Bern
«Heiler» bleibt in Haft
Artikel zum Thema
- Opferanwälte pochen auf Sicherheitshaft für «Heiler»
- Berner «Heiler» weiterhin im Spital-Gefängnis
- Rebellion ist noch kein Geständnis
- Nach 24 Stunden war Schluss
- «Heiler» muss 13 Jahre ins Gefängnis und zwei Millionen Franken bezahlen
- Nach Schuldspruch: «Heiler»-Verteidiger erwägt Berufung
- «Heiler»-Prozess: Urteil wird am Freitag bekannt gegeben
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Der «Heiler von Bern» bleibt bis zur Urteilseröffnung Ende dieser Woche im Regionalgefängnis Bern. Das entschied der zuständige Haftrichter am Montagnachmittag, wie der Anwalt des Mannes im Amthaus gegenüber Journalisten sagte.
Der «Heiler» war bis letzte Woche auf freiem Fuss. Am Dienstag und Donnerstag war er nicht mehr am Prozess erschienen. Als ihn das Gericht vorführen lassen wollte, verschanzte er sich in seinem Haus. Nach 24 Stunden konnte ihn die Polizei überwältigen.
Danach wurde er in die Bewachungsstation des Inselspitals gebracht, wo er das Wochenende verbrachte. Am Montag wurde er für transportfähig erachtet und ins Amthaus gefahren, wo er am Nachmittag dem Plädoyer seines Verteidigers beiwohnte.
Wie die Untersuchungshaft begründet wird, konnte Anwalt Ernst Reber nicht sagen. Bei der Staatsanwaltschaft war am Abend niemand mehr erreichbar. Das Urteil wird am Donnerstag oder Freitag erwartet. Die Opferanwälte wollen sicherstellen, dass der «Heiler» im Fall eines Schuldspruchs nicht mehr auf freien Fuss kommt, obgleich er das Urteil anfechten kann.
Die Opferanwälte verlangen deshalb vom Regionalgericht Bern-Mittelland die Anordnung einer Sicherheitshaft. Diese ist unter anderem möglich, wenn die Gefahr besteht, dass sich die beschuldigte Person der Strafe durch Flucht entziehen könnte.
Plädoyer des Verteidigers
Am heutigen Prozesstag hielt der Verteidiger des «Heilers» sein Plädoyer. Zwar könne er nicht ausschliessen, dass sein Mandant der Täter sei. Doch gebe es «zu viele Zweifel» an der Darstellung in der Anklageschrift, gab Anwalt Ernst Reber zu verstehen.
Verteidiger Reber vertrat die Ansicht, sein Mandant leide aufgrund seiner ungewöhnlichen Persönlichkeit unter Vorurteilen. Doch «Esoteriker und Mystiker zu sein, ist nicht strafbar». Und selbst wenn der Mann tatsächlich besitzergreifend und dominant sein sollte, wie ihm das vorgeworfen werde, heisse das noch lange nicht, dass er 16 Menschen absichtlich mit dem HI-Virus infiziert habe.
«Der angeklagte Sachverhalt ist zwar möglich», räumte Reber ein. «Aber er ist mit zu vielen Zweifeln behaftet, als dass man ihn als gegeben erachten könnte.»
Ein «Sündenbock»
Reber nahm die Angaben der 16 Opfer zu ihren Identifizierungen unter die Lupe. In jedem der Fälle wies er darauf hin, dass sich die Infizierung auch anders abgespielt haben könnte - nämlich ohne Mitwirkung des «Heilers».
Dass alle 16 Infizierten denselben Mann belasten, könne einen simplen Grund haben: Es sei praktisch, einen Schuldigen zu haben, wenn man mit einem Virus infiziert sei, den man sonst nur durch leichtsinniges Sexualverhalten oder intravenösen Drogenkonsum einfange.
Als merkwürdig bezeichnete Reber im Weiteren den Umstand, dass alle 16 Personen HIV-positiv sind, aber nur ein Teil von ihnen auch Hepatitis C hat. Dabei sei das Übertragungsrisiko von Hepatitis C via Spritze zehnmal grösser als dasjenige von HIV.
Kritik an Gutachter und an Medien
Schlecht kam das phylogenetische Gutachten weg, das den Angeklagten aufgrund der eng verwandten Virenstämme der 16 Opfer schwer belastet. Der Gutachter sei voreingenommen ans Werk gegangen, das zeige sich in der Analyse deutlich.
Reber kritisierte zudem einzelne Medien, die ab 2010 eine regelrechte Hetzkampagne gegen seinen Mandanten geführt hätten. Dabei sei es zu krassen Verletzungen der Unschuldsvermutung und zu Vorverurteilungen gekommen. (gbl/sda)
Erstellt: 18.03.2013, 13:51 Uhr
Bern
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