Die Polizei hat keinen Zugriff auf private WLANs

Aktualisiert am 30.03.2012

Die Berner Polizei darf private WLANs nicht für eigene Zwecke nutzen: Die gesetzliche Grundlage fehle, so der Datenschutzbeauftragte des Kantons Bern

Die Polizei hat keinen Zugriff auf private Netzwerke.

Die Polizei hat keinen Zugriff auf private Netzwerke.
Bild: Keystone

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Die Berner Kantonspolizei braucht eine Gesetzesgrundlage, wenn sie private und öffentliche Drahtlos-Netzwerke systematisch erfassen und für die Ortung ihrer Mitarbeiter nutzen will. Zu diesem Schluss kommt der kantonale Datenschutzbeauftragte Markus Siegenthaler.

Der Fall ist in seinem Bericht 2011 beschrieben, der am Freitag publiziert wurde. Siegenthaler sagte auf Anfrage, die Polizei habe sich nach den rechtlichen Voraussetzungen erkundigt. Er habe darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines «Messteppichs» mit Hilfe aller WLAN-Netze ohne Gesetz nicht zulässig wäre.

Nützlich bei Demonstrationen

Technisch wäre das kein Problem, stellte Siegenthaler fest. Für wenige Tausend Franken liesse sich zum Beispiel eine Karte mit sämtlichen WLAN-Netzwerken in der Stadt Bern erstellen.

Das könnte für die Polizei zum Beispiel bei Demonstrationen nützlich sein. Die Einsatzleitung müsste dann jeweils wissen, wo sich welcher Polizist gerade aufhält. Im Freien können die Polizisten problemlos via GPS geortet werden. In Gebäuden und städtischen Gebieten stösst die Ortung jedoch an Grenzen.

Befindet sich der Polizist zum Beispiel in einem Hochhaus, wäre es für die Polizei von Nutzen, den Standort sämtlicher WLAN-Netzwerke im fraglichen Gebäude von vornherein erfasst zu haben. Das Handy des Polizisten empfängt dann unterschiedlich starke Funksignale der WLAN-Netzwerke - und so lässt sich der Mann bis auf drei Meter genau orten.

Laut Siegenthaler liess die Polizei die Zulässigkeit eines «WLAN- Messteppichs» abklären, nachdem Google Street View ähnlich vorgegangen war. Das hatte in Deutschland zu Kritik von Landesdatenschützern geführt.

Sicherheitslücken

Ein Problem des «Messtepichs» bestehe darin, dass die Polizei nicht nur die elektronischen Messdaten über die Standorte der WLANs sammeln könnte, sondern zum Beispiel auch die IP-Adressen.

Hier bestünde der Gefahr eines Missbrauchs, wenn man in anderem Zusammenhang die Herkunft von E-Mails eruieren möchte. Auch das Sammeln der elektronischen Messdaten allein bedinge aber bereits eine gesetzliche Grundlage, hielt Siegenthaler fest.

Noch gravierendere Sicherheitslücken gäbe es bei all jenen WLAN- Benutzern, die ihr drahtloses Netzwerk nicht verschlüsselt haben. Bei ihnen könnte die Polizei theoretisch den E-Mail-Verkehr gleich mitlesen. (bs/sda)

Erstellt: 30.03.2012, 13:43 Uhr

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