Bern

Sonderfall, im EU-Netz verstrickt

Von Richard Aschinger. Aktualisiert am 20.07.2009 2 Kommentare

Das neue Buch des Politologen Dieter Freiburghaus zeigt auf, wie die Schweiz ihren Sonderfall pflegte und warum sie, wenn Island und allenfalls Norwegen beitreten, jetzt auch über einen EU-Beitritt nachdenken muss.

Die Schweiz im Alleingang: 1945 wird in San Francisco die Uno-Charta unterzeichnet. Ohne die Schweiz.

Die Schweiz im Alleingang: 1945 wird in San Francisco die Uno-Charta unterzeichnet. Ohne die Schweiz.

Seit 1945 ist Europa in permanentem Umbau – und die Schweizer Europapolitik auf der Suche nach sicherem Grund. In seinem Buch über 60 Jahre Europapolitik bietet der Politologieprofessor Dieter Freiburghaus einen neuen, sehr lesenswerten Überblick: geopolitische Rahmenbedingungen, Wirtschaftsinteressen, Strategien, Einblick in diplomatische Hinterzimmer. Mit Freiburghaus als «Reiseführer» gewinnt man einen vertieften Einblick in die unendliche Beziehungsgeschichte der helvetische Europapolitik.

1945–52: Stolz und neutral

Nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Siegermächte in grossem Tempo daran gingen, Europa und die Welt wieder aufzubauen und mit übernationalen Organisationen sicherer zu machen, blieb die heil davongekommene Schweiz auf Distanz. Bei den Währungsabkommen von Bretton Woods, der Gründung der Uno, der Welthandelsorganisation Gatt und des Europarats stand sie mit Verweis auf «integrale Neutralität» abseits. In der Organisation für Europäische Wirtschaftskooperation (OEEC) liess man sich einen Sonderstatus garantieren.

Das Ausland bewertete dies überwiegend als Mangel an Solidarität. Dem suchte die Schweiz mit der Doktrin «Neutralität und Solidarität» entgegenzuwirken. Man leistete unilateral Hilfe. Wesentlicher für die Tatsache, dass der damalige Alleingang nicht zu nachhaltiger Isolation der Schweiz führte, war aber der aufkommende Kalte Krieg: Im Machtkampf gegen die Sowjetunion konnten die Westmächte einen verlässlich prowestlichen Neutralen wie die Schweiz gut gebrauchen.

Ab den 50er-Jahren begann die Schweiz ihren Alleingang zu differenzieren: Man engagierte sich in globalen Bestrebungen zum Abbau von Handelsschranken. Aber wo politische Integration mitspielte, blieb man fern. Freiburghaus fasst dies zusammen als: «Nachteile des Nichtmitmachens minimieren».

Als 1957 die sechs Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten, war Schadensbegrenzung nötig: Die EWG schaffte ihre internen Zölle ab und vereinheitlichte sie gegenüber Drittstaaten. Als Reaktion schloss sich die Schweiz 1960 mit Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal und Schweden zur Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) zusammen, die ihre internen Zölle abbaute.

Schon 1961 zeichnete sich ein viel grösserer Integrationsschritt ab: Grossbritannien, Dänemark, Norwegen und Irland wollten in die EWG. Als Reaktion auf den drohenden Zerfall der Efta reichte die Schweiz mit den Neutralen Österreich und Schweden Assoziationsgesuche ein. Die EWG – in interne Querelen verwickelt – zeigte kaum Interesse. Dem Bundesrat, der Souveränitätsverluste fürchtete, war das recht. Als sich die Assoziationsgesuche 1963 mit dem französischen Veto gegen den britischen Beitritt von selbst erledigten, war man in Bern erleichtert.

Die Schweiz bewegte sich auch auf globaler Ebene: 1958 trat sie dem Zollabbau-Abkommen Gatt bei. Um der Tendenz politischer Isolation zu begegnen, wurde sie 1962 Mitglied des Europarates. Dieser wurde politisch aber als harmlos qualifiziert.

1973–86: Freihandel als Krönung

Das Jahr 1973 brachte der auf Handelsfreiheit zentrierten Aussenpolitik die Krönung: Über die Efta konnte die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit der EWG abschliessen. So wurde sie Teil einer umfassenden europäischen Zone ohne Zölle. Damit war auch die Gefahr gebannt, dass Erweiterungen der EWG – im gleichen Jahr traten Dänemark, Grossbritannien und Irland bei – die Schweiz wirtschaftlich schädigen könnten. Im Rahmen des Luxemburger Prozesses wollte man die Kooperation EWG- Efta mit halbjährlichen Ministertreffen weiterentwickeln.

1986: Die EG unterschätzt

So lebte die Schweiz vierzehn Jahre im Freihandelsfrieden. Dann machte die EWG, unter dem neuen Namen Europäische Gemeinschaft (EG), einen Integrations-Quantensprung von der Zollunion zum Binnenmarkt. Ab 1992 sollten für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen EG-intern einheitliche Marktzugangsregeln und für EG-Bürger freie Wahl des Arbeits- und Wohnorts gelten. Für die Schweiz waren massive Nachteile in Sicht: Ihre Produkte sollten weiterhin nationale Zulassungsbedingungen jedes einzelnen EG-Landes erfüllen.

In der Schweiz merkten zunächst nur EG-erfahrene Handelsdiplomaten, wie radikal der Binnenmarkt die Wirtschafts-Spielregeln in Europa verändern würde. Im Integrationsbericht 1988 des Bundesrates fanden sich Warnungen: Man möge den Integrationswillen der EG nicht unterschätzen. Und: Das Abseitsstehen werde für die Schweiz fortan «grössere Probleme bringen». Aber der Bundesrat sah keinen Grund, den gemütlichen Pfad zu verlassen.

