Bern

«Der Sog reicht von Sumiswald bis Avenches»

Von Bernhard Ott. Aktualisiert am 22.04.2012 1 Kommentar

Die Spitalliste trägt wenig zu einer nachfragegerechten Entwicklung im Spitalwesen bei, sagt Gesundheitsökonom Heinz Locher.

«Mit der Spitalliste wird das Potenzial an Strukturbereinigung nicht ausgeschöpft», Gesundheitsökonom Heinz Locher.

«Mit der Spitalliste wird das Potenzial an Strukturbereinigung nicht ausgeschöpft», Gesundheitsökonom Heinz Locher.
Bild: Manu Friederich

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Heinz Locher

Der Berner Gesundheitsökonom ist Präsident der Allianz Schweizer Krankenversicherer, zu welcher sich Groupe Mutuel, Helsana und Sanitas zusammengeschlossen haben. In den 1980er-Jahren war er Beauftragter des Regierungsrates für Spitalplanung.

Herr Locher, der Kanton will mit der Spitalliste die Grundversorgung aller Regionen sichern und gleichzeitig Überkapazitäten abbauen. Ist das nicht ein Widerspruch?

Nein. Die wichtigste Neuerung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Wahlfreiheit. Wenn 40 Prozent der Patienten einer Region nach Bern zur Behandlung reisen, so ist das eine Abstimmung mit den Füssen. In den Regionen braucht es zusätzlich zu den Hausärzten noch eine Notfallversorgung, ein chirurgisches Ambulatorium, Übergangspflege und allenfalls eine Tagesklinik, wie das in Meringen der Fall ist. Dort wurde ein Regionalspital erfolgreich in ein Gesundheitszentrum umgewandelt.

Die Spital STS AG will ihre Spitäler im Simmental schliessen.

Die Spital STS AG ist ein Unternehmen, das seine Entscheide sorgfältig trifft. In der Gesundheitsversorgung sind Sicherheit und Qualität wichtigere Kriterien als die Distanz zum Spital.

Trägt die Spitalliste zum Abbau der Überkapazitäten im Raum Bern bei?

Der Konzentrations- und Abbauprozess läuft unabhängig von der Spitalliste weiter. Diese stört eher eine nachfragegerechte Entwicklung. Für spezialisierte Leistungserbringer in Bern ist es aber ein Leichtes, die Mindestlimite von kantonsweit 3 Prozent der Fälle in einem Leistungsbereich zu erbringen.

Der Kanton schreibt ja auch vor, dass Spitäler in der Region 15 Prozent der Fälle abdecken müssen. Dienen diese Limiten bloss der Strukturerhaltung?

Im KVG ist jedenfalls nichts Derartiges vorgesehen. Es sind rein politisch bedingte Schikanen zur Strukturerhaltung. Sachlich gerechtfertigt ist es, für die einzelnen Leistungen medizinisch begründbare Mindestmengen vorzuschreiben, wie das die bisherigen Planungsentwürfe vorsehen. So sollten zum Beispiel nur jene Spitäler Operationen am Herzen durchführen, die eine Mindestanzahl an solchen Eingriffen pro Jahr auch durchführen. Tröstlich ist, dass die Patienten dorthin gehen, wo sie die besten medizinischen Leistungen erwarten. Alles, was heute durch die S-Bahn erschlossen ist, ist Agglomeration. Der Sog des Medizinalstandortes Bern reicht von Sumiswald bis Avenches. Das sind demografische Entwicklungen, die man nicht mit einer Spitalliste aufhalten kann.

Ältere Menschen bevorzugen es aber doch in der Regel, in ihrer Region behandelt zu werden?

