Bern
Garagist rüstet sich für Abstimmungs-Wiederholung
Aktualisiert am 11.05.2012 24 Kommentare
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Garagist Hannes Flückiger hat enttäuscht auf das Urteil des Bundesgerichts zur bernischen Motorfahrzeugsteuer reagiert. Nun bleibe ihm nichts anderes übrig, als sich noch einmal in den Abstimmungskampf zu stürzen.
Dass sein Abstimmungssieg vom Februar 2011 nicht zähle, bleibe eine bittere Angelegenheit, hielt Flückiger am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA fest. Wer die Schuld dafür trage, sei nicht unbedingt eindeutig.
Das Unheil habe begonnen, als das bernische Verwaltungsgericht eine Nachzählung verfügt habe, obwohl es keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten gab. Der Regierungsrat hätte es danach laut Flückiger noch in der Hand gehabt, das ursprüngliche Abstimmungsergebnis für gültig zu erklären.
Da dem Kanton dadurch 120 Millionen Franken verloren gingen, sei die Regierung natürlich an einem zweiten Urnengang interessiert gewesen und habe stets die Wiederholung angestrebt. Flückiger kündigte an, er wolle nun im Abstimmungskampf nochmals für seinen Volksvorschlag werben, den er im Alleingang lanciert hatte.
Die Mehrkosten, die ihm durch die Abstimmungswiederholung entstehen, werde er wohl niemandem abwälzen können. Aufgrund des Bundesgerichts-Urteils hält es Flückiger für eher unwahrscheinlich, dass er Schadenersatz von den 29 Gemeinden verlangt, welche die Stimmzettel zu früh vernichtet hatten. (bs/sda)
Erstellt: 11.05.2012, 12:18 Uhr
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24 Kommentare
Da hat sich doch die Missachtung der Demokratie auch schon kräftig gelohnt: Frau Trede konnte sich profilieren, die Regierung kann sich die Hände ob der Millionen reiben und gemeinsam haben sie den verhassten Automobilisten wieder mal die Kohle abgenommen! Antworten
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