Ein Fall für mehr als drei
Von Thomas Allenbach. Aktualisiert am 10.08.2009
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Bei der traditionellen Pressekonferenz des Bundesamtes für Kultur (BAK) am Filmfestival Locarno zeigt Jean-Frédéric Jauslin Nerven. Der Grund ist ein Papier, das seit dem 30. Juli auf dem Pult des BAK-Direktors liegt und dessen Brisanz derzeit noch nicht abschliessend beurteilt werden kann.
In einer Aufsichtsbeschwerde werfen die beiden Schweizer Filmproduzentenverbände SFP und GARP der von Nicolas Bideau geleiteten Sektion Film und den Mitgliedern der selektiven Filmförderung gravierende Fehler vor, insbesondere den Verstoss gegen die Ausstandspflicht. So sollen zwei Mitglieder der Spielfilmkommission nicht reglementskonform in den Ausstand getreten sein, als es an der letzten dreitägigen Sitzung um ihre Projekte ging. «Das ist ein schwerer Angriff gegen die Redlichkeit unserer Kommission», sagt Jauslin. «Die Respektierung der Prozedere ist mir ein grosses Anliegen, ich weise diesen Vorwurf in aller Deutlichkeit zurück.» Er habe auch andere Kritikpunkte kontrolliert und festgestellt: «Alles ist in Ordnung. Diese Beschwerde macht mir keine Sorgen.»
Zu diesem Fazit kommt Jauslin – dessen Ausführungen von Bundesrat Pascal Couchepin zunehmend kritisch verfolgt werden –, obschon noch kein Bericht der BAK-Juristen vorliegt, welche die Vorwürfe untersuchen sollen. Als der Zürcher Filmemacher Samir mit Verweis auf ein E-Mail die Aussagen von Jauslin widerlegen will, platzt Couchepin der Kragen: Der Noch-Kulturminister erklärt die Diskussion kurzerhand für beendet – die Abklärung der Vorwürfe sei Sache der Juristen und nicht Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung. Man kann Couchepins Intervention nicht anders denn als Kritik an seinem Amtsvorsteher interpretieren. Geschickter verhält sich Nicolas Bideau. Der Mann, der sonst gerne provoziert, geht auf die Vorwürfe mit keinem Wort ein. Er hält sich offenbar alle Optionen offen – vielleicht auch jene eines Bauernopfers, falls der Druck zu gross werden sollte.
Gegeninformation
Nach dem BAK laden auch die opponierenden Produzentenverbände zur Medieninformation. «Wir sind keine Zoff-Brüder. Wir mussten zum Mittel der Aufsichtsbeschwerde greifen, weil alle unsere Versuche, mit der Sektion Film in einen Dialog zu treten, nicht gefruchtet haben», sagt Andres Brütsch von GARP. Die Beschwerde richte sich nicht gegen Personen, sondern gegen die Sektion Film. «Es geht darum, dass in Bern ein Amt ist, mit dem man partnerschaftlich zusammenarbeiten kann. Dies ist derzeit nicht der Fall.» Nebst der Verletzung der Ausstandspflicht werfen die Produzenten der Sektion Film Intransparenz, Ungleichbehandlung und die Verschleppung von Verfahren vor.
«Ich war schockiert, als ich die Fälle studierte», sagt Willy Egloff, der die Beschwerde verfasst hat. «Die Dokumente belegen einen liederlichen Umgang der Sektion Film.» Was die Ausstandspflicht betrifft, einer der verfahrensrechtlich strengsten Regeln, ist für den Berner Jurist klar, «dass man sich nicht an die Vorschriften gehalten hat». Rolf Schmid, Präsident des SFP, droht, man werde weitere Beweise für Missstände vorlegen, falls das BAK die Beschwerde nicht ernst nehme und seriös überprüfe.
Sollten die Überprüfung ergeben, dass die Ausstandsregeln tatsächlich verletzt worden sind, wären alle Entscheide der letzten Filmkommissionssitzung ungültig. Die Anträge müssten neu behandelt werden. Das könnte im einen oder andern Fall zu Verzögerungen bei Produktionen führen.
Angeheizte Verteilkämpfe
Die Aufsichtsbeschwerde wird allerdings längst nicht von allen Produzenten unterstützt. Auf Distanz dazu geht die Interessengemeinschaft unabhängige Schweizer Filmproduzenten, die derzeit laut Sprecher Michael Steiger rund 25 Firmen umfasst, darunter Schwergewichte wie C-Films («Grounding»), Box Productions («Home») oder Zodiac Pictures («Tell») und Produzenten wie Thierry Spicher, die in der derzeit polarisierten Situation zum Bideau-Lager gezählt werden.
Wie tief die Konflikte gehen, zeigt sich an der Medienorientierung der Beschwerdeführer, wo es zwischen den beiden Lagern zum unschönen Schlagabtausch kommt. Es ist eine Auseinandersetzung zwischen denen, die sich von der Sektion Film benachteiligt sehen, und jenen, die derzeit einen Grossteil der Fördergelder erhalten. Womit deutlich wird, dass es hier nicht nur um die Sache, sondern auch um Verteilkämpfe geht: Der Fördertopf in Bern ist einfach zu klein für alle Produzenten. Gerade weil dem so ist, muss die Sektion Film peinlich darauf achten, dass sie sich juristisch korrekt verhält und alle Gesuchsteller gleich behandelt. Die seriöse Überprüfung der Vorwürfe könnte neues Vertrauen schaffen. (Der Bund)
Erstellt: 10.08.2009, 14:51 Uhr
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