Das bestreite ich nicht. Die Zahl der multimorbiden, chronisch kranken Personen wird weiter zunehmen. Für diese Leute braucht es in den Regionen eine kostengünstige Grundversorgung: mehr Gruppenpraxen, Möglichkeiten zur Übergangspflege und Managed Care. Es braucht Angebote, die finanzierbar sind, und der Bevölkerung gerecht werden. Die Frage ist nicht, was schliesst man. Die Frage ist vielmehr, was will man wo noch anbieten. In diesem Sinn ist die Autonomie der Spitalgruppen zu begrüssen, wie sie die Versorgungsplanung und die Spitalliste ermöglichen. Die Akteure vor Ort sollen entscheiden, was wo angeboten werden soll.

Warum stösst die Spitalliste vor allem bei privaten Leistungserbringern auf Kritik?

Weil mit den Kliniken Siloah in Gümligen und Hohmad in Thun Private betroffen sind. Wenn eine Klinik mindestens 3 Prozent einer Leistung kantonsweit oder 15 Prozent der Fälle in einer Region abdecken muss, so ist das innovationshemmend. Neue Anbieter haben wegen dieser Mindestlimiten keine Chance. Und bestehende Anbieter können ihr Angebot kaum ausbauen, weil sie die erforderlichen Fallzahlen für neue Leistungen, die sie anbieten möchten, kaum aufbringen können.

Im Unterschied zum ersten Entwurf der Spitalliste wird nun auf Qualitätskriterien für Leistungserbringer verzichtet. Ist das nicht ein Nachteil für Patienten?

Das ist zwar bedauerlich, aber richtig. Denn schlimmer als keine Qualitätskriterien sind falsche oder falsch ermittelte Werte. Bereits seit 1996 sieht das KVG die Ausarbeitung von Qualitätsvorschriften vor. Bund, Kantone und Spitäler haben während langer Zeit nichts unternommen. Der erste Entwurf zur aktuellen Spitalliste hätte dies ändern sollen. Kanton und Privatspitäler waren sich jedoch nicht einig, was zum Beispiel alles unter «Rehospitalisation» zu verstehen ist. Die Zahl der Rehospitalisierungen nach einem Spitalaufenthalt ist ein gutes Qualitätskriterium. Aber man muss sich über dessen Definition einig sein und genügend lang Daten dazu sammeln.

Wird es nun zu Beschwerden von Spitälern gegen die Liste kommen?

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um allfällige Verfahrensfehler. Juristisch anfechtbar in diesem Sinne sind allenfalls die Mindestlimiten von 3 beziehungsweise 15 Prozent der Fälle, die eine Klinik bezüglich einer Leistung oder in einer Region erbringen muss. Diese Limiten sind willkürlich.

Regierungsrat Philippe Perrenoud (SP) beklagt, dass der Kanton nun 55 Prozent der Leistungen bezahlen muss, ohne das Angebot mehr steuern zu können.

National- und Ständerat wollten mehr Markt im Gesundheitswesen. Es ist auch zu begrüssen, wenn das Gesundheitswesen weiterhin durch Steuergelder mitfinanziert wird. Problematisch ist aber, dass der Kanton einen fixen Prozentsatz aller medizinischen Leistungen finanziert. Der Kantonsbeitrag müsste nicht prozentual, sondern inhaltlich festgelegt werden. Dies würde klarere Verantwortlichkeiten schaffen.

Können mit der Spitalliste die hohen Kosten und Prämien im Kanton Bern gedämpft werden?

Mit der Spitalliste wird das Potenzial der Strukturbereinigung nicht ausgeschöpft. Grund sind die erwähnten Mindestlimiten. Diese sind patientenfeindlich, weil dadurch Strukturen erhalten werden, die nicht nachgefragt werden.

(Der Bund)

Erstellt: 22.04.2012, 09:43 Uhr

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1 Kommentar

Ueli Fuhrer

22.04.2012, 13:16 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Es tut mir Leid, aber einem Ökonom glaube ich nichts mehr, wir wurden zu viele male angelogen.
Und dann noch von einem Präsident der Allianz Schweizer Krankenversicherer, da ist ja schon alles klar!
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