenfangs als erfüllt - aber verjährt - erachtet habe, sagte Lumengo, gerade wegen der Verjährung habe er sich in diesem Punkt nicht verteidigen können.
Daniel Furter, Parteisekretär der SP Kanton Bern, sagte dazu auf Anfrage, Lumengo sei 2010 aus eigenen Stücken aus der SP ausgetreten. Es sei heute nicht mehr an der SP, seine politischen Aktivitäten zu kommentieren.
Die SP habe 2010 Lumengo aufgrund des verwirkten Vertrauens und der erschütterten Glaubwürdigkeit zum Rücktritt aus dem Nationalrat aufgefordert. Glaubwürdigkeit sei für die SP in der Politik sehr wichtig. (kpn/sda)
Erstellt: 10.02.2012, 11:40 Uhr
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112 Kommentare
Wieso werden Leute eingebürgert, welche offensichtlich nicht in der Lage sind, Texte zu verstehen, die ein schweizerisches Grundrecht darstellen? Und Ricardo Lumengo muss bald einmal die Frage nach seinen realen politischen Leistungen beantworten, wenn er in der Politik bleiben will. Bisher war er lediglich SP-Alibi- und Vorzeige-Figur. Der Tatbestand Stimmenfang bleibt, wenn auch verjährt. Antworten
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