Bern

Ausschaffungshaft muss lockerer sein

Von Matthias Raaflaub. Aktualisiert am 01.06.2012 3 Kommentare

Der Kanton Bern muss die Grundsätze der Ausschaffungshaft im Gesetz regeln. Dazu kam es, weil eine Kamerunerin erfolgreich gegen ihre Haftbedingungen im Regionalgefängnis Bern klagte.

Die Unterbringung in der Gefängniszelle ist für Ausschaffungshäftlinge nur in der Nacht zulässig. Für sie muss ein weniger strenges Regime gelten.

Die Unterbringung in der Gefängniszelle ist für Ausschaffungshäftlinge nur in der Nacht zulässig. Für sie muss ein weniger strenges Regime gelten.
Bild: Valérie Chételat

Vor zwei Jahren übte das bernische Verwaltungsgericht Kritik an der Unterbringung von Ausschaffungshäftlingen in den Gefängnissen im Kanton. Geklagt hatte eine Kamerunerin. Sie hatte sich illegal in der Schweiz aufgehalten, war ausgewiesen worden, reiste aber erneut ein. Weil sie das Land nicht selber verlassen wollte, wurde die Frau im Regionalgefängnis Bern in Ausschaffungshaft gesetzt – für insgesamt acht Monate.

Trennung obligatorisch

Sie lebte dort in der Wohngruppe des Gefängnisses. Unter weniger strengen Haftbedingungen als Straftäter zwar, dennoch war die Trennung zwischen Strafvollzug und Administrativhaft zu wenig klar, meinte das Verwaltungsgericht. Weil in diesem Falle das einzige Ziel der Massnahme die Rückschaffung einer Person ins Ausland ist, darf der Eingriff in die persönlichen Rechte nicht gleich weit gehen wie bei einem strafrechtlichen Vergehen. So muss etwa eine grosszügigere Regelung der Freizeit, der Unterbringung oder der Besuche gelten. Inhaftierte dürfen auch telefonieren oder haben Anrecht auf einen täglichen einstündigen Spaziergang an der frischen Luft. Die Unterbringung in der abgeschlossenen Einzelzelle ist nur für die Nacht erlaubt.

Die Haftbedingungen der Kamerunerin im Regionalgefängnis Bern waren für das Verwaltungsgericht damals offenbar nicht zulässig, die Frau wurde bis zu ihrer Ausschaffung aus der Haft entlassen.

Schutz vor Willkür

Das Verwaltungsgericht rügte den Kanton, er müsse die Umstände der Haftmassnahmen im Ausländerrecht klären. Ohne eine Regelung seien die Inhaftierten trotz des schweren Eingriffs in ihre Freiheitsrechte nicht vor Willkür geschützt. Basierend auf diesem Urteil passt der Kanton Bern nun seine Gesetze an. Der Regierungsrat hat dazu eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und zum Asylgesetz in die Vernehmlassung geschickt, wie er gestern mitteilte. Es regelt die Rechte und Pflichten der Ausschaffungshäftlinge, Grundzüge des Disziplinarrechts sowie von Sicherheit und Ordnung.

«Das Haftregime war nie willkürlich.»

In der Praxis führt dies nicht mehr zu wesentlichen Einschnitten. Wie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen ist, haben die Gefängnisse schon reagiert, zum Teil mit baulichen Massnahmen. «Was im Gesetz verankert wird, entspricht der heutigen Praxis im Vollzug», sagt Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser (FDP). Obwohl das Fehlen der Regelung juristisch als Risiko für Willkür taxiert wird, meint Käser klar: «Das Haftregime war nie willkürlich.» Im neuen Regionalgefängnis in Burgdorf wurden neue Plätze für Administrativhaft eingeplant. Dort können nun auch Frauen getrennt und für längere Zeit untergebracht werden. Mit neuen Kosten rechnet der Regierungsrat deshalb vorerst nicht. (Der Bund)

Erstellt: 01.06.2012, 08:01 Uhr

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3 Kommentare

Ueli Gerber

01.06.2012, 10:49 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

So gebe ich der Schweiz nicht mehr lange Kredit! Ausgewiesen, wieder Eingereist und sich noch beklagt, und dann gibt ihr das Gericht auch noch recht. Wo soll das hinführen? Hoffentlich werde ich nicht alt! Antworten


Tobias Siegenthaler

13.06.2012, 09:41 Uhr
Melden

Im Regionalgefängnis Bern werden bis heute nicht respektiert:
1. Wöchentliche Besuchszeit von 3h
2. "Täglicher Spaziergang an der frischen Luft" von einer Stunde
3. Nur Einschliessung über Nacht.
Die Ausschaffungshaft wird als Abschreckungshaft interpretiert. Behalten wir unser Land sauber, schicken wir diese Leute den Griechen und Italienern!
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