Bern

Bern hat ein neues Hundegesetz

Aktualisiert am 27.03.2012 6 Kommentare

Hundehalter müssen im Kanton den Kot ihrer Tiere künftig überall entfernen. Diese und andere Neuerungen bringt das neue Hundegesetz, das der Grosse Rat am Dienstag verabschiedet hat.

Ein Robidog für alle Fälle: Das neue Hundegesetz des Kantons Bern vor, dass Hundekot überall durch den Hundehalter entfernt werden muss.

Ein Robidog für alle Fälle: Das neue Hundegesetz des Kantons Bern vor, dass Hundekot überall durch den Hundehalter entfernt werden muss.
Bild: Adrian Moser (Archiv)

Der Kanton Bern erarbeitete das Gesetz, nachdem eine Bundeslösung gescheitert war. Das bernische Hundegesetz enthält keine Rassenverbote, wie sie vor einigen Jahren noch diskutiert wurden.

Das Gesetz war im Kantonsparlament weitgehend unbestritten. Einzig die leidigen Hundehaufen gaben am Dienstag zu reden. Regierung und Kommission schlugen folgende Formulierung vor: «Wer einen Hund ausführt, hat dessen Kot zu beseitigen.»

Die Formulierung sei in Bezug auf Privatgrundstücke rechtlich heikel, gab Roberto Bernasconi (SP/Malleray) zu bedenken. Er schlug vor, dass der Kot vom öffentlich zugänglichen Grund und Kulturland zu entfernen sei.

Für einen Hundehalter sei nicht ohne weiteres klar, was nun öffentlicher Grund oder Kulturland sei und was nicht, betonten verschiedene Fraktionssprecher.

Wenn der Kanton Bern wolle, dass Hundehalter die Regelung befolgten, dann brauche es eine griffige, einfach verständliche Formulierung.

Das Parlament sprach sich schliesslich für die einfache Formulierung aus und lehnte den Antrag von Roberto Bernasconi ab.

Hunde nicht mehr töten

Das bernische Hundegesetz behandelt neu auch die Hundetaxe, die bisher anderweitig geregelt war. Keine Chance hatte ein Antrag aus den Reihen der SP, die Hundetaxen der Gemeinden auf maximal 150 Franken zu begrenzen. Nicht mehr im Gesetz enthalten ist übrigens die Androhung, dass Hunde getötet werden können, wenn ihre Halter für sie keine Taxe entrichten.

Neu müssen Hundehalter obligatorisch über eine Haftpflichtversicherung verfügen und sich an grundlegende Regeln halten. Dazu gehört auch, dass die Halter ihre Tiere jederzeit wirksam unter Kontrolle halten müssen.

Schliesslich regelt das Gesetz auch Massnahmen und Sanktionen, mit denen die Behörden auf Problemhunde und ihre Halter reagieren können.

Der Grosse Rat verabschiedete das neue Hundegesetz schliesslich mit 131 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Parlament verzichtet auf eine zweite Lesung.

Keine Bundeslösung

Nachdem Kampfhunde im Jahr 2005 im Kanton Zürich einen kleinen Jungen totgebissen hatten, entflammte in der Schweiz eine heftige Diskussion über Hundehaltung und Rassenverbote.

Weil ein nationales Hundegesetz scheiterte, wurden schliesslich die Kantone aktiv.

(dam/sda)

Erstellt: 27.03.2012, 14:31 Uhr

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6 Kommentare

hirt b.

27.03.2012, 20:42 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Ich finde es gut, dass die Kotaufnahme nun so klar geregelt ist. Auch als Hundehalterin ärgere ich mich, wenn ich in Hundekot trete. Als Hundehalterin fällt mir jedoch auch auf, dass immer mehr Menschen ihre Notdurft im Freien verrichten, nicht nur im Wald. Auch dafür bräuchte es ein Gesetz, dass die Menschen ihre Hinterlassenschaft entsorgen müssen. Dazu eignen sich die Hundesäckli genau so gut. Antworten


Jeanôt Cohen

27.03.2012, 16:03 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Ich finde die lösung mit dem Hundekot sehr gut, aber z.B. in meiner Gemeinde bezahlen wir zwar auch Hundesteuer, im gesamten Gemeindegebiet stehen 2, (Zwei) robidog!! Da ich beim wandern mit Hund nicht immer Lust habe stundenlang mit dem Kot herum zu laufen, gibt es hier eine Problem.Also lieber Politiker, mal auch die Gemeinde Behörde auffordern etwas konstruktives zu tun z.B. mehr robidogs!! Antworten



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