1989–92: Ausnahmezustand

Geweckt wurde die Schweiz am 17. Januar 1989, als der damalige EG-Kommissionspräsident Jacques Delors den Efta-Staaten durch einen Beitritt zum «Europäischen Wirtschaftsraum» (EWR) Zugang zum Binnenmarkt offerierte. Fachleuten im Bundeshaus war sofort klar, dass ein EWR-Beitritt massive Rechtsanpassungen nötig machen würde. Klar war auch, dass – trotz verlockenden Sätzen in Delors’ Rede – für die spätere Weiterentwicklung des Binnenmarkts von der EG keine gemeinsamen Institutionen mit Mitbestimmung zu erwarten waren. Gleichzeitig wusste man, dass ausserhalb des Binnenmarktes Diskriminierung drohte. 1990 beschloss der Bundesrat deshalb, zu verhandeln.

Bald zeigte sich, dass es mit Ausnahme von Übergangsfristen, Notstandsklauseln und schwammigen Mitspracherechten wenig zu verhandeln gab. Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit gerieten auf eine politische Achterbahn. Höhepunkt der chaotischen Entwicklung war im Mai 1992 ein Beitrittsgesuch.

Nach einer landesweit intensiven Debatte verwarf das Volk den EWR-Beitritt am 6. Dezember 1992 mit 50,3% Nein-Stimmen. Ausser der Schweiz waren jetzt alle Efta-Länder als EG- oder EWR-Mitglied an den Binnenmarkt angedockt.

1993–2000: Die Schweiz will doch

Noch während Westschweizer Politiker und Medien heftig auf Deutschschweizer eindroschen, die das Land ihrer Meinung nach mit dem EWR-Nein an den Rand des Abgrunds gestossen hatten, begann im Bundeshaus ein zweiter Anlauf Richtung Binnenmarkt. 1994 wurden in mehreren Bereichen Verhandlungen aufgenommen: Personenfreizügigkeit, gegenseitige Anerkennung von technischen Verkaufsbedingungen für Waren, Marktöffnung im öffentlichen Beschaffungswesen, Landverkehr, Luftverkehr, Forschungskooperation.

Diesmal ging es bei den Verhandlungen darum, innenpolitische Akzeptanz zu schaffen. Die Schweiz kämpfte demonstrativ, aber erfolglos für hohe Transitabgabe für Lastwagen und erfolgreich um das Recht, über die Freizügigkeit nach einer Probezeit nochmals abzustimmen. Wichtig war die Wahl von Jakob Kellenberger (heute IKRK-Präsident) zum Verhandlungsleiter. Der Appenzeller genoss in der EU-kritischen Deutschschweiz hohes Vertrauen.

Die geschickte Staffelung der Abstimmungen über die für das Gesamtpaket nötige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Finanzierung von Bahngrossprojekten (FinöV), sowie die Unterstützung der Kampagne durch den Wirtschaftsverband Economiesuisse brachten im Urnengang vom 21. Mai 2000 über die bilateralen Verträge eine sehr solide Mehrheit von 67,2%. Damit war der Binnenmarkt offen.

In den folgenden Jahren wurde die bilaterale Annäherung Teil des helvetischen Alltags. Mit Abkommen in neuen Bereichen, einer Ausdehnung der Abkommen auf neue EU-Mitglieder und mit dem Beginn einer kontinuierlichen Anpassung bestehender Abkommen an neues EU-Recht. Von 2005 bis 2009 wurde der bilaterale Weg in vier Volksabstimmungen mit Mehrheiten zwischen 53 und 59,6% abgesichert. Das Schweizer Stimmvolk hat offenbar akzeptiert, dass der Zugang zum Binnenmarkt für die Schweiz existenziell und nur im Rahmen einer breiten und dynamischen Kooperation mit der EU zu haben ist.

Island entfacht neue Diskussion

In letzter Zeit war parallel zur europapolitischen Normalisierung immer mehr Kritik am bilateralen Weg zu hören. Es wird argumentiert, Mangel an Mitbestimmung führe zu Souveränitätsverlust. Weil aber die einen Kritiker mehr Integration und die anderen weniger verlangen, war fraglich, ob das die Schweiz weiterbringt. Jetzt schafft der in Island und allenfalls Norwegen geplante EU-Beitritt neue Bedingungen. Die Diskussion über Vor- und Nachteile eines Beitritts der Schweiz zur EU ist neu lanciert. (Der Bund)

Erstellt: 20.07.2009, 10:25 Uhr

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2 Kommentare

Florentin Lutz

20.07.2009, 13:53 Uhr
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Ein baldiger EU-Beitritt der Schweiz wäre für unser kleines Land ein Gewinn. Der bilaterale Weg ist abgeschritten. Da geht es kaum noch vernünftig weiter. Antworten


Paul Rohner

21.07.2009, 09:20 Uhr
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Da denkt wohl einige EU - Tourbos, steter Tropfen höhlt den Stein. Lasst das Volk wieder einmal über einen Beitritt in die EU abstimmen. Bei einem Nein auch den Mut haben, das Beitritsgesuch sofort zurückzuziehen. Bei einem Ja, was kaum zu erwarten ist, hinein in das Vergnügen und nur noch mit offener Geldbörse herumlauffen. General Guisan und der damalige Bundesrat liess sich nicht erpressen. Antworten




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