Kanton soll sämtliche Kosten für Vormundschaften übernehmen
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Die Mehrheit des Grossen Rats war sich einig: Wenn der Kanton im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz künftig das Sagen hat, soll er auch für die Kosten aufkommen, die sich aus Sachverhaltsabklärungen, Beistand- und Vormundschaften sowie allfälligen weiteren Massnahmen zum Schutze von Kindern und Erwachsenen ergeben. Oder wie es die Kommissionspräsidentin Elisabeth Schwarz-Sommer (SVP, Steffisburg) ausdrückte: «Wer befiehlt, zahlt.»
Drei Varianten zur Auswahl
In der zweiten Lesung regelte der Rat gestern die letzten offenen Kostenfragen rund um das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (Kesg). Im Dezember hatte der Rat die entsprechenden Artikel betreffend Finanzierung und Abgeltung mit grossem Mehr zurückgewiesen. Der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) und die Regierung waren sich uneins darüber, ob die Gemeinden nach der beschlossenen Kantonalisierung des Vormundschaftswesens die Kosten mitzutragen haben oder nicht.
Gestern nun hatten die Grossräte die Wahl unter mehreren Vorschlägen, wie die Vollzugskosten zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen seien: Während die vorberatende Kommission für eine vollständige Kostenübernahme durch den Kanton plädierte, beantragte der Regierungsrat im Sinne eines Kompromisses, dass zumindest die Kosten für die Sachverhaltsabklärungen von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen würden. Ein dritter Antrag aus den Reihen der EVP versuchte, dem Rat die Beibehaltung des jetzigen Finanzierungsmodells beliebt zu machen: die gemeinsame Tilgung der Vollzugskosten durch Kanton und Gemeinden.
«Wer A sagt, muss auch B sagen»
«Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Auffassung, dass der Kanton die Gemeinden künftig entschädigen muss für die Leistungen», sagte Kommissionspräsidentin Schwarz. Die Gemeinden könnten an sich keinen Einfluss mehr nehmen auf die anfallenden Kosten, so die Begründung, da die Entscheide durch den Kindes- und Erwachsenenschutz gefällt würden – sprich die kantonalen Fachbehörden.
Neuhaus warnt vor Fehlanreizen
Unterstützung fand der Kommissionsantrag vor allem bei den bürgerlichen Parteien. Seiner Partei gehe es darum, was konsequent und sachlich richtig sei, sagte Walter Messerli (SVP, Interlaken). «Nicht konsequent ist es, wenn das kantonale Modell beschlossen wurde und dann bei der Finanzierung trotzdem das Gemeindemodell bemüht werden soll.» Ebenso hinter den Antrag stellte sich grossmehrheitlich die BDP. Aber auch bei Mitgliedern der SP stiess der Kommissionsvorschlag für die Kostendeckung durch den Kanton auf offene Ohren. «Wer A sagt, muss auch B sagen», meinte Luc Mentha (SP, Köniz) mit Verweis auf die beschlossene Kantonalisierung der Behördenstruktur.
Kritik an den Bürgerlichen übte indes Barbara Mühlheim (parteilos, Bern). Sie bemängelte deren «einäugige Gemeinde-Portemonnaie-Politik». Nur weil es um den Geldsäckel gehe, lasse man die Solidarität ausser Acht. Die Mehrheit der SP konnte sich mit dem Kommissionsvorschlag ebenso wenig anfreunden. Sie befürwortete vielmehr den vom Regierungsrat vorgebrachten Kompromissvorschlag: Die Vollzugskosten für Beistand- und Vormundschaften und allfällige weitere Massnahmen übernimmt der Kanton allein – nicht aber die Abgeltungen für Sachverhaltsabklärungen.Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP) erklärte, dass die Abgeltung von Sachverhaltsabklärungen durch den Kanton zu Fehlanreizen führe. Und: Die Sozialdienste würden nicht vom Kanton geführt, sondern von den Gemeinden. «Wir haben kein reines Kantonsmodell.» Bisher seien die Kosten gemeinsam getragen worden, weil es eine Verbundsaufgabe war. «An der gemeinsamen Verantwortung ändert auch das neue Recht nichts», so Neuhaus. Die Regierung biete insofern Hand zu einer Regelung, als dass sie bereit sei, einen grossen Teil der Kosten, wenn auch nicht alle, zu übernehmen, sagte der Justizdirektor.
Gesetz deutlich angenommen
Bei den Variantenabstimmungen obsiegte der Antrag der Kommission deutlich mit 108 Ja- und 24 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen. In der Schlussabstimmung genehmigte das Parlament das gesamte Gesetz schliesslich mit 142 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. (Der Bund)
Erstellt: 01.02.2012, 12:47 Uhr
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