Bern
Höhe der Autosteuer 2012 bleibt in der Schwebe
Artikel zum Thema
- Autosteuer: SVP reicht weitere Beschwerde ein
- Autosteuer: Abstimmung wird verschoben
- Autosteuer: Keine aufschiebende Wirkung für SVP-Beschwerde
- Wer schredderte, bleibt unbehelligt
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
In einer am Donnerstag publizierten Zwischenverfügung wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Bundesgericht entsprach damit einem Wunsch des Beschwerdeführers. Der Kanton Bern hatte dagegen nichts einzuwenden.
Denn die Verfügung stellt bloss sicher, dass der Kanton keine Massnahmen trifft, die dem ausstehenden Urteil des Bundesgerichts vorgreifen. Die bernische Regierung hatte wiederholt beteuert, sie warte nun erst einmal auf die Entscheide aus Lausanne.
Im Streit um die Motorfahrzeugsteuern muss das Bundesgericht über insgesamt vier Beschwerden befinden. Zwei davon richten sich gegen die vom Regierungsrat beschlossene Wiederholung der Abstimmung, eine dritte nimmt das bernische Verwaltungsgericht ins Visier.
Beschwerde gegen Grossratsbeschluss
Die vierte Beschwerde stammt vom Garagisten, der den Volksvorschlag für deutlich tiefere Autosteuern eingebracht und damit am 13. Februar 2011 an der Urne knapp triumphiert hatte. Der Garagist wehrt sich gegen den jüngsten Grossratsbeschluss, die Inkraftsetzung der neuen Steuern von 2012 auf 2013 zu verschieben.
Aus Sicht der Berner Regierung und der Parlamentsmehrheit ist das eine nötige technische Änderung. Die Motorfahrzeugsteuer werde ja immer Anfang Jahr erhoben; die rund 500'000 Rechnungen für 2012 wurden bereits im Januar verschickt. Da das Ergebnis der Abstimmung nach wie vor nicht rechtsgültig ist, wurden die Fahrzeughalter nach den bisherigen, höheren Tarifen besteuert.
Der Garagist ist der Meinung, die Autofahrer sollten Geld zurück erhalten, wenn das Bundesgericht die Abstimmung doch noch für gültig erklären oder das Volk in einer neuen Abstimmung erneut für seinen Vorschlag stimmen sollte. Die Regierung lehnt eine solche Rückzahlung ab; das wäre nach ihrer Darstellung viel zu aufwändig.
Warten auf Lausanne
Wann das Bundesgericht über die vier Beschwerden entscheidet, bleibt offen. Unbestritten ist in Bern bloss, dass Lausanne möglichst über alle Beschwerden gleichzeitig befinden sollte, da sie in einem inneren Zusammenhang stehen.
Die ursprüngliche Abstimmung vom Februar 2011 endete ganz knapp. Das kantonale Verwaltungsgericht ordnete darauf eine Nachzählung an. Diese war nicht möglich, weil fast 30 Gemeinden die Stimmzettel schon entsorgt hatten. Seither kümmern sich die Juristen beider Lager um das Dossier.
(bs/sda)
Erstellt: 09.02.2012, 11:19 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
Bern
- 18:23Kinderarztausbildung: Frauenanteil bei 90 Prozent
- 17:21Nach einer Stunde waren alle Schwingfest-Tickets weg
- 16:23Regierung legt das Sparpaket vor den Sommerferien vor
- 15:27Dringend gesucht: Kinderarzt
- 14:15Bernische Lehrer kämpfen für «faire» Pensionskassen-Reform
- 13:45Tief unten im Loch ruht der Segen
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.

Bitte warten



























