Bern
Bernische Spitalliste 2010 scheitert vor Gericht
So sehen es beide Seiten: Die bernische Gesundheitsdirektion teilte am Mittwoch mit, sie müsse den Gerichtsentscheid eingehend analysieren. Erst dann lasse sich sagen, ob er allenfalls Auswirkungen auf die aktuelle Spitalliste 2012 habe.
Ähnlich tönt es beim Verband der Privatspitäler (VPSB), der den juristischen Kampf angeführt hatte. «Für den Grossteil der obsiegenden Privatspitäler gilt weiterhin die Spitalliste 2005», teilte der VPSB mit. Das Urteil bringe «insofern nichts Neues».
Im übrigen werde dasselbe Gericht auch die Spitalliste 2012 beurteilen, ruft der Verband in Erinnerung. Diverse Privatspitäler und auch die Regionalspital Emmental AG haben Beschwerde eingereicht. Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud bemüht sich zurzeit aber noch um eine einvernehmliche Lösung mit dem VPSB.
Mit der Spitalliste will der Kanton definieren, welches Spital welche Leistung erbringen muss und bei der Grundversicherung abrechnen darf. Entsprechend umstritten sind alle bislang von der Regierung vorgelegten Listen.
Kritik an Versorgungsplanung
Sie fussen jeweils auf der sogenannten Versorgungsplanung, die Liste 2010 zum Beispiel auf der Planung 2007-2010. Diese habe den ab 2009 geltenden bundesrechtlichen Planungskriterien nicht entsprochen, befand das Bundesverwaltungsgericht. Insbesondere sei die Planung nicht leistungsorientiert.
Die inzwischen vorliegende Liste 2012 fusst auf der Planung 2011- 14. Ob auch sie Punkte enthält, die das Gericht kritisierte, ist Gegenstand der laufenden Abklärungen, wie Katharina Schönbucher von der kantonalen Gesundheitsdirektion auf Anfrage sagte.
Die Gesundheitsdirektion ist laut Communiqué der Meinung, dass sich das Gericht zu Recht auf die Kriterien der Qualität und der Wirtschaftlichkeit bezogen habe. Nur sei die Datenlage zu beiden Kriterien prekär. Das gelte auch für 2012.
«Es besteht ein kafkaesker Zustand», klagt die Gesundheitsdirektion: «Die Kantone sollen kriteriengeleitete Spitallisten erstellen, ohne dass sie über das notwendige Datenmaterial verfügen.»
«Rudimentär und intransparent»
Der Verband der Privatspitäler stellt fest, dass das Gericht die Bedarfsermittlung des Kantons als «rudimentär, intransparent und bundesrechtswidrig» eingestuft habe. Es fehle an gesichertem und massgeblichem Zahlenmaterial. Ausserdem sei die Versorgungsplanung revidiert worden, ohne dies nachvollziehbar darzulegen.
Weil das Gericht zum Schluss kam, die Spitalliste 2010 sei nicht bundesrechtskonform, wurde ein zentrales Anliegen der Beschwerdeführer gar nicht behandelt. Diese wollten eigentlich wissen, ob die Zuteilung von maximalen Bettenkapazitäten noch zulässig sei. Das Gericht liess diese Frage offen. (gbl/sda)
Erstellt: 20.06.2012, 16:05 Uhr
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