Bern

Ein kantonaler Waldplan sei unnötig

Aktualisiert am 28.09.2012

Die vorberatende Kommission Grossen Rates will keinen kantonalen Waldplan, wie er in der Teilrevision des Waldgesetzes vorgesehen ist. Die Stossrichtung der Revision sei aber gut.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hält einen kantonalen Waldplan für unnötig.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hält einen kantonalen Waldplan für unnötig.
Bild: Adrian Moser

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Die Kantonsregierung möchte mit der Teilrevision des Waldgesetzes einen kantonalen Waldplan einführen. Die vorbereitende des Grossen Rates Kommission lehnt aber die entsprechende Gesetzesänderung ab, wie sie am Freitag mitteilte. Ein kantonaler Waldplan sei unnötig.

Die Stossrichtung ist gut

Im Kanton Bern gibt es bisher nur regionale Waldpläne. Der Regierungsrat möchte mit einer kantonalen Variante die Planungsprozesse vereinheitlichen und vereinfachen. Weiter schlägt die vorberatende Kommission vor, bei Waldrodungen die Mehrwertabschöpfung gemäss den Bestimmungen des Bau- und Planungsrechts vorzunehmen.

Zudem ist die Kommission der Ansicht, dass die bisherigen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit im Wald ausreichen. Die Regierung wolle hingegen die Unternehmen verpflichten, für gefährliche Waldarbeiten nur qualifiziertes Personal einzusetzen, schreibt die Kommission. In den übrigen Punkten unterstützt die grossrätliche Kommission die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes. Die Stossrichtung der Vorlage sei gut, schreibt die Kommission, die sich somit den meisten Anträgen des Regierungsrats anschliesst.

Nutzungskonflikte einvernehmlich lösen

Unbestritten sei insbesondere die Delegation an den Regierungsrat von Ausgabenbefugnissen bei schweren Schadensereignissen, schreibt die Kommission. Sie befürwortet auch die Unterstützung von Waldzusammenlegungen im Privatwald.

Zustimmung findet überdies der Vorschlag des Regierungsrates, Nutzungskonflikte im Wald einvernehmlich zu lösen. Die Regierung verzichtet nämlich auf das ursprünglich geplante allgemeine Reit- und Radfahrverbot in Wäldern abseits von Waldstrassen. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Novembersession 2012 in erster Lesung beraten. (jb/sda)

Erstellt: 28.09.2012, 13:55 Uhr

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