Bern
Berner Politiker fassen gerechteres Wahlsystem ins Auge
Von Christoph Lenz. Aktualisiert am 05.10.2012 3 Kommentare
Sitzzuteilungsverfahren
Die Unterschiede zwischen den Sitzzuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff und Doppelter Pukelsheim werden vorzugsweise an praktischen Beispielen erklärt: Man stelle sich also vor, Partei A verfüge in allen bernischen Wahlkreisen über einen Stimmenanteil von exakt 2 Prozent. Nach arithmetischer Berechnung würden ihr im 160 Sitze zählenden Grossen Rat also 3,2 Mandate zustehen. Gemäss Doppeltem Pukelsheim würde Partei A 3 Mandate erhalten.
Unter Hagenbach-Bischoff macht Partei A null Sitze. Der Grund: Im Unterschied zum Doppelten Pukelsheim wird der Sitzanspruch derzeit nicht vom kantonsweiten Ergebnis abgeleitet. Die Mandate werden in nach ihrer Bevölkerungsstärke gewichteten Wahlkreisen verteilt. Je kleiner der Wahlkreise, desto höher liegt die Hürde für ein Mandat. Wähler von Kleinstparteien, die in kleinen Wahlkreisen leben, haben unter Umständen keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlamentes. Wo Wahlkreise weniger als zehn Mandate zählen, hat das Bundesgericht diesen Mechanismus als verfassungswidrig erklärt. Der kleinste Wahlkreis im Kanton Bern umfasst zwölf Mandate. Das gültige System verletzt die verfassungsmässigen Rechte also nicht. Trotzdem sind kleinere Parteien benachteiligt. Wo nur ein Wahlkreis besteht, etwa beim Berner Stadtrat, sind Kleinparteien nur bei der Verteilung der Restmandate im Nachteil.
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Jetzt kommt Bewegung in die Systemfrage: Das in Stadt und Kanton Bern seit Jahrzehnten angewendete Wahlverfahren verzerrt den Wählerwillen. Grosse Parteien werden derzeit bevorzugt, kleine benachteiligt. Grund dafür ist das Sitzzuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff. Restmandate gehen demgemäss eher an Parteien, die stark im Parlament vertreten sind. Verschärft wird die Verzerrung auf Kantonsebene durch die Wahlkreise: Sie setzen für kleine Parteien zum Teil hohe Hürden.
Debatte greift über auf Kanton
Mit der Berechnung, dass RGM mit einer gerechteren Methode 2004 die Mehrheit im Berner Gemeinderat verloren hätte, hat der «Bund» am Donnerstag eine breite Debatte über Wahlgerechtigkeit angestossen. Einerseits in der Stadt Bern: Hinter den Kulissen laufen bereits informelle Gespräche für einen fraktionsübergreifenden Vorstoss. Andererseits im Kanton: Geht es nach EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) wird das bernische Parlament schon bald nach dem gemeinhin als fairer empfundenen Doppelten Pukelsheim (siehe Kasten) bestellt.
«Es geht um Gerechtigkeit», sagt Löffel. Das Parlament müsse dem Wählerwillen möglichst exakt entsprechen. Die Benachteiligung kleiner Parteien durch die Wahlkreise verhindere dies. «Das ist ungerecht», so Löffel, der schon vor fünf Jahren im Grossen Rat für den Systemwechsel geweibelt hat. Mit seinem Vorstoss hat der EVP-Politiker damals aber Schiffbruch erlitten. «Nun hoffe ich, dass die Zeit bald reif ist», sagt Löffel.
SVP sperrt sich auf Bundesebene
Löffel darf durchaus zuversichtlich sein. Erstens haben in den letzten Jahren diverse Kantone zur nicht-diskriminierenden Methode gewechselt. Zweitens hat das Kantonsgericht Freiburg erst vorgestern eine GLP-Beschwerde gegen das Freiburger Wahlverfahren gutgeheissen. Für die Wahlen 2016 könnte dort ebenfalls der Doppelte Pukelsheim eingeführt werden. Drittens wird die Wahlgerechtigkeit demnächst auch im Bundesparlament diskutiert. Ständerat Thomas Minder (SH, parteilos) will das Wahlverfahren für den Nationalrat reformieren. Seit 2003 ist es der vierte Vorstoss, der die Einführung des Doppelten Pukelsheim auf Bundesebene verlangt. Obwohl hier der Verzerrungseffekt durch Mini-Wahlkreise (Halbkantone) teilweise massiv ist, scheiterten bisher alle Vorstösse. Hauptgrund dafür ist der Widerstand der grossen bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP, die im gegenwärtigen, verzerrenden System tendenziell auf der Gewinnerseite stehen.
SP und Grüne offen für Gespräche
In der Stadt Bern signalisieren die Profiteure der Methode Hagenbach-Bischoff aber Gesprächsbereitschaft: «Das gültige Verfahren ist nicht in Stein gemeisselt», sagt Annette Lehmann, SP-Fraktionschefin im Berner Stadtrat. Angesichts der zunehmenden Zahl von kleinen Parteien entspräche eine Systemanpassung sicher dem Trend. «Welche Methode richtig ist, kann ich aber noch nicht beurteilen – jede hat ihre Vor- und Nachteile.»
«Grundsätzlich würde ich ein gerechteres Verfahren begrüssen», sagt Stadtrat Hasim Sancar von der GB/JA-Fraktion. Festlegen will er sich allerdings noch nicht. «Zunächst gilt es, die jeweiligen Vor- und Nachteile der Systeme eingehend zu untersuchen.» Andere Vertreter der Grünen sind da schon einen Schritt weiter. «Berechtigt» sei die Kritik an Hagenbach-Bischoff, findet etwa Grossrätin Natalie Imboden (Bern). «Es wäre wohl sinnvoll, den Doppelten Pukelsheim umzusetzen – nicht nur in der Stadt Bern, sondern auch im Kanton und auf Bundesebene.» (Der Bund)
Erstellt: 28.09.2012, 10:46 Uhr
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3 Kommentare
Was bei dieser Debatte in der Stadt Bern nicht vergessen gehen sollte: die Wahl der Stadtberner Exekutive mittels Proporz statt Majorz wurde immer wieder - und zu Recht - in Frage gestellt. Statt einer weiteren Verfeinerung des Proporzes müsste deshalb auch der Übergang zur Majorzwahl des Gemeinderats diskutiert werden. Antworten
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