Bern

Perspektiven: Die Rache kommt vor dem Recht

Von Artur K. Vogel. Aktualisiert am 21.06.2010

Max Göldi ist frei. Einen Staatsangehörigen aus dem Räderwerk einer ausländischen Unrechtsmaschinerie zu befreien, ist für jede Demokratie eine Selbstverständlichkeit.

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Sie unterscheidet sich gerade dadurch von der Tyrannei, dass sie Menschenrechte und Menschenwürde respektiert, statt Verachtung und Willkür walten zu lassen.

Doch es bleibt ein bitterer Geschmack; der Preis für Göldis Befreiung war hoch. Und ich rede jetzt nicht von den 1,5 Millionen Franken, welche die Schweizer Regierung als «vertrauensbildende Massnahme» auf einem deutschen Sperrkonto geparkt hat und welche wohl zu einem beträchtlichen Teil auf die Konten von Genfer Advokaten fliessen werden, die sich nichts daraus machen, im Sold ausländischer Diktatoren gegen ihr eigenes Land zu arbeiten, wenn die Bezahlung stimmt.

Ich rede von den Kollateralschäden, welche unser Staatswesen erlitten hat; vom Wüstenstaub, den wir als Staat und Gesellschaft kollektiv zu schlucken gezwungen wurden; von den Kotaus, welche die höchsten Repräsentanten dieses demokratischen Staates vollziehen mussten vor einem lächerlichen, aufgeplusterten und erst noch mit geschmacklosen Fantasieuniformen drapierten Despoten.

Schweizer Recht wurde geritzt, sogar gebeugt, um Max Göldi freizubekommen. Schon die Lektüre der verschiedenen Papiere, welche verschiedene Regierungsmitglieder in unserem Namen, aber ohne unsere Zustimmung unterzeichnet haben – ein «Agreement» vom 20. August 2009, ein «Plan of Action» vom 14. Mai 2010 und das «Statement» vom 13. Juni, das unmittelbar zu Göldis Freilassung führte –, lassen jemanden schaudern, der noch halbwegs an die Integrität und Würde unseres Staatswesens glaubt.

Im «Agreement», unterschrieben vom damaligen Bundespräsidenten Hans-Rudolf Merz anlässlich seines fatalen Husarenritts nach Tripolis, geht es um den «Vorfall der Verhaftung des libyschen Diplomaten» (da sucht man auf der Tastatur nach einem doppelten Anführungszeichen) «Herrn Hannibal Mumar Al Ghadhafi» sowie die «ungerechtfertigten und unnötigen Massnahmen und Handlungen gegen ihn und seine Familie». Hier schon wird das Recht strapaziert, indem ein Mitglied der Landesregierung eine kantonale Instanz vorverurteilt und damit gegen die Maxime der Gewaltentrennung verstösst.

Im gleichen Dokument stimmt Merz der Einsetzung eines dreiköpfigen Schiedsgerichts zu, welches die Vorgänge in Genf beurteilen sollte. Schweizer und internationales Recht wird hier ausgehebelt: Nach einem Zug durch die Instanzen bis vor Bundesgericht hätte der «Diplomat» Hannibal Ghadhafi ja notfalls auch noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anrufen können.

Im «Aktionsplan» vom 14. Mai 2010 ging es unter anderem um die Polizeifotos von Hannibal Ghadhafi, welche die «Tribune de Genève» publiziert hatte – «ungesetzlich», wie es im Papier heisst. Diese Qualifikation kann zwar mit Verweis auf ein Schweizer Gerichtsurteil appliziert werden: Im Vorfeld des «Aktionsplans», der auch von Deutschland und Spanien getragen wurde, hatte ein Genfer Einzelrichter den Staat Genf und die «Tribune» wegen Verletzung der Persönlichkeit von Ghadhafi junior verurteilt. Aber auch dieses Urteil kam auf eine Art zustande, die mit unseren rechtsstaatlichen Praktiken nicht wirklich vereinbar ist: Es war praktisch ein Schnellverfahren fast ohne Zeugenbefragungen.

Zudem stimmt die Schweiz im «Aktionsplan» ihrer eigenen Erpressung zu: Falls die Leute, welche der «Tribune» das Polizeifoto zugesteckt haben, nicht eruiert und vor ein Strafgericht gestellt werden können, erhält Libyen die 1,5 Millionen Franken, von denen oben die Rede war. Das «Statement» vom 13. Juni, von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey paraphiert, bevor sie am vergangenen Sonntag Muammar al-Ghadhafi im Zelt ihre Aufwartung machte, bekräftigt diesen «Aktionsplan».

Wie gesagt: ein hoher Preis, um das Rachebedürfnis eines Potentaten und seines verzogenen Söhnchens zu stillen. Recherchen werden zudem in den nächsten Tagen – dies lässt das Interview mit Micheline Calmy-Rey erahnen, das wir heute auf Seite 2 und 3 abdrucken – noch weitere Ungereimtheiten und Winkelzüge ans Licht bringen. Das volle Ausmass unserer kollektiven Demütigung ist also noch nicht bekannt.

Als Konsequenz Erfahrungen müsste man für den Abbruch der diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Libyen plädieren: Wir brauchen Ghadhafi nicht; er ist nur ein unbedeutender, lachhafter Diktator, der zufälligerweise auf einigen Ölreserven sitzt. Und Schweizer Firmen müssten, bevor sie wieder ihr «Business as usual» mit Libyen (oder anderen Willkürstaaten) aufnehmen, sehr genau das Risiko abschätzen, das sie für ihre Angestellten und für unser Land eingehen.

Die Wirklichkeit wird anders aussehen, sobald der Mammon lockt – und wenn es sich auch nur um libysche Dinare handelt.

Das volle Ausmass unserer kollektiven Demütigung ist
noch nicht bekannt. (Der Bund)

Erstellt: 21.06.2010, 14:37 Uhr